Liebe/-r Experte/-in,
ich bewohne die Einliegerwohnung in einem Haus, mein Vermieter wohnt über mir.
Irgendwann ist mir aufgefallen, dass die Heizkörper, welche im Treppenhaus als auch im Flur montiert sind (2 Stück insgesammt) von meiner Heizung betrieben werden.
Mein Vermieter wunderte sich darüber, denn die Hausbeschreibung sagt etwas anderes (er wohnt auch erst seit kurzem hier).
Nachdem ich das ganze erst mal zu den Akten gelegt habe, kam nun die Gasabrechnung für das vergangene Jahr. Danach sieht es so aus, als hätte sich mein Gasverbrauch mit Beginn der Heizperiode vervierfacht. Ich weiß, dass der Winter nicht gerade warm war, aber so eine Steigerung finde ich schon heftig (zumal ich mehr als die Hälfte des Tages nicht daheim bin).
Jetzt meine Frage, wie kann man die Kosten für das Heizen von Flur und Treppenhaus gerecht aufteilen? Ich sehe nicht ein, diese Kosten alleine zu tragen.
Gruß und Danke
Jan
Tut mir Leid, außer die zusätzliche Installation von Wärmemeßröhrchen an allen Heizkörpern, fällt mir auch nichts ein.Gruß Kalli1
Hi Jan
da gibt es nur eines verhandeln… Es fragt sich aber grundsätzlich, ob du überhaupt dazu verdonnert werden kannst den Flur / Treppenhaus zuheizen. Diese werdenin den seltesten Fällen beheizt. Ich würde die Körper durch deinen Vermieter einfach abklemmen lassen, damit wird in Zukunft das streitige Thema nicht mehr auf dem Tisch liegen. Ansonsten die Heizkostenabrechnung. da sind alle kosten der einzelnen Heizkörper aufgelistet da müssen die beiden dann einfach herausgerechnet werden und verteilt.
Gruß Peter
Rechtliche Fragen kann ich leider nicht beantworten.
70% der Warmwasser- und Heizkosten müssen nach Verbrauch und 30% nach Wohnfläche abgerechnet werden. Prüfen Sie diese Angaben auf der Nebenkostenabrechnung.
Eine Abweichung von der 70/30 Regel kann bei gut gedämmten Häusen (mind. Wärmeschutzverordnung 1995) gerechtfertigt sein.