Heizkosten 100% nach Verbrauch

Hallo,
angenommen ein Vermieter hat einen Mietvertrag aufgesetzt, in dem die Heizkostenabrechnung zu 100% nach Verbrauch vereinbart wurde.
Bei der Abrechnung rechnet er dann mit einem Verteilungsschlüssel 40/60. Hierdurch ergibt sich für den sehr sparsamen Mieter ein Nachteil von etwa 100€ und er legt Einspruch gegen die Abrechnung ein.
Auf diesen Einspruch reagiert der Vermieter, in dem er die Vereinbarung (100% nach Verbrauch) im Mietvertrag als Fehler und Versehen bezeichnet und den Einspruch ablehnt.
Darf er ohne vorherige schriftliche Ankündigung den Verteilungsschlüssel ändern?

Viele Grüße und Vielen Dank!!

Hallo,

Darf er ohne vorherige schriftliche Ankündigung den
Verteilungsschlüssel ändern?

ohne Ankündigung vermutlich nicht, aber generell unter gewissen Umständen anscheinend schon. Lies dir mal hier die Antworten von E.Krull durch:
/t/rohrleitungswaerme-bezahlen/4908969

TM

Hallo,

nach Heizkostenverordnung Änderungen nur für die Zukunft.

VG
EK

Hallo,

angenommen ein Vermieter hat einen Mietvertrag aufgesetzt, in
dem die Heizkostenabrechnung zu 100% nach Verbrauch vereinbart
wurde.

Was genau ist denn da gemeint? Es könnte ja sein, dass damit ausgedrückt werden soll, dass alle Kosten für die Heizungsanlage auf die Mieter aufgeteilt werden und nicht etwa Teil der Miete sind.
Kommt also auf den genauen Text an.
Gruß
loderunner (ianal)