Rohrleitungswärme bezahlen?

Hallo
Angenommen Mieter X hat eine Mietwohnung im 1. Stock. Durch sein
Schlafzimmer laufen Überputz die Heizungsrohre für die Wohnung im 2.
Stock. Über Mieter X wohnt eine Ältere Dame die sehr stark
heizt. Nun will die Vermietungsgesellschaft von Mieter X Geld
für die Rohrwärme kassieren obwohl Mieter X weder beinflussen
kann wie oft und wie lange die Dame über ihm heizt. Auch Mieter Y im Erdgeschoss soll nochmal für die Wärme bezahlen!

Nun meine Frage: Weiss jemand ob die Forderung der
Vermietgesellschaft wirklich in Ordnung ist oder wird da im Endeffekt
doppelt bzw. dreifach abkassiert?

Besten dank im Vorraus für Eure Antworten!

Nun will die Vermietungsgesellschaft von Mieter X Geld
für die Rohrwärme kassieren obwohl Mieter X weder beinflussen
kann wie oft und wie lange die Dame über ihm heizt. Auch
Mieter Y im Erdgeschoss soll nochmal für die Wärme bezahlen!

Hallo Diemerius,

da stellt sich die Frage, wie das überhaupt bemessen werden soll. Der Vermieter ist hier an die Heizkostenverordnung gebunden:

http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/index…

Gruß!

Horst

Danke für Deine Antwort Horst

Die Vermietungsgesellschaft möchte Mieter X und Mieter Y das ganze Prozentual in Rechnung stellen! Wie hoch der Prozentsatz ist da müsste ich mich noch einmal schlau machen.

Vielen Dank noch einmal

Gruß Christian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

im hohen Alter frieren Menschen nicht selten.

Damit ein sparsamer Mieter, der umringt ist von heizenden Mietern, nicht nur von der Wärme der heizenden Nachbarn Umgebung lebt und es sozialen Unfrieden gibt, werden Heizkosten üblicherweise auch nach qm umgelegt.

Der Vermieter kann bei dem prozentualen Anteil das sehr unterschiedliche Heizverhalten auch unter dem Gesichtspunkt der „aufgedrängten“ Bereicherung berücksichtigen, d.h. den Anteil nach qm kleiner halten. Doch so weit, dass der Mieter wegen des Heizverhaltens der alten Dame das Fenster aufreißen müsste, ist es vermutlich noch nicht, oder :wink:

http://www.heizware.de/dok/Hintergrund_HKVO.pdf

VG
EK

Hallo,

im hohen Alter frieren Menschen nicht selten.

Der Vermieter kann bei dem prozentualen Anteil das sehr
unterschiedliche Heizverhalten auch unter dem Gesichtspunkt
der „aufgedrängten“ Bereicherung berücksichtigen, d.h. den
Anteil nach qm kleiner halten.

Der Umlageschlüssel muss doch aber im Vorfeld im Mietvertrag angegeben werden?
Ich dachte, der kann nicht einfach so geändert werden?

TM

Hallo,

„einfach so“ nicht, aber nach § 6 IV Heizkostenverordnung dürfte doch hier ein Änderungsrecht bestehen:

http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__6.html

VG
EK

1 Like