In einem Haus wohnt der Vermieter+Familie, seine Eltern und eine weitere Person, also drei Parteien. Alle heizen mit Heizung, die per Holz betrieben wird. Der Vermieter hat zusätzlich in seinem Wohnraum einen Kamin, den er auch mit Holz befeuert. Im Mietvertrag der Person sind die Heizkosten pauschal pro m^3/Monat angegeben. In der Nebenkostenabrechung steht ein Gesamtbetrag für Heizkosten, davon fallen 11/12 auf die einzelne Person. Sie bewohnt die Wohnung seit Februar des Abrechnungsjahres. Der Pausschalpreis des Mietvertrags ist etwas höher als der (laut Netz) im Abrechnungsjahr durchschnittliche Preis für einen Raummeter Holz. Der Wert des Gesamtbetrages der Heizkosten lässt vermuten, dass es der gemeinsame Verbrauch aller Parteien für das Abrechnungsjahr ist. Es wirkt also so, als ob die Person fast die gesamten Heizkosten aller (also 11/12 davon) trägt. Müsste hier nicht entweder beim Verbrauch oder beim Pauschalpreis eine Anteilsregelung stattfinden. Zur Info: teilt man den Gesamtbetrag durch 12 und verrechnet das mit dem Heizkostenpauschalpreis, kommt man pro Monat auf einen Verbrauch von 60 m^3, das erscheint viel, vor allem für eine Person und wenn man davon ausgeht, dass im gesamten Jahr ja nur
Hallo,
Holz befeuert. Im Mietvertrag der Person sind die Heizkosten
pauschal pro m^3/Monat angegeben.
Welche m³ - Wohnraum/Nutzvolumen oder Holz?
In der Nebenkostenabrechung steht ein Gesamtbetrag für Heizkosten,
Man hat doch eine Pauschale.
Cu Rene
Hallo Rene,
m^3 Holz sind gemeint, werde aber noch genaue Infos einholen.
Der Gesamtbetrag ist auf der Nebenkostenabrechnung aufgeschlüsselt, daneben steht der Anteil, der auf die einzelne Person entfällt (11/12). Der Gesamtbetrag kommt vermutlich zusammen durch Rechnung (Verbrauch/Monat) * (Pauschalbetrag/Monat). Der Pauschbetrag bezieht sich ja sowohl auf Verbrauchsmonate als auch auf den Holzverbrauch selbst (m^3), oder ist diese Interpretation falsch?
Hallo
Ich heize auch mit Holz, daher interessiert mich das Ganze schon.
Allerdings habe ich überhaupt nicht begriffen was nun genau gemeint ist.
Irgendwie gehen m² m³ rm und Pauschalpreise durcheinander.
Ich würde mich sehr freuen, wenn du das Ganze mal entwirrst.
Herzlichst
Uwe
Guten Abend,
ich habe nun die genauen Infos: Es handelt sich um einen Pauschalpreis pro m^2 und Monat. Somit ist der Gesamtpreis ein Festbetrag und da die Person nur 11 Monate des Abrechnungsjahres in der Wohnung gewohnthat, passt die Abrechung. Entschuldigung für die falschen Angaben und danke für eure Mühen. cu erna
Hallo,
so einfach war das also.
Man könnte zwar noch prüfen, ob das so erlaubt ist (nach Beschreibung könnte eine Art Einliegerwohnung vorliegen, da hat auch der Gesetzgeber nichts dagegen es etwas einfacher zu gestalten), aber wenn beide Seiten damit kein Problem haben, muß man das nicht.
Cu Rene