Hi,
weil wir uns so lieb haben 
bin verheiratet… 
Was wurde im MV über die Heizkosten vereinbart?
Ist hier mE irrelevant, da Anspruch auf Verbrauchsabrechnung
gemäß HeizkostenV besteht und diese Verbrauchserfassung nicht
gemacht wird.
Hmm, mir sind mindestens drei Fälle bekannt, an dem dies nicht zutrifft.
1.) Ein MV nach BGB (mündlich), als Inklusivmiete genannt,
2.) eine zusätzlich zur Miete vereinbarte Pauschale für alle Nebenkosten,
3.) bzw. nur für die Heizkosten.
Dies würde im MV zu finden sein…oder auch nicht. Dann wäre es vergelichbar mit Nr 1.
Wenn keine Verbrauchserfassung erfolgt, sind die im MV
vereinbarten Abrechnungsmodalitäten ohnehin anfechtbar, da sie
nicht den gesetzl. Vorschriften der Heizk.V entsprechen.
Nur das diese nur gelten, wenn eben eine Vorauszahlung bzw. Kaltmiete vereinbart wurde.
http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__4.html
bzw.
/t/heizkosten-abrechnung-ohne-thermostate/5312278/2
Schön, und?
Es muss also eine korrekte Verbrauchserfassung - bzw.
Ausstattung mit derselben - angemahnt werden.
Ja, wenn in MV so vereinbart.
In betreffendem fiktiven und FAQ 1129 konformen Fall(!) würde
ich also zum Aussuchen eines Fachmannes
(Rechtsanwalt/Mieterverein) raten, der die Einzelheiten
auseinanderklamüsert.
Wenn der M den MV nicht versteht bietet es sich wohl an.
Nette Grüße
vlg (viele liebe Grüße) ist doch nett genug, geht doch fast nicht besser…
MC
Wir nähern uns ja langsam an. Ich habe dir heimlich auch schon
ein (höchstens *lach*) Sternchen gegeben.
Vielleicht lernt man ja mal voreinander…