Heizkosten-Abrechnung ohne Thermostate

Hallo zusammen.
Es geht um folgendes:

Ist es in einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus erlaubt, die Heizungskosten des gesamten Hauses einfach durch die Anzahl der Parteien und deren m² zu teilen?

Explizit in dem Falle, das keine der Heizungen der gesamten Mietwohnung trotz Zentralheizung Thermostate besitzen (Also diese kleinen Röhrchen oder digitalen Geräte vorn in der Mitte der Heizung.) Denn so würde ja der Verbrauch einer einzelnen Partei garnicht nachvollziehbar sein.
Unter Umständen würde dies zu immensen Kosten führen ohne viel Verbrauch…

Hallo,

Ist es in einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus erlaubt,
die Heizungskosten des gesamten Hauses einfach durch die
Anzahl der Parteien und deren m² zu teilen?

da gilt die HeizkostenV und die ist recht kompliziert :frowning:

Explizit in dem Falle, das keine der Heizungen der gesamten
Mietwohnung trotz Zentralheizung Thermostate besitzen (Also
diese kleinen Röhrchen oder digitalen Geräte vorn in der Mitte
der Heizung.) Denn so würde ja der Verbrauch einer einzelnen
Partei garnicht nachvollziehbar sein.

laut
http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__4.html
kann man eine Gebrauchserfassung verlangen.

Wird der Verbrauch nicht erfasst, gilt
http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__9a.html
und somit
http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__7.html
Je nach Heizungstyp muss also der Wärme/Warmwasserverbrauch gemäß
http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__8.html
bzw.
http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__9.html
harausgerechnet werden.

ms

Hi,

Hallo zusammen.
Es geht um folgendes:

schon FAQ:1129 gelesen?
Es geht hier also um einen fiktiven FAll:

Ist es in einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus erlaubt,
die Heizungskosten des gesamten Hauses einfach durch die
Anzahl der Parteien und deren m² zu teilen?

Was wurde im MV über die Heizkosten vereinbart?

vlg MC

Hi,

weil wir uns so lieb haben :wink:

schon FAQ:1129 gelesen?

Wurde eingehalten!

Es geht hier also um einen fiktiven FAll:

Klar, sonst hätte der Mod gelöscht.

Was wurde im MV über die Heizkosten vereinbart?

Ist hier mE irrelevant, da Anspruch auf Verbrauchsabrechnung gemäß HeizkostenV besteht und diese Verbrauchserfassung nicht gemacht wird.
Wenn keine Verbrauchserfassung erfolgt, sind die im MV vereinbarten Abrechnungsmodalitäten ohnehin anfechtbar, da sie nicht den gesetzl. Vorschriften der Heizk.V entsprechen.

http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__4.html
bzw.
/t/heizkosten-abrechnung-ohne-thermostate/5312278/2

Es muss also eine korrekte Verbrauchserfassung - bzw. Ausstattung mit derselben - angemahnt werden.

In betreffendem fiktiven und FAQ 1129 konformen Fall(!) würde ich also zum Aussuchen eines Fachmannes (Rechtsanwalt/Mieterverein) raten, der die Einzelheiten auseinanderklamüsert.

Nette Grüße

Wir nähern uns ja langsam an. Ich habe dir heimlich auch schon ein (höchstens *lach*) Sternchen gegeben.

Hi,

weil wir uns so lieb haben :wink:

bin verheiratet… :wink:

Was wurde im MV über die Heizkosten vereinbart?

Ist hier mE irrelevant, da Anspruch auf Verbrauchsabrechnung
gemäß HeizkostenV besteht und diese Verbrauchserfassung nicht
gemacht wird.

Hmm, mir sind mindestens drei Fälle bekannt, an dem dies nicht zutrifft.
1.) Ein MV nach BGB (mündlich), als Inklusivmiete genannt,
2.) eine zusätzlich zur Miete vereinbarte Pauschale für alle Nebenkosten,
3.) bzw. nur für die Heizkosten.

Dies würde im MV zu finden sein…oder auch nicht. Dann wäre es vergelichbar mit Nr 1.

Wenn keine Verbrauchserfassung erfolgt, sind die im MV
vereinbarten Abrechnungsmodalitäten ohnehin anfechtbar, da sie
nicht den gesetzl. Vorschriften der Heizk.V entsprechen.

Nur das diese nur gelten, wenn eben eine Vorauszahlung bzw. Kaltmiete vereinbart wurde.

http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__4.html
bzw.
/t/heizkosten-abrechnung-ohne-thermostate/5312278/2

Schön, und?

Es muss also eine korrekte Verbrauchserfassung - bzw.
Ausstattung mit derselben - angemahnt werden.

Ja, wenn in MV so vereinbart.

In betreffendem fiktiven und FAQ 1129 konformen Fall(!) würde
ich also zum Aussuchen eines Fachmannes
(Rechtsanwalt/Mieterverein) raten, der die Einzelheiten
auseinanderklamüsert.

Wenn der M den MV nicht versteht bietet es sich wohl an.

Nette Grüße

vlg (viele liebe Grüße) ist doch nett genug, geht doch fast nicht besser…

MC

Wir nähern uns ja langsam an. Ich habe dir heimlich auch schon
ein (höchstens *lach*) Sternchen gegeben.

Vielleicht lernt man ja mal voreinander…