Heizkosten Abrechnung Tankfüllung trotz Auszug ok?

Folgender Sachverhalt:

Auszug Mitte Juli 2010 aus der alten Wohnung, die dazugehörige Nebenkostenabrechnung März 2011. Die Heizkosteneinheit hat sich um einen knappen Euro erhöht. Und das obwohl im Jahr 2010 nur 2 Heizkörper funktionierten. Ein kleiner im WZ, der nur bis Anfang März genutzt wurde, und der im Bad, der im April nur an sehr kalten Tagen an war.

Abrechnung wurde kontrolliert und festgestellt, dass zu den Heizkosten die Tankfüllung Mitte Dezember, Wartungskosten und Schornsteinfeger im Dez dazu kamen. Getankt wurde jedoch im Februar schon, sogar 9l mehr für ca. 300€ weniger!

Nun die Frage:

Muss trotzdem anteilig die Tankfüllung im Dezember mitgetragen werden? Auch wenn der Auszug schon im Juli war und von der Februartankfüllung nur Feb, März und April genutzt wurde, die Nachmieter jedoch Sep, Okt, Nov und Dez bis zur fraglichen Tankfüllung die Februarfüllung nutzten!?

Gibt es da Urteile oder faire Ergebnisse? Kennt sich da jemand mit aus?

Die knapp 7 Monate machen fast genauso viel wie die 12 Monate für das Jahr zuvor! Klar, die Preise sind gestiegen. Aber es ist nicht ok, dass aufgrund der Dez. Aktionen der Einheitspreis auch für die Ausgezogenen so steigt!?

Und wieder meine Standartaussage:
Wer um Himmels Willen behauptet immer wieder, dass Betriebskostenabrechnungen gerecht seien oder auch nur gerecht sein können. Die Mieter bilden eine Solidargemeinschaft und haben jeweils ihren Teil am Ganzen zu tragen.
Abzurechnen ist immer der 12 Monats Zeitraum. ALLE Kosten im Verlauf dieses Zeitraumes sind nach Kostenart zu addieren und durch die Summe sämtlicher Einheiten zu teilen (m², Personen, Verbrauchseinheiten). Klar kann es vorkommen, dass Öl teurer wird. Klar kann es vorkommen, dass nicht zum billigsten Zeitraum gekauft wird. Aber so ist es nun mal.

Über die Richtigkeit der fiktiven Abrechnung kann natürlich keine Aussage getroffen werden. Meine Kristallkugel hat gerade Freigang.

vnA

Hallo,

Abzurechnen ist immer der 12 Monats Zeitraum. ALLE Kosten im
Verlauf dieses Zeitraumes sind nach Kostenart zu addieren und
durch die Summe sämtlicher Einheiten zu teilen (m², Personen,
Verbrauchseinheiten).

Darunter fallen auch Kosten, die weit vor dem Einzug eines Mieters liegen können wie z.B. Feuerlöscherwartung oder Tankreinigung?

Gruß
MvG

Wenn die Leistung im 12 Monatszeitraum erbracht wurde oder die Rechnung in diesem Zeitpunkt kam: JA

Wobei zwischen Abfluss- und Leistungsprinzip zu unterscheiden ist.

vnA

Wobei zwischen Abfluss- und Leistungsprinzip zu unterscheiden
ist.

Was heißt das genau?

MvG

Eine NK-Abrechnung wird entweder nach dem einen oder dem anderen Prinzip erstellt. Beide sind zulässig.
Z.B. Stromrechnung. Leistung in 2009, Vorauszahlung in 2009, Schlussrechnung 2010. Da kann sich der Aufsteller der Abrechnung aussuchen, in welchem Jahr er den Betrag der Schlussrechnung abrechnet. 2009=Jahr der Leistung=Leistungsprinzip. 2010= Jahr der Bezahlung (Abfluss von Geld)=Abflussprinzip. Wenn er sich allerdings entschieden hat, bleibt es dabei.
http://www.anwalt-mietrecht.de/aktuelles/abrechnungs…

vnA

Hallo,

Auszug Mitte Juli 2010 aus der alten Wohnung, die dazugehörige Nebenkostenabrechnung März 2011. Die Heizkosteneinheit hat sich um einen knappen Euro erhöht.
Abrechnung wurde kontrolliert und festgestellt, dass zu den Heizkosten die Tankfüllung Mitte Dezember, Wartungskosten und Schornsteinfeger im Dez dazu kamen.

Also Wartungskosten und Schornsteinfeger sind o.k. Die fallen nunmal nur einmal im Jahr an und sind soweit auf das Jahr aufzuteilen. Wenn man also am 15. Juli ausgezogen ist und das gleichzeitig auch Ende des Mietvertrages war, dann bezahlt man auch nur 6,5/12 dieser Kosten oder entsprechend der Gradzahltage. Abrechnungszeitrum ist schließelich das Kalenderjahr.
Beim Tanken wird es schon spannender. Schließlich muss nur der Verbrauch bezahlt werden. Verbrauch ist die Differenz zwischen dem was am 31.12. noch da war und dem was am 01.01. des gleichen Jahres schon vorhanden war plus dem was in der Zwischenzeit getankt wurde.

Getankt wurde jedoch im Februar schon, sogar 9l mehr für ca. 300€ weniger!

Ist schon mal an der Tankstelle aufgefallen, dass man da manchmal für das gleiche Geld mehr bzw. weniger bekommt als man ein paar Minuten vorher bekommen hätte? Solche Preise schwanken nunmal. Hier zum Beispiel gestern abend Super 1,489€uro, heute früh 1,569 €uro. Man hab ich mich gefreut, dass ich mit dem Fahrrad unterwegs war.

Gibt es da Urteile oder faire Ergebnisse?

Wenn es so abgerechnet wurde, wie oben beschrieben, dann ist es o.k. Solche Abrechnung sind jedoch nicht 100% fair, sondern nur eine Annäherung. Eine 100% korrekte Abrechnung würde jedoch einen so hohen Aufwand verursachen, dass das meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt wäre.

Die knapp 7 Monate machen fast genauso viel wie die 12 Monate für das Jahr zuvor! Klar, die Preise sind gestiegen.

Das ist ein Aspekt. Zwei weitere Aspekte sind, dass der Winter Anfang 2010 nicht nur besonders kalt sondern auch sehr lang war. Da kann es durchaus passieren, dass sich die Heizkosten verdoppeln. Die meisten Heizkosten fallen doch ohnehin in den ersten drei Monaten an. Nach Gradtagzahlen immerhin 45%, wobei das in 2010 wohl sogar noch zuwenig war.

Aber es ist nicht ok, dass aufgrund der Dez. Aktionen der Einheitspreis auch für die Ausgezogenen so steigt!?

Also natürlich muss nur der Ölverbrauch und nicht der Lagerbestand bezahlt werden. Die letzten paar Tage nach der letzten Lieferung dürften also kaum einen so hohen Einfluss auf den Einheitspreis ausgeübt haben.
Einfach nochmal genau in die Abrechnung schauen, was und wie da gerechnet wurde. Die Kosten für den Lagerbestand, der am 1.1.2011 noch im Öltank war, darf natürlich nicht in die Verbrauchskosten von 2010 eingehen.

Grüße

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