Hallo zusammen,
es geht um eine neu gebautes Objekt im sozialen Wohnungsbau, so das Amt das Belegungsrecht hat. Hier hat ein Bauunternehmer eine Luft-Wärmepumpe eingebaut. Hat er die Möglichkeit die deutlich höheren Kosten umzulegen auf die Mieter? Bisher habe ich in der Heizkostenverordnung nur von Betriebskosten gelesen, die umzulegen sind.
In diesem Fall sparen die Mieter - wenn tatsächlich nur Wartung und Strom umgelegt werden, erheblich, gibt es für den Erbauer da eine Möglichkeit die Kosten pro Jahr irgendwie einzusetzen??
vielen Dank vorab für Ihre Mühe.
Gruß Eva
ich verstehe nicht ganz, welche erhöhten Kosten hier gemeint sind- wie die Abschreibung erahnen lässt die Abschreibung auf die herstellungskosten?
Die sind in jedem Fall nicht umlagefähig nach Heizkostenverordnung, übrigens völlig unabhängig vom sozialen wohnungsbau. Anderenfalls bitte ich nochmal um genaue Infos, welche Kosten gemeint sind
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freix
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Hi Eva
ja das ist es gerade was die Politik in der Diskussion hat. Das betrifft nicht nur ne Wärmepumpe sondern alle Energiesparenden Investituonen. Das ist noch nicht durch …gesetzlich…
Gruß Peter
Hallo,
leider kann ich dir hier nicht weiterhelfen. Schau doch vielleicht mal unter www.minol.de. Die haben recht viel Material zu solchen Themen auf der Webseite
Viele Grüße