Heizkosten auf 2 Mietparteien umlegen

Guten Tag.

Wir sind seit 1 Jahr Hausbesitzer. Es gibt den grossen Hausteil mit 4 Per. und eine Einliegerwohnung mit 1 Per. Beides ist vermietet. Das Haus wird mit Oel geheizt.
Nun meine Frage:

  1. Wie darf ich die Heizkosten umlegen? Darf ich nach Personenzahl oder nach qm Zahl die Heizkosten umlegen?
  2. Darf ich auch nur Kaltmiete verlangen und die Nebenkosten überlasse ich dem Mieter und diese dürfen sich das untereinander selber aufteilen? Ist das in Deutschland gestattet?

Danke für Rückantworten

Freundliche Grüsse

Peggy Schmidt

Klare Antwort:
Die Heizkostenmüssen nach Regeln der Heizkostenverordnung verteilt werden. Dies muss durch den Eigentümer oder eine Vertretung (z.B. Hausverwaltung) durchgeführt werden.
Eine Umlage ausschließlich nach qm oder andere Pauschalen sind nicht zulässig.
Gruß Weschdl