Heizkosten aufteilen ?

Hallo,

Angenommen eine Wohnung unter einer Wohnung
ist seid eineinhalb Jahren Leer und es waren
im Winter auch Fenster auf und es wurde in dieser
Wohnung NICHT geheizt.
Die Wohnung dadrüber musste auf VOLLDAMPF beheizt werden
damit auch nur eine etwas vernünftige Wärme auf trat.

Es wurden nun die Heizröhrchen abgelesen und
die UNTERE Wohnung hat nur 1,5 Punkte und die da
drüber jetzt 61,5 Punkte.
Im Vorjahr waren es schon 20 Punkte mehr als wie
im Jahr, ein halbes Jahr war davon unbewohnt,
davor und nun sind es schon 40 Punkte mehr.

Was kann man tun oder wie ist die Rechtslage dazu ?
das man die Kosten nicht voll tragen muss ?
oder kann man da nichts machen und muss voll bezahlen ?

Gruß
Frank

Was kann man tun oder wie ist die Rechtslage dazu ?
das man die Kosten nicht voll tragen muss ?
oder kann man da nichts machen und muss voll bezahlen ?

AFAIK gibt es kein Recht auf Mitheizung durch den Nachbarn.
Aber meist wird sowieso nur ein Teil der Heizkosten über die Zähler verteilt, während der größere Anteil nach Quadratur abgerechnet wird.

LG
Stuffi

Hallo,

die Heizkosten / teilweise auch Warmwasserkosten werden nach Verbrauch und nach Wohnfläche abgerechnet. Nähere Hinweise entnehme bitte den FAQs - Nebenkosten - unter Mietrecht.

Angenommen eine Wohnung unter einer Wohnung
ist seid eineinhalb Jahren Leer und es waren
im Winter auch Fenster auf und es wurde in dieser
Wohnung NICHT geheizt.

Die geöffneten Fenster bei gleichzeitiger Mindestbeheizung stelle einen Mangel an der Mietsache zwar dar, aber er hätte sofort beschwer werden müssen. Hier kann daher nur ein Vergleich der beiden letzten Heizperioden anteilig der Einheiten einen Hinweis geben. Der Hinweis ist aber schon deshalb nicht bindend, weil zu beachten ist, ob in beiden Jahren ähnliche Witterungsverhältnisse waren. So wird man eine Abrechnung des Jahres 2003 kaum mit 2004 vergleichen können, weil in 2004 bis in den Juni hinein regional zu heizen war.

Die Wohnung dadrüber musste auf VOLLDAMPF beheizt werden
damit auch nur eine etwas vernünftige Wärme auf trat.

Es wurden nun die Heizröhrchen abgelesen und
die UNTERE Wohnung hat nur 1,5 Punkte und die da
drüber jetzt 61,5 Punkte.
Im Vorjahr waren es schon 20 Punkte mehr als wie
im Jahr, ein halbes Jahr war davon unbewohnt,
davor und nun sind es schon 40 Punkte mehr.

Was kann man tun oder wie ist die Rechtslage dazu ?
das man die Kosten nicht voll tragen muss ?
oder kann man da nichts machen und muss voll bezahlen ?

Mit dem Vermieter verhandeln. Mehr wird hier kaum möglich sein. Dies aber nur deswegen, weil die Fenster offen waren. In einer leeren Wohnung darf der Vermietr natürlich die Heizung auf das Minimum stellen. Dies ist auch der Grund, damit einigermassen ein Ausgleich darüber erfolgt, wenn jemand seine Wohnung nicht entsprechend heizt, dass ein Teil der Fläche nach Quadratmetern abgerechnet wird.

Gruss Günter