Heizkosten bei ALGII

Hallo Ihr Wissenden,

mal wieder eine Verständnisfrage zum ALG II.

Angenommen eine Frau Müller (mit minderjährigen Kind) wohnt derzeit in einer zu großen Wohnung (90 m2). Als angemessen geltender Wohnraum steht im Landkreis jedoch kaum zur Verfügung. Wenn doch, dann sind die dortigen Mietkosten jedoch sogar höher als vom Amt vorgegeben und höher als bei der derzeitigen Wohnung.

Nun stellen sich mir nach dem Studium des folgenden Links zwei Fragen: http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de/pdf/73fra…

Erstens: Nach „Punkt 17“ werden nur noch die angemessenen Kosten „dieser“(!) Wohnung getragen. Das verstehe ich ja so, dass die Wohnkosten nach vom Amt vorgegebenen maximalen Quadratmeterpreis gezahlt werden müssten. Also z.Bsp.: 3,40€ mal 90m2. Die Berechnung mit 3,40€ mal 60m2 wären nach meinem Verständnis also falsch.

Zweitens: Nach „Punkt 16“ stehen die Heizkosten in Relation zur Wohnung. Also müsste doch nach 6 Monaten angemessene Heizkosten für 90m2 übernommen werden. Das streichen auf angemessene Heizkosten einer 60m2-Wohnung wäre doch dann auch nicht korrekt.

Könnt Ihr mir sagen ob ich das jetzt nur falsch interpretiere?

mit besten Grüßen
Steffen B.

Hallo,

die vielen Fragen und Probleme mit der KdU sind so einfach nicht zu beantworten.
Jede ARGE kann dies zusammen mit den beteiligten Kommunen regeln. Hinzu kommt, dass die sog. Optionskommunen wiederum eigene Regeln aufstellen, die wiederum nichts mit den mehr allgemein geltenden Bestimmungen, Arbeitshilfen und Durchführungshinweisen der BA gemein haben.

In einigen Fällen wird die Höhe der Miete incl. Nebenkosten ohne Heizung begrenzt, in anderen Fällen die maximale Wohnungsgrösse. Eine gleichzeitige Begrenzung des ‚qm-Preises‘ UND der Grösse ist allerdings hart.

Deine Frage wäre also nur korrekt zu beantworten, wenn die dafür geltenden Bestimmungen bekannt wären.