Heizkosten +Betriebskosten pro Person?

Guten Tag Wer-weiss-was-Gemeinde,

seit dem 01.02.11 wohnen wir in einer Doppelhaushälfte, an den Vermieter müssen wir nur die Kaltmiete zahlen und es ist ausgemacht, das wir den Rest selbst erledigen.
Ausgemacht war (leider nicht schriftlich festgehalten), das sie den Öltank nochmal vollmachen und bei Auszug müssen wir ihn auch wieder voll übergeben.
Davon wollen Sie natürlich jetzt nichts mehr wissen.

Hinzu kommt, der Sohn des Vermieters darf weiterhin aufgrund einer Ausbildung einen Wohnraum im EG bewohnen.
Leider besteht zu unseren Räumen keine räumliche Trennung. Sprich keine abschliessbare Tür…

Ebenfalls hat der Raum keinen separaten Wasserzähler, Stromzähler.

Wir wissen nun nicht wie wir Strom, Wasser, Müll, Heizung abrechnen sollen mit dem Vermieter.

Strom haben wir ja auf uns angemeldet, Müll + Wasser soll auch auf uns angemeldet werden. Ist aber noch nicht passiert.

Wir sind 4 Personen + Sohn des Vermieters.

Nun hab ich für heute 500l Heizöl bestellt. Vermieter informiert und gesagt das das Heizöl heute kommt. Nun muss heute noch ein Mechaniker kommen, da wohl die Düsen verstopft sind und eine Reinigung brauchen. Aussage Vermieter war… die Rechnung müssen SIE zahlen.

Was soll ich tun?

Hinweis, der Sohn des Vermieters ist noch nich wirklich eingezogen, da Sie ihm noch ein Bad einbauen müssen. Er hat allerdings Schlüssel und ist auch ab und an kurz da.

Zunächst würde ich raten, ALLES weitere schriftlich festzuhalten. Wenn man später dann an den Vereinbarungen etwas ändern will, dann sollte das unbedingt ebenfalls schriftlich festgehalten werden.

Nebenkosten kann man über den tatsächlichen Verbrauch oder falls das nicht möglich ist, per Quadratmeter Wohnfläche umlegen.

Die Wartung der Heizungsanlage ist normalerweise Aufgabe des Vermieters - aber ich bin kein Anwalt, daher am besten jemanden fragen, der mehr davon versteht.

Im Zweifel immer einen Anwalt bzw. den Mieterbund nach Rat fragen.

viele Grüße
http://www.comoil.de

Hallo,
vor dem Versuch einer Antwort noch eine kurze Frage:
haben Sie einen Mietvertrag geschlossen und haben Sie diesen auch gelesen ???
Grundsätzlich ist es Vorschrift, Wasser und Heizung nach Verbrauch abzurechnen, d.h. es müssen separate Mengenzähler eingebaut sein, gilt natürlich nicht für eine Doppelhaushälfte (im Prinzip jedenfalls). Wenn Sie natürlich nicht der einzige Verbraucher in dieser DHH sind, müssen Sie vom Vermieter entsprechenden Zählereinbau verlangen, sonst wird es nur Ärger geben, wie Sie ja bereits selbst vermuten.
Versuchen Sie, sich gütlich, im Gespräch mit Ihrem Vermieter zu einigen; danach sollten Sie alles schriftlich festhalten und sowohl Sie als auch der Vermieter sollten unterschreiben.
Er wird ja wohl einsehen, dass es unverschämt wäre zu verlangen, dass Sie für die Kosten des Sohnes mitbezahlen!! So frech kann ja niemand sein. Wenn es keine gütlich Einigung gibt: Anwalt einschalten, ausziehen.
Grüße, Zita

Hallo mr.smith78,

das ist wieder ein Beleg dafür, daß man mündlichen Absprachen nicht trauen darf.

Zum Öltank:
Wenn der Füllgrad des Tanks bei der Übergabe des Hauses nicht festgehalten wurde, dann sollten Sie dem Vermieter den damaligen Füllgrad schriftlich mitteilen und das Schreiben als Anlage zum Mietvertrag nehmen.
Da Sie laut Vertrag selber für die Heizung zuständig sind, haben Sie nur Ihren Verbrauch zu zahlen und beim Auszug den Zustand wiederherzustellen, der beim Einzug vorlag, also den Tank dann entsprechend zu fülllen.

Wartung der Heizung, verstopfte Düsen:
Sie haben eine funktionierende Heizung mitgemietet und wenn der Vertrag nichts Gegenteiliges aussagt, ist der Vermieter für Wartung und Reparaturen zuständig, die er auch beauftragen muß !! Nur im Notfall sollten Sie selber solche Arbeiten beauftragen.

Untermieter:
Offenbar besteht mit dem Sohn des Vermieters ein nicht schriftlich vereinbartes Untermietverhältnis.
Da Sie dem Sohn gegenüber als Vermieter auftreten, sollten Sie mit ihm einen schriftlichen Mietvertrag abschließen. Dabei sollten Sie die Nebenkosten nach dem Anteil der Wohnfläche verteilen. Diese Regelung sieht auch das BGB in § 556a für den Fall vor, daß die Mietparteien nichts anderes vereinbart haben.
Alternativ können Sie auch einen Ihre Ansprüche sichernden Vertrag mit Ihrem Vermieter schließen.

Mit freundlichen Grüßen
Jebns Schütt

PS: Abmachungen zukünftig nur schriftlich, leider gilt das Wort bei vielen Menschen nichts mehr.

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß
hausblick

Hallo,
na das klingt ja alles mehr als dubios…
Leider handelt es sich hierbei um Mietrecht, daher kann ich überhaupt nicht weiterhelfen.
Allerdings ist der Eigentümer der Heizölanlage für die ordnungsgemäße Wartung zuständig und haftet auch.

Viel Spaß im neuen Heim…

MfG.
K. Jobmann

Hallo,guten Tag
Machen Sie einen „Zusatz zum Mietvertrag“ da schreiben Sie alles rein. Zum Beispiel: Wasser, Müll,und Strom werden pro Person abgerechnet. Alle anderen Neben - b.z.w.Betriebskosten werdem nach qm abgerechnet.Bitte keine mündlichen Absprachen mehr.
mit freundlichen Grüßrn a.g.

Hallo,

leider kann ich zu diesen aus verschiedenen Rechtsgebieten zusammengetragenen Fragen keine Antwort geben. Da es hier i.d.R. auf einen Rechtsstreit hinausläuft, empfehle ich die Heranziehung eines Anwaltes.

Freundliche Grüße,

A. Richter

so geht es auch: immer alles schriftlich festhalten bzw. 1 Tag danach per Einschreiben das GESAGTE schreiben!!!

Sonst WIEDER ausziehen!!!

Antwort:

Unter den von Ihnen genannten Umständen, die in keiner Weise akzeptabel sind, kann ich Ihnen nur raten, sich schnellstens eine andere Wohnung zu suchen!
Bevor Sie Ihre Rechte bei diesem Vermieter durchgesetzt haben, selbst mit Hilfe eines Rechtsanwalts, wird eine sehr lange Zeit vergehen.
Sie tun sich nur selbst einen Gefallen, wenn Sie meinen Rat befolgen!

Mit freundlichen Grüßen
Schattenfürst

Hallo!
Wieso erlauben Sie, dass ein Dritter in Ihrem Räumen mitwohnt? Es kann doch nicht sein, dass diese Person uneingeschränkten Zutritt zu Ihrem Lebensberech hat.
Und wenn keine Zähler vorhanden sind, können sie keine korrekte Berechnung der Kosten vornehmen. Wie soll das denn alles funktionieren?
Wenn es eine vermietete Einheit ist, muss der Vermieter für den reibungslosen Betrieb der Heizung sorgen, sprich den Mechaniker bezahlen.
Wenn Sie Kaltmiete und Selbstversorgung vereinbart haben, müssen sie auch selbst für Heizöl sorgen.
Selbstverständlich muss der Tank bei einem evtl. Auszug auch nur den Stand wie bei Einzug aufweisen. Also ist er z.B. halbvoll, muss er dann auch halbvoll übergeben werden.
L.G.