Ich hätte da mal folgende hypothetische Frage zur Heizkostenabrechnung:
Person A bewohnt eine kleine Wohnung (45 Quadratmeter), zahlt jeden Monat seine horrenden Heizkostenabschläge (beispielsweise 70 Euro). Person A ist außerdem kein Fan von Heizung (heizt also NIE). Zähler wird nach Ablauf des Abrechnungsjahres per Funk abgelesen (also keine Chance auf Betrug! Verbrauch ist nachweislich 0,00 und wird auch NICHT angezweifelt!) Nun bekommt A von Vermieter B die Heizkostenabrechnung für das vergangene Jahr X. Darin ist der Verbrauch von 0 aufgeführt - kostet dementsprechend 0 Euro!
Darf nun B etwa 50 Prozent des von A gezahlten Abschlages einbehalten für „Heizungsgrundkosten“?!? Bzw. ist das so üblich in der Höhe?!
Vielen Dank schonmal für die Antworten auf diese rein theoretische Frage!
Ich hätte da mal folgende hypothetische Frage zur
Heizkostenabrechnung:
Person A bewohnt eine kleine Wohnung (45 Quadratmeter), zahlt
jeden Monat seine horrenden Heizkostenabschläge
(beispielsweise 70 Euro). Person A ist außerdem kein Fan von
Heizung (heizt also NIE). Zähler wird nach Ablauf des
Abrechnungsjahres per Funk abgelesen (also keine Chance auf
Betrug! Verbrauch ist nachweislich 0,00 und wird auch NICHT
angezweifelt!) Nun bekommt A von Vermieter B die
Heizkostenabrechnung für das vergangene Jahr X. Darin ist der
Verbrauch von 0 aufgeführt - kostet dementsprechend 0 Euro!
Darf nun B etwa 50 Prozent des von A gezahlten Abschlages
einbehalten für „Heizungsgrundkosten“?!? Bzw. ist das so
üblich in der Höhe?!
das steht im Mietvertrag.
Es werden die Grundkosten und Heizkosten aufgeteuilt. Üblich ist 70% Verbrauch zu 30% Betriebskosten.
Vielen Dank schonmal für die Antworten auf diese rein
theoretische Frage!
Ich hätte da mal folgende hypothetische Frage zur
Heizkostenabrechnung:
Person A bewohnt eine kleine Wohnung (45 Quadratmeter), zahlt
jeden Monat seine horrenden Heizkostenabschläge
(beispielsweise 70 Euro).
Dieser Abschlag hat bestimmt eine Ursache.
Person A ist außerdem kein Fan von
Heizung (heizt also NIE).
Einen VM freut dies, wenig Heizkosten, dh Rückzahlung ist fast garantiert. Das schönste ist, bei Schimmel kann sofort bewiesen werden, der M heizt nicht!
Dh der VM kann es nicht gewesen sein.
Zähler wird nach Ablauf des
Abrechnungsjahres per Funk abgelesen (also keine Chance auf
Betrug! Verbrauch ist nachweislich 0,00 und wird auch NICHT
angezweifelt!)
schön, s. o.
Nun bekommt A von Vermieter B die
Heizkostenabrechnung für das vergangene Jahr X. Darin ist der
Verbrauch von 0 aufgeführt - kostet dementsprechend 0 Euro!
logisch
Darf nun B etwa 50 Prozent des von A gezahlten Abschlages
einbehalten für „Heizungsgrundkosten“?!? Bzw. ist das so
üblich in der Höhe?!
Wie der Vorposter schon mitteilte, entscheident ist was vereinbart wurde. Wurde keine Verhältnis vereinbart, so wäre imho so wie in den letzten Jahren abzurechnen.
Vielen Dank schonmal für die Antworten auf diese rein
theoretische Frage!
Es wäre aber für den M schon OK etwas für eine Heizung zu bezahlen? Es könnte ja auch mal zu kalt werden…
Ich hätte da mal folgende hypothetische Frage zur
Heizkostenabrechnung:
Person A bewohnt eine kleine Wohnung (45 Quadratmeter), zahlt
jeden Monat seine horrenden Heizkostenabschläge
(beispielsweise 70 Euro).
Dieser Abschlag hat bestimmt eine Ursache.
Dieser Abschlag hat mit Sicherheit keine Ursache! Als der hypothetische Mieter eingezogen ist betrug der Abschlag etwa die Hälfte.
Dann kam die erste Abrechnung in der ebenfalls „null“ Stand an Verbrauch!
Etwas danach wurde der Abschlag dann verdoppelt.
Die Ursache bleibt mir persönlich also verborgen…