Heizkosten durch Anzahl der Mietwohnungen teilen ?

Guten Tag,

darf der Vermieter die Heizkosten pauschal durch die Anzahl der besetzten Mietwohnungen teilen. Dies ist bei meiner Großmutter der Fall. Sie wohnt zusammen mit dem Vermieter in einem 3 Parteien Haus. Da die Dachgeschoss-Wohnung nicht vermietet ist zur Zeit, hat der Vermieter die Heizkosten einfach durch 2 geteilt und in Rechnung gestellt. Müsste das nicht normalerweise verbrauchsmäßig abgerechnet werden ? Vor allem da meine Großmutter sehr wenig heizt, enstehen ihr dadurch enorme Nachteile bzw. Mehrkosten.

Hallo

Heizkosten müssen nach Grund- und Verbrauchskosten abgerechnet werden.
Wenn 3 Wohnungen im Haus sind (1 leer) muss der Vermieter für die leerstehende Wohnung mit zahlen (was die Grundkosten betrifft) und diese werden ermittelt, in dem alle qm der einzelnen Wohnen zusammengefasst werden.

Gruß

Hallo,

nein so einfach geht es nicht. Zum Glück.

Die Grundkosten müssen aufgeteilt werden. I. d. R. Grundkosten/Gesamtwohnfläche*anteilige Wohnfläche.

Die Verbrauchskosten müssen, wie es der Name schon sagt, nach dem Verbrauch abgerechnet werden.

Der Anteil der Verbrauchskosten an den Gesamtkosten darf zwischen 50 und 70% liegen. Sprich bei uns wird z. B. 70% Verbrauchskosten, 30% Grundkosten abgerechnet.

Grüße
Maddin5000

So was hab ich noch nie gehört. Also normalerweise wird das pro Wohnung und Verbrauch abgerechnet.

Erstmal Danke für die schnellen Antworten. Das Ganze läuft wohl schon länger so, wie meine Großmutter sagte. Was sollte man nun am besten tun ? Da anscheinend keine Ablese-Vorrichtung da ist, womit der Verbrauch ermittelt werden könnte, stellt sich die Frage wieviel des Betrages nun doch bezahlt werden muss. Habe irgendwo gelesen, dass man als Mieter bei solchen unzulässigen Forderungen 15% des Betrages abziehen kann. Hat da jemand Erfahrungen mit ?

Und was genau beinhalten die Grundkosten ? Sind das Wartungskosten für die Heizanlage ?