[leicht off topic] Heizkosten-Erfassungsgeräte
Hallo Ralf,
die Frage zuerst: Kann ich es verhindern, dass die
Hausverwaltung funkbetriebene neue Heizkostenerfassungsgeräte
in unserer Wohnung installieren lässt ?
Wieso willst Du das verhindern? Die Sendeleistung der Funk-Wärmekostenverteiler liegt bei maximal 5 mW - bei den meisten sogar unter 1 mW. Die von Dir befürchtete Strahlenbelastung ist also minimal und damit praktisch irrelevant. Ich persönlich halte die Funk-Geräte für ungeheuer praktisch, zumal sich die Ablesefirmen meistens zu geradezu haarsträubendsten Zeiten ankündigen.
Vielleicht läßt sich der Vermieter darauf ein, bei Euch einen nicht funkbetriebenen Wärmekostenverteiler einbauen zu lassen - einfach mal fragen; kostet ja nix.
(a.)„allgemein zurückhaltendes Heizverhalten“, (b.)"niedrigere
Betriebstemperaturen, (c.)„bessere Wärmedämmung“,
(d.)„gesetzliche Bestimmungen“.
Die Punkte a) bis c) kann ich nicht nachvollziehen… Was um Himmels Willen hat ein Heizkostenverteiler mit der Wärmedämmung zu tun? Der dient doch nur dazu, den Verbrauch zu erfassen… *grübel* Punkt d) ist schon richtig (§§ 4 und 5 Heizkostenverordnung); das Wichtigste kannst Du hier nachlesen: http://www.bfw-gohl.de/.
Die Punkte b und c treffen bei unserer Wohnung nicht zu, da
wir in einer *nichtisolierten* Dachwohnung wohnen (hinter den
Rigipswänden und der Styropoorplatten-Decke sind die nackten
Dachpfannen), und im Winter erreichen wir bei 95°C
Kesseltemperatur oft gerade einmal 17 Grad in unserer Wohnung.
Die Heizkosten müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Wenn allerdings die unzureichende Wärmedämmung Schuld an dberechtigt sogar zur Mietminderung. Hier ein Urteil zum Thema:
Hat der Gutachter teilweise fehlende Wärmedämmung im Dachboden nachgewiesen, sowie eine thermische Unterdimensionierung der Außenwände festgestellt und sind die Feuchtigkeitsschäden auf diese Umstände zurückzuführen, ist die Mietminderung berechtigt, wenn dem Mieter seinerseits kein Verschulden durch mangelhaftes Heizen und Lüften nachgewiesen werden kann.
AG Bremerhaven, Urteil vom 06.10.1998 – 53 C 2533/96 –
Wir befürchten durch ein neues Abrechnungssystem im Haus
gegenüber den anderen Mietern finanziell stark benachteiligt
zu werden.
Nun, natürlich fällt die Heizkostenabrechnung höher aus, wenn die Wärmedämmung am Allerwertesten ist; laß einen Gutachter kommen bzw. soll der Vermieter einen beauftragen…
- Wir haben hier bereits durch eine nahagelegene
Mobilfunkantenne erhöhte Funkbelastung, und wir wollen keine
zusätzliche Belastung hinnehmen.
Auch deswegen könntest Du die Miete mindern, allerdings nur dann, wenn die Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung überschritten werden (siehe Urteil des AG Berlin-Tiergarten vom 04.12.2001, AZ: 6 C 417/01).
Beste Grüße
Tessa