Heizkosten - fehlende Regelmöglichkeit

Hallo,

mal angenommen, ein Arzt mietet neu gebaute Praxisräume an.
Nun stellt er beim Einzug fest, dass die Fußbodenheizung (mit Sole-Wasser Wärmepumpe) in seinen Räumen stur nach „Schema F“ verfährt, also zu zentral programmierten Zeiten auf Absenkbetrieb geht und sich vor Ort nur durch aufwändiges, feinfühliges Verstellen von Regulierventilen anpassen lässt, welche sich in einem nicht gut zugänglichen Heizkreisverteiler befinden.
Die Heizungskurve ist den anderen Räumen angepasst, die tw. auch als private Wohnungen vermietet werden.

Der Nutzer kann also praktisch unmöglich die Räume seinem Nutzungsprofil entsprechen regulieren, auch Mittwoch nachmittags, samstags und sonntags wird tagsüber stur die „Komforttemperatur“ betrieben, er benötigt dann aber nur Absenktemperatur.
Raumthermostate sind nicht vorhanden, obwohl im Verteiler elektrische Regelventile vorhanden sind, deren Anschlussleitungen aber nur lose herumbaumeln.

Was sollte man in so einem Fall machen?
Ist das ein Mangel der vermieteten Sache?
Im Mietvertrag steht nicht, dass die Temperatur der FBH individuell anpassbar ist, aber meines Erachtens ist dies doch eigentlich „Stand der Technik“? Schließlich erhöhen sich so doch die Heizkosten nicht unerheblich. Es wäre einem Mieter auch kaum zuzumuten, mittwochs und freitags nachmittag jedes Regelventil eine Umdrehung zu schließen, um dann montags und donnerstags morgens um 5 Uhr (FBH sind träge!) wieder aufzudrehen, zumal dazu z.B. in eine Nische gekrabbelt werden müsste, um mit Taschenleuchte im Mund die Ventile zu erreichen.

Hallo X-Strom,

bitte sieh dir mal die neue Energieverordnung vom 01.10.09, dort § 14 an. Demnach müssen Heizungen mit einer „… Einrichtung zur raumweisen Regelung der Raumtemperatur ausgestattet werden“.

Hier werden alle möglichen Arten von Heizungen, Ausnahmeregelungen etc. beschrieben.

Als Fazit würde ich behaupten, das die nichtvorhandene Möglichkeit die Raumtemperatur ohne größere Probleme einzustellen (ob nun eine Praxis oder eine Wohnung) einen Mangel darstellt, der vom VM zu beheben ist und im Prinzip sogar das Recht zur Mietminderung begründet.

Dazu auch noch dieser Link: http://www.finanztip.de/recht/immobilien/qb-326.htm

Hoffe das hilft weiter.

Gruß
Nita

Hallo X-Strom,

bitte sieh dir mal die neue Energieverordnung vom 01.10.09,
dort § 14 an. Demnach müssen Heizungen mit einer „…
Einrichtung zur raumweisen Regelung der Raumtemperatur
ausgestattet werden“.

Sher hilfreich, danke schon mal.

Gilt diese VO bereits für Objekte, die z.B. schon 2008 geplant wurden, 2009 gebaut und ab Januar 2010 bezogen werden?

Hoffe das hilft weiter.

Sehr!

Hallo,

das würde ich aber schon annehmen. Schließlich regelt die Verordnung ja auch die Vorgehensweise bei bereits bestehenden Gebäuden. Und soweit ich mich jetzt erinnere, steht da sinngemäß das Gleiche, dass diese nämlich mit raumweisen Temperaturreglern ausgestattet werden müssen.

Außerdem ist die Verordnung nur 2009 angepasst worden. Sie besteht ja schon länger, nämlich mindestens seit 2007. Hier noch einmal ein Link mit u.a. der alten Verordnung. http://www.enev-online.net/enev_2007/14_verteilungse…

Da bleibt m.E. alles so wie bereits berichtet.

Gruß
Nita (freut mich, wenn ich mich revanchieren kann)

Außerdem ist die Verordnung nur 2009 angepasst worden. Sie
besteht ja schon länger, nämlich mindestens seit 2007. Hier
noch einmal ein Link mit u.a. der alten Verordnung.
http://www.enev-online.net/enev_2007/14_verteilungse…

Habe ich gerade ausgedruckt - sehr schön.

Da bleibt m.E. alles so wie bereits berichtet.

So sieht es aus, ich kann auch keine Ausnahmen für gewerblich benutzte Räume sehen, außer, dass für FBH Gruppenregelungen für Räume gleicher Art und Nutzung zulässig sind.
Da aber in einer Praxis, so wie ich sie mir gerade vorstelle, eine Anmeldung bodentiefe Fenster und Nord-Ost Lage hat, ein Wartezimmer große Fenster gen Süden, ein Behandlunsgraum sicher wärmer als ein WC sein muss (da macht man sich ja auch mal nackig!), kann man wohl bei einer solchen, beispielshaften Praxis kaum von „gleicher Art und Nutzung“ ausgehen.

Hallo,

mal angenommen, ein Arzt mietet neu gebaute Praxisräume an.

Gut, erteinmal so wie besehen, also mit Fußbodenheizung!
Erkennbasr keine Heizkörper sichbar.

Nun stellt er beim Einzug fest, dass die Fußbodenheizung (mit
Sole-Wasser Wärmepumpe) in seinen Räumen stur nach „Schema F“
verfährt,

Fußbodenheizungen haben ein sehr träges Abkühl- und Aufwärmprofil, bis zu 3 Tage! Da ist imho sinnvolles absenken kaum möglich.
(Wir bei uns auch nicht gemacht.)
Die Fußbodenheizung wäre dann eher als Grundwärmelieferant zu sehen und der Rest könnte dann extern zugeheizt werden, sofern gewünscht.

also zu zentral programmierten Zeiten auf
Absenkbetrieb geht und sich vor Ort nur durch aufwändiges,
feinfühliges Verstellen

ja, eben sehr träge und auch nur durch geringes verstellen…
meist ohne Skala.

von Regulierventilen anpassen lässt,
welche sich in einem nicht gut zugänglichen Heizkreisverteiler
befinden.

Ja, das ist auch üblich. Gut sichbar will kaum einer haben.

Die Heizungskurve ist den anderen Räumen angepasst, die tw.
auch als private Wohnungen vermietet werden.

Wenn es dort eine elektronische Regelung geben sollte, wurde wohl dies in der vermieteten Objekt wohl nicht vorgesehen udn damit auch nicht gemietet.

Der Nutzer kann also praktisch unmöglich die Räume seinem
Nutzungsprofil entsprechen regulieren, auch Mittwoch
nachmittags, samstags und sonntags wird tagsüber stur die
„Komforttemperatur“ betrieben,

s. o.
Eine Absenkung macht nur bei länger Abwesenheit (Urlaub) Sinn.

er benötigt dann aber nur
Absenktemperatur.

Ja, für normale Heizkörper, die als Zusatzheizung auch Nachzuinstallieren wären. Technisch möglich aber nicht so einfach…

Raumthermostate sind nicht vorhanden, obwohl im Verteiler
elektrische Regelventile vorhanden sind, deren
Anschlussleitungen aber nur lose herumbaumeln.

Auch üblich bei Fußbodenheizungen. Ein Raumthermometer reicht aus, verstellt wird sowieso selten bis gar nicht an den Raumventilen, sondern an der Heizung selber.

Was sollte man in so einem Fall machen?

Ein Eintellventil an der Hauptleitung vom der Sammelheizung würde den gesamten Wärmestrom auf einmal regulieren. Bis die Temperatur zB um
6 Grd C absinkt dauert es je nach Ausführung Stunden bis Tage…

Ist das ein Mangel der vermieteten Sache?

Nein, eine physikalische Eigenschaft.

Im Mietvertrag steht nicht, dass die Temperatur der FBH
individuell anpassbar ist,

Wohlweisslich.

aber meines Erachtens ist dies doch
eigentlich „Stand der Technik“?

Wenn überhaupt: Stand der allgemeinen Regel der Technik.
Ansonsten müsste die Fußbodenheizung bei jeder Neuerung sofort auf den neuen Stand der Technik umgebaut werden…
Kaum ein M wäre b davon begeistert…

Schließlich erhöhen sich so
doch die Heizkosten nicht unerheblich.

Nur bei den auf und absenken.
Fußbodenheizungen sind im Betrieb immer etwas teuer, dafür hat man den zusätzlichen Platz der fehlenden Heizkörper und eine ausgewogene Wärme im Raum.

Es wäre einem Mieter
auch kaum zuzumuten, mittwochs und freitags nachmittag jedes
Regelventil eine Umdrehung zu schließen,

Warum nicht?

um dann montags und
donnerstags morgens um 5 Uhr (FBH sind träge!) wieder
aufzudrehen,

Regelventile sind zum benutzen da! Die Nutzer entscheiden…

zumal dazu z.B. in eine Nische gekrabbelt werden
müsste, um mit Taschenleuchte im Mund die Ventile zu
erreichen.

Wäre auch nur im Urlaubsfall so :smile:)

vlg MC

PS: nita zitiert die EnEV für normale Heizkörper. Hier ist der Fußboden ein Heizkörper also ein Hausbauteil mit Funktion.

Leider würde dies dort nicht berücksichtigt…
vermutlich kennt sich nita mit Fußbodenheizungen nicht so gut aus…