Mieter A wohnt seit 2005 in seiner Wohnung und hat seit diesem Zeitraum ein ausgewogenes Heizverhalten. (Nachzahlungen im Schnitt von 25,-EUR)
In 10/2007 hat sein Vermieter B sowie die Hausverwaltung C gewechselt. Es wurden weder Heizstände noch Wasserzähler abgelesen. Auch hat Mieter A keine NK- Abrechnung bekommen.
Die letzten Stände der Heizverteiler hat er in 04/2007 an die
damalige Hausverwaltung C durchgegeben. Seit diesem Zeitpunkt, bis
heute hat er ein und die selben Heizverteiler. Am 18.12.2008 wurden
dann im Auftrag der neuen Hausverwaltung D die Zählerstände abgelesen
und nun hat er eine Betriebskostenabrechnung erhalten, laut der er
635,- EUR nachzahlen soll. Offensichtlich wurden hier die Heizkosten
für 2007 UND 2008 eingerechnet.
Natürlich sollte Mieter A in Einspruch gehen aber im Moment tut er sich etwas schwer den Sachverhalt entsprechend zu beweisen.
Aufgrund seiner Arbeitssituation hat er damals im April 2007 die
Zählerstände selber abgelesen und an die damalige Hausverwaltung C per
Fax geschickt. (Faxprotokoll ist vorhanden) Und wie gesagt, für 2007 hat er keine NK- Abrechnung bekommen.
Hat irgendjemand Tipps, Tricks wie er das der Hausverwaltung D
eindeutig aufzeigen kann?
ganz einfach: die zugrundegelegten Zählerstände mit den eigenen Aufzeichnungen vergleichen. Wird tatsächlich von Zählerstand 2006 (der 2007 abgelesene Stand wird ja von dem dann abgelaufenen Jahr sein) bis 2008 gerechnet, weiss der Mieter das hier ein Fehler vorliegt.
Sollte dies so sein, die vorliegende Abrechnung beanstanden mit dem Hinweis auf den Zählerstand 2007, Kopie des damaligen Faxes an die heutige Hausverwaltung hinzufügen und um Korrektur bitten. Korrektur müsste sein: Zählerstand 2007 bis Zählerstand 2008 abrechnen und nix davor. Da muss sich dann die eine Hausverwaltung bei der anderen bedanken, wenn da ein Versäumnis vorliegt.
Es ist aber auch zu bedenken, dass die Heizkosten in den vergangenen 3 Jahren hochgeschossen sind wie Pilze im Herbstwald.
Prinzipiell darf die neue Hausverwaltung (D) ja nur ab Oktober 2007 eine NK- Abrechnung tätigen. Für den Zeitraum davor hätte die damalige Hausverwaltung eine Zwischenabrechnung machen müssen. Es gab aber keine. Hier ist also definitiv was versäumt wurden, was aber nicht des Mieters Problem ist.
Ebenfalls steht ja auf der NK Abrechnung, die der Mieter jetzt erhalten hat: Betriebskostenabrechnung von 01.01.08- 31.12.08
Wie gesagt- definitiv wurde hier der komplette Zeitraum von 04/07 bis 12/08 eingerechnet. Das steht fest. Prinzipiell sieht der Mieter nur Probleme in der Beweislage. Wie beweist man, dass man für 2007 keine NK- Abrechnung erhalten hat und reicht dieses Fax samt Protokoll aus 04/07 als Beleg aus?
warum kann der Mieter das nicht beweisen? Wie gesagt, wenn er selbst die Zählerstände notiert, dann wird er diese ja wohl kennen.
Und wenn diese Zählerstände auf der NK-Abrechnung auftauchen - was ich hoffe - dann kann man das doch leicht vergleichen.
Sollten die Zählerstände, also die Basis für die Abrechhnung schlechthin - nicht aus der Abrechnung hervorgehen, dann sollte der Mieter dies nachfragen. Ist ja kein Verbrechen: Liebe Verwaltung, bitte reichen Sie mir doch noch die Zählerstände, auf Basis derer Sie die Heizkosten berechnet haben, zur Prüfung Ihrer Abrechnung nach. Bis dahin behalte ich mir die Begleichung der Nachzahlung vor.
So oder ähnlich. Ob nun die jetzige Verwaltung, oder die alte Verwaltung. Nebenkostenabrechnungen aus dem Jahre 2006 bzw. aus 2007 sind bereits verjährt, wenn man einen Abrechnungszeitraum 01.01. bis 31.12. voraussetzt. Für diese Zeiträume kann ein VM keine Nachzahlungen mehr einfordern, er muss nur noch Guthaben rausrücken.
Prinzipiell darf die neue Hausverwaltung (D) ja nur ab Oktober
2007 eine NK- Abrechnung tätigen. Für den Zeitraum davor hätte
die damalige Hausverwaltung eine Zwischenabrechnung machen
müssen. Es gab aber keine. Hier ist also definitiv was
versäumt wurden, was aber nicht des Mieters Problem ist.
Nur noch anmerkend zu dem von Nita gesagtem:
Findet der Erwerb im Abrechnungszeitraum statt, so hat der Erwerber über den ganzen Abrechnungszeitraum eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen. Eine Zwischenabrechnung hat nicht zu erfolgen.
allerdings. Wenn da steht: 3320 Einheiten und man selbst hat diesen Ursprungszählerstand bereits in 2007 abgelesen (und das gesendete Fax als Beweis) dann wird es ja wohl nicht so sein, dass im Jahr 2007 keinerlei Heiztätigkeit vorgekommen ist.
Abgesehen davon, dass - wie Joschi schrieb - keine Zwischenabrechnung stattfinden muss, muss aber eine saubere Übergabe (dazu gehören ja wohl auch Zählerstände) stattfinden. D.h. noch einmal als Fazit:
Die Verwaltung anschreiben, den Zählerstand anmerken, Fax beifügen und um Korrektur und ordentliche Abrechnung von Anfang bis Ende 2008 und nicht früher bitten. So lange die Zahlung wegen offenkundiger Fehlberechnung zurückhalten und um zügige Aufklärung bitten, damit ein evtl. angefallener nachzuzahlender Betrag schnellstmöglich ausgeglichen werden kann.
Dann sieht die Verwaltung, dass der Mieter nicht gänzlich unwillens ist, sondern nur nicht bereit ist fehlerhafte Abrechnungen zu akzeptieren. Es hätte ja auch sein können, dass die alte Verwaltung 2007 abgerechnet hätte, dann müsste der Mieter doppelt zahlen?
Okay, das hat mir enorm weitergeholfen. Danke. =) Prinzipiell hab ich das ja auch so gesehen… halt nur wie gesagt, manchmal tut man sich doch etwas schwer und is unsicher. Schöne Woche allen die hier aktiv sind.