Heizkosten geschätzt, Wohnung aber unbewohnt

Hallo

in meiner Wohnung war ich 2011 nur selten. Dies wusste auch der Hausverwalter und meine Nebenkosten waren dementsprechend reduziert worden. Ich hatte zwar meine Eltern gebeten, ständig nach Post zu schauen; doch die Ablesung geschah in dem Jahr per Aushang im Flur; wo meine Eltern nicht hinkamen.
Dadurch haben meine Eltern und ich keine Information über die Ablesung der „Verdunstung Röhrchen“ bekommen. Auch wurden wir nicht anderweitig daraufhin gewiesen.
So kam 2012 eine Abrechnung für 2011, in der ich 200€ nachzahlen sollte (ich wurde auf 24 Einheiten geschätzt). Damals hatte ich mich schon aufgeregt, dass mein Verbauch aus 2010 her abgeleitet wurde; einem Jahr, indem ich ja noch dort gewohnt hatte.
Jetzt habe ich meine Eltern für 2012 gebeten, besonders darauf zu achten und die Ablesewerte der Röhrchen zu notieren.
Dabei stellte sich heraus, dass ich über 2x Jahre nur 8,5 Einheiten verbraucht habe (nicht 24 aus 1x Jahr!!). Habe den Hausverwalter daraufhin angesprochen. Er sagte, dass sowas halt passiert und dass es in einer Gemeinschaft zu Ungerechtigkeiten kommen kann, wenn man seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Daraufhin habe ich mich hingesetzt, die Zahlen aus 2011 korrigiert und die Kosten für 2012 abgeschätzt., Dabei stellte sich heraus, dass ich für 2011 350€ zuviel und für 2012 wieder weitere 70€ mehr zahlen muss, als ich eigentlich verbraucht habe.
Ich habe diese Berechnung an den Hausverwalter geschickt, aber direkt noch keine Antwort bekommen.
Meine Eltern haben mit Ihm gesprochen und er gibt schon zu, dass dieser Fall ziemlich heftig ist.
Meine Frage nun ist: Habe ich eine Chance, mein Geld wieder zu bekommen?

Vielen Dank für Eure Meinungen

Grundsätzlich ist es so, dass ein Teil der Heizkosten über die Fläche verrechnet wird. Das Verhältnis Wohfläche/Verbrauch kann 30/70 bis 50/50 Prozent sein.
Der Umlauf zu den Heizkörpern ist da, ob Du sie offen hast oder nicht und die Bereithaltung mußt Du bezahlen. Hinzu kommt, dass in den letzten zwei Jahren das Brennmaterial (Gas oder Heizöl) bis zu 40 % teuerer geworden ist. Da die Heizkörper auch bei Frostgefahr warm werden, ob wir sie offen haben oder nicht, entsteht auch da ein gewisser Verbrauch.
Ich sehe keine große Chance, dass Du Dein Geld wieder bekommst, denn dann müssten alle Parteien neu berechnet werden.
Mein Rat, achte immer darauf, dass jemand bei den Ablesungen dabei ist. Zur Not kann man den Schlüssel auch einem anwesenden Nachbar geben, der dann auch die Ablesungen kontrolieren kann.
In den saueren Apfel wirst wohl beißen müssen und dem Geld tschüss sagen.
Tut mir leid, dass ich Dir nichts anderes schreiben kann.
Gruß foebe