Heizkosten gleich Null

Ein Mieter (Tüftler) ist Juni 2009 in eine Oberwohnung gezogen…das Haus ist 1956 erbaut und der Schornstein ist dreizügig. Der Mieter fragt den Vermieter,(schriftlich) ob er an dem nicht genutzten Schornstein einen Kaminofen anschliessen darf. Dieses wird vom Vermieter akzeptiert.Das Haus hat eine zentrale Gasheizung. Der Mieter hat dann die Schieber für Heizwärme geschlossen und beheizt seine Wohnung mit dem Kaminofen…Vor einigen Tagen kam die Jahres-Endabrechnung…verbrauchte Gas-Heizkosten…keine…da kein Verbrauch.
Jetzt will der Vermieter den Mietvertrag ändern…der Mieter soll trotzdem jeden Monat 100,oo Euro für Heizkosten bezahlen
Was habt ihr für Tipps.

Hallo Liebertee,

was stünde denn in dem theoretischen Mietvertrag zur Umlage von Heizkosten? Wäre die theoretische Wohnung also auch mit Gasheizung zu beheizen, oder gibt es da gar keine Möglichkeit? Läuft Warmwasser nicht über Gas?

Gruß!

Horst

…die Warmwasser-Kosten laufen über Strom…im Mietvertrag steht…die Heizkosten werden auf dem jeweiligen Verbrauch umverteilt.Heizkosten Vorauszahlung 100,00 Euro.

…die Wohnung wäre auch mit Gas zu beheizen…es gibt einen separaten Wärmefühler für die Wohnung…es sind aber 0 cbm Gas verbraucht worden.
Der Vermieter will die bezahlten 1.200,oo Euro Vorauszahlung nicht zurückzahlen…weil Kosten auch entstehen wenn kein Gas verbraucht wird…im Mietvertrag steht es aber anders…Kein Verbrauch= keine Kosten…darum soll der Mietvertrag geändert werden.

Was habt ihr für Tipps.

dieses spezielle problem zu einem mieterverein tragen.

würde zwar normalerweise sagen, dass der vertrag nicht so einfach geändert werden kann (ohne zustimmung des mieters) und die einzige möglichkeit für den vermieter darin bestünde, dass der alte mietvertrag gekündigt wird. aber der vermieter wird das kaum hinbekommen, denn er will ja gleich anschliessend einen neuen vertrag schliessen. und der mieter wird wohl kaum kündigen.

Aber wohl kaum 1200,- €… Falls die Heizkostenverordnung hier anzuwenden ist - wovon ich ursprünglich ausging - dann wäre natürlich möglich, bis zu 50% über die Quadratmeterzahl abzurechnen.

Aufgrund der Schilderung klingt es aber mittlerweile eher nach einer Mietwohnung im Haus des Eigentümers. Wenn da tatsächlich vereinbart wurde, dass bei null Verbrauch auch keine Heizkosten anfallen, dann gilt dies auch so und der Mieter braucht sich nicht auf einen neuen Vertrag einzulassen.

Gruß!

Horst

Hi, der VM kann nicht einseitig den Mietvertrag ändern.
Er kann allerdings die Kosten der Schornsteinreinigung, durch die Belegung des freien Zuges durch den Mieter, diesem voll in Rechnung stellen.
Inwieweit die Wartungskosten d. Zentralgasheizung auch auf den Mieter umverteilt werden können, sollte ein Fachanwalt beantworten können. Auch inwieweit hier evtl. die Heizkostenberechnung nach Wohnfläche eine Rolle spielen könnte.
Da die weiterhin geforderten 100.-€ monatlich hier eindeutig zu hoch sind, darf der VM darauf auch nicht bestehen.
Sollte dies ein 2 Familienhaus sein in dem der VM auch wohnt, sollte sich der Mieter vergegenwärtigen, dass ihm der VM, ohne Angabe von Gründen mit einer 9 Monatsfrist kündigen kann.
MfG ramses90