Hallo,
die Heizkosten für die Beheizung durch Fernwärme in einer Mietwohnung werden über ein Dienstleistungsunternehmen auf die Mieter verteilt.
Im Vorjahr konnte der Zählerstand der Wohnung auf Grund der Abwesenheit des Mieters nicht abgelsen werden und wurde somit geschätzt. Diese Schätzung wurde 2 Monate später Datiert als die Abrechung. Die Abrechung wurde aber mit diesem Schätzwet erstellt.
Fiktives Beispiel:
Abrechung 1.2.09 - 31.1.10
Alt: 10000kWh Neu: 15000kWh
Schäzwert am 31.03.10 15000kWh
In der Abrechung vom aktuellem Jahr wurde der geschätzte Wert nun Hochgerechnet und für die Wohnung folgende Werte ermittelt:
Abrechung 1.2.2010 - 31.01. 2011
Alt: 11000kWh Neu: 20000kWh
Sehe ich es richtig, dass hier ein Eindeutiger Fehler vorliegt und für die Wohnung lediglich die aktuell nicht bezahlten 5000kWh in Rechnung zu stellen sind?
Auch wenn es meiner Meinung nach nichts zur Sache tut: Der Mieter war über die gesamte Zeit der gleiche.
Die Einzige Änderung bestand in der Aufnahme eines Mitbewohners Ende 2008.