Heizkosten im Rohbau

Hallo liebe Wer-Weiß-Was-Gemeinde,

ich habe zu einem rein hypothetischen Fall eine Frage:
Man nehme an, in einem Schlafzimmer ist Anfang des Jahres ein Wasserschaden aufgetreten. Messungen zeigen, dass die Wand und der Boden sehr nass sind und Laminat, Estrich und Putz entfernt werden müssen.
Gesagt, getan, daraufhin ist das Zimmer drei Monate nicht nutzbar, In der Zeit kann nicht dort geschlafen werden, die Möbel müssen weggeräumt werden und in der meisten Zeit war dort die Tapete abgerissen teilweise Putz entfernt, Laminat und Estrich raus und eben der nackte Betonboden. Also praktisch Rohbau.

Das waren die drei Monate Januar bis Ende März, also eher kalte Monate, immerhin 450 Tage in der Gradtagetabelle.

Nun werden die Heizkosten zumindest teilweise nach m² abgerechnet und das Zimmer ist nicht wirklich klein, also etwa 16m².

Die Vermieter wurden darauf angesprochen, dass man eigentlich für diese drei kalten Monate für das unbewohnbare Zimmer keine Heizung zahlen möchte und sie meinten nur, sie müssten ja auch dort Heizung bezahlen, wo sie die Heizung nie anschalten und die Mieter hätten ja immerhin die Miete gekürzt.

Erstens haben die hypothetischen Mieter die KALTmiete gekürzt, die hat mit den Nebenkosten schonmal nichts zu tun.
Zweitens wurde die Miete gekürzt, weil das Zimmer nicht nutzbar war, man deshalb im Wohnzimmer schlafen musste, keinen Besuch empfangen konnte, es unbequem war, man zum Umziehen immer in ein kleines vollgestelltes Zimmerchen VOR der Haustür huschen mussten, man dauerhaften (24/7) Trocknungsmaschinenlärm hatten, die Mietfläche verkleinert war, ständig(!) Handwerker zu Besuch kamen , und und und.
Und zweitens geht es ja nicht darum, dass dort nicht geheizt wurde, weil man keine Lust hatte, sondern weil es faktisch nicht ging.

Jetzt würde mich interessieren, wie das gehandhabt wird. Weil sich ja andererseits die Grundfläche des gesamten Hauses nicht reduziert hat und das somit ziemlich kompliziert in der Berechnung werden würde.

Gibt es hier eine rechtliche Grundlage, wie mit Heizkostenverteilung in so einem Fall umgegangen werden muss?

Vielen Dank schonmal für alle hilfreichen Antworten.

Hallo,
zum „rein hypothetischen“ Fall eine rein hypothetische Antwort. Heizkosten können nicht nach m" abgerechnet werden.
Die Grundkosten der Heizung dürfen abgerechnet werden, der Verbrauchsanteil der Heizkosten muss bezahlt werden, in dem zu renovierenden Raum werden ja wohl die Wärmeeinheiten derzeit nnicht gemessen, bzw. wurden seinerzeit nicht gemessen, also kann kein Verbrauch entstanden sein.
Für die anderen Beeinträchtigungen wurde ja die Miete gekürzt.
Grüße, Zita

Hallo NanaBing,
die hypothetisch (?) gestellte Frage kann ich leider nicht beantworten. Ich hoffe, Sie bekommen von anderer Seite eine hilfreiche Antwort.
Mir freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hallo guten Tag
Wer hat den Wasserschaden gemacht? Im Schlafzimmer ein Wasserschaden? Sie hätten im Schlafzimmer die Heizkörper ablesen sollen.Was steht im Mietvertrag?
Leider kann ich nicht diese Fragen nicht beantwortn.
Mit freundlichen Grüßen a.g.

Guten Abend!
wenn der Wasserschaden nicht im Verschulden des Mieters liegt, hat er keinerlei Kosten hierfür zu tragen.
Nicht nur die Heizkosten sind dann Vermietersache sondern auch der Strom für die Trocknungsgeräte.
Eine Mietminderung ist mehr als gerechtfertigt. Hier müsste sogar über Schadenersatz, verlorene Lebensqualität, etc. verhandelt werden.

L.G. Jihet

Leerer Wohnraum ist Vermietersache.
Alle dort zugehörigen Kosten bleiben dort beim Vermieter.
Sonst könnte ja jeder Vermiteter einfch leere Wonungen als nicht mehr vermietbar definieren und bei Bedarf wieder als vermietbar.
Und die NK anpassen, wie es ihm gedüngt.

für rein hypothetischen Fall zu zuviel Arbeit