Muss in einem Haus mit mehreren Parteien, das mit Öl geheizt wird, der Verbrauch jeder Wohneinheit nicht getrennt abgelesen werden können? In diesem Fall wird der gesamte Verbrauch durch alle Parteien zu gleichen Teilen geteilt und bezahlt. Die Begründung der Verwaltung: Das wurde mit den Besitzern der verschiedenen Wohnungen so abgeklärt… Allerdings finde ich das problematisch, wenn man durch seine Arbeit mehrere Wochen im Jahr im Ausland verbringt.
In diesem Fall wäre also ein solches Vorgehen nicht statthaft, da die Heizkostenverordnung einzuhalten ist.
Handelt es sich um Eigentumswohnungen und eine davon ist vermietet, dann gilt § 3 der Heizkostenverordnun und damit wie hier beschrieben: http://www.heizkostenverordnung.de/par3.html