Heizkosten Lager bezahlen, obwohl keine Ablesung

Hallo Leute,

folgender Sachverhalt: Jemand mietet sich 2011 einen 20qm Lagerraum in einem alten Industriegebäude, um dort seinen Krempel unterzustellen. Mit Ausnahme einzelner Räume (Büros) im 1.OG wird das gesamte Gebäude als Lager genutzt.
Dieser jemand bekommt nun zum Jahresende 2012 eine Nebenkostenabrechnung, in der Heizkosten mit knapp 100,00 Euro berechnet werden.
Dabei wendet der Vermieter folgende Verteilung an: 50% der Gesamtkosten werden auf die Gesamtquadratmeter verteilt und die restlichen 50% werden auf die vermieteten qm verteilt.
Der Lagerraum hat zwei Heizkörper. Diese waren aber immer ausgestellt. An den Heizkörpern befinden sich keine Messgeräte. D.h. es findet überhaupt keine Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch statt. In der Abrechnung des Vermieters befindet sich nur eine Aufstellung der Betankung des Öltanks.

Weiterhin wird in der Abrechnung die Wartung des Fahrstuhls auf alle Mieter verteilt. Da sich der Lagerraum im EG befindet, wird er ja von den Mietern im EG nicht benutzt.

Folgende Fragen sind nun offen:

  1. Darf die Verteilung der Heizkosten so abgerechnet werden?
  2. Wenn der Verbrauch nicht erfasst wird, dürfen dann überhaupt Heizkosten abgerechnet werden?
  3. Ist die Fahrstuhlwartung mit Verteilung auf alle Mieter rechtens?
  4. Wie lange ist die Widerspruchsfrist?

Ich freue mich auf Antworten.
cu

Hi,
laut Heizkostenverordnung ist der Vermieter verpflichtet mind. 50% der Heizkosten nach tatsächlichem Verbrauch abzurechnen. die restlichen 50% darf er nach qm verteilen. Die Nebenkostenabrechnung ist imho unzulässig und ein wiederspruch macht Sinn. Mit dem Fahrstuhl könnte der Mieter aus dem EG ja auch nach oben fahren. Könnte aber sicherlich auch bemängelt werden.
Gruß und guten Rutsch!