Heizkosten Nachzahlung möglich?

Hallo!

Seit Juli wohne ich mit meiner Freundin zusammen in einer Wohnung. Wir wohnen in einer DG Wohnung. Unsere Vermieter(Hauseigentümer) wohnen im EG. Keine weiteren Wohneinheiten, klassischen Zweifamilienhaus. Vorrichtungen zum ablesen an Heizkörpern sind nicht vorhanden. In unserem Mietvertrag wurde zum Thema Heiz- und Warmwasserkosten folgendes vereinbart. Ursprünglich stand im Mietvertrags Vordruck das Wort „Vorauszahlung“ doch dies ist gestrichen und ersetzt worden durch pauschal. Demnach zahle ich monatliche eine pauschale von 90€ auf Warmwasser und Heizung. Habe ich ggf. mit einer Nachzahlung zu rechnen oder kann der Vermieter nachträglich keine Forderungen geltend machen?

Habe ich einen Anspruch auf eine Abrechnung (würde ich aber nicht fordern insofern keine Nachzahlung nötig)

Vielen Dank für eure Hilfe!!!

Hallo,

pauschal ist eine Warmvermietung - hier sollten allerdings auch die Hauskosten mit enhalten sein. Ist dies der Fall sollten Sie keine Abrechnung erhalten.

MfG.

Für so Sachen wie Flurlicht, Schornsteinfeger usw. zahlen wir monatlich 40€ extra. Kann ich also davon ausgehen, dass es zu keiner Nachzahlung kommen kann?

Wenn auch dies eine Pauschale ist kann man davon ausgehen.

Für so Sachen wie Flurlicht, Schornsteinfeger usw. zahlen wir
monatlich 40€ extra. Kann ich also davon ausgehen, dass es zu
keiner Nachzahlung kommen kann?