Heizkosten, obwohl nie geheizt?

Heizkosten, obwohl nie geheizt??

Hallo zusammen,
ich hab heute für meine Wohnung die erste Heizkostenablesung gehabt und auch wenn es Winter war, ich habe NIE geheizt. Das liegt daran, dass das kleine Stück Wasserrohr vor dem Regler, vermutlich durch den Heizkreislauf des Hauses, kontinuierlich warm ist und genug Wärme abgibt, außerdem die anderen Wohnungen in den Flur heizen usw.
Heute bei der elektronischen Ablesung hatte ich dann allerdings doch deutliche Verbrauchswerte, hab auch gefragt und es hieß, es gehe nicht darum, ob ich hätte heizen wollen oder nicht, es sei ja Wärme hier angekommen durch das veraltete Heizleitungssystem und folglich müsste ich die auch bezahlen.
Meine Frage: Stimmt das? Zahle ich für Wärme, bzw für das warme Wasser im Heizkörper, wenn ich es nicht „angefordert“ habe?

Vielen Dank schon im Vorraus für eine Antwort! :smile:
LG, ceriny

Hallo ceriny,

ich kann hierbei leider nicht weiter helfen.

Mann könnte ja mal den Mieterverein, Verbraucherschutz, Anwalt, etc fragen. Aber ich glaube, das wäre zu Zeitaufwändig und wohl zu teuer. Es kommt auf die Höhe der Heizkostenabrechnung an.

Viel Erfolg

Tammo

Hallo ceriny
Wie übersteht man einen Winter ohne zu heizen!
So wie Du beschrieben hast, heizt Du auf den Kosten der anderen Mieter.
Du solltest doch einmal Rechnung von der Firma (ISTA ??? usw) Überprüfen lassen.

Gruß Horst

Zitat:Wer kein Ziel hat, kann auch keines erreichen.

Meine Frage: Stimmt das? Zahle ich für Wärme, bzw für das
warme Wasser im Heizkörper, wenn ich es nicht „angefordert“
habe?

Ja! Es gibt eine Grundgebühr und eine Verbrauchsgebühr.
Die Grundgebühr deckt u.a. alle Verbräuche ab, wenn zB niemand im Mehrfamilienhaus heizen würde. Da aber die Hauptleitungen ja ständig warm sind und auch abkühlen, muss nachgeheizt werden.

Meistens ist das Verhältnis zw Grund- und Verbrauchsgebühr 50 / 50 oder 30 / 70 %

Hallo,

mal abgesehen davon ob das Messgerät hätte zählen dürfen oder nicht ist die Aussage des Ablesers richtig. Wer Wärme empfängt muß diese auch bezahlen. Sollte es im Haus Mitbewohner geben die keine Verbrauchswerte haben, kann dies sogar bis zu einer Anwendung der VDI2077 ein Bilanzierungsverfahren für Rohrwärme.

Mit freundlichen Grüßen

okay, verstehe. :smile: Super, dann weiß ich zumindest bescheid.

ja stimmt.
Gruss

Hallo,
das ist ja mal nicht der beste Start ins neue Jahr!
Heizkosten fallen tatsächlich auch für eine nicht beheizte Wohnung an. Zum einen durch eine Art „Grundgebühr“, üblich sind 30% der Gesamtheizkosten, die auf die zu beheizende Wohnfläche anteilig berechnet wird. Die restlichen 70% werden dann über die Verbrauchszähler ermittelt. Und hier liegt ein weiteres Problem, denn nur moderne Wärmemengenzähler (Anzeige: kWh) lassen sich von Fremdwärme (Sonneneinstrahlung, Kaminofen, E-Herd …) nicht beeinflussen. Ein kleiner Trost: von dieser Fremdwärmeeinwirkung sind alle Mitbewohner in etwa gleich betroffen und ab 2014 müssen die alten Zähler (Verdunster) gegen Wärmemengenzähler getauscht werden (gesetzlich vorgeschrieben).
Ich hoffe ich konnte ein bisschen weiterhelfen und wünsche alles Gute!
Sonnige Grüße aus Bayern, Alois

Hallo,

auch wenn Sie den Thermostat nicht aufdrehen, kann es sein das der Thermostat wärme anfordert. Unter 3-5°C beginnt der Frostschutz für den Heizkörper. Der Thermostatkopf „denkt“ das der Raum nun 3-5°C hat. Damit das Wasser nicht einfriert, lässt der Thermostatkopf warmes Wasser durch.
Dies passiert aber auch wenn Sie im Winter die Fenster öffnen und die Zugluft zum Thermostatkopf zieht.

Das ist wahrscheinlich die Ursache, dass Sie zahlen müssen.

Nun noch zu Ihrer Frage:
„Stimmt das? Zahle ich für Wärme, bzw für das warme Wasser im Heizkörper, wenn ich es nicht „angefordert“ habe?“
JA! Auch wenn das einige nicht hören möchten: Wenn der Wärmezähler, einen Verbrauch misst, müssen Sie zahlen. Wohin die Wärme geht, ist dabei völlig egal. Wenn Sie es per Lüften, die Erde damit beheizen, müssen Sie trotzdem zahlen, auch wenn Ihre Wohnung nicht wärmer geworden ist. Falls Sie denken, dass der Regler defekt ist: Das ist wirklich ganz, ganz, ganz selten. Die Chance dazu ist fast null.
Also wenn Sie lüften, wickeln Sie ein Handtuch um den Regler, dann fordert er auch keine Wärme an.
Oder Sie kaufen sich Thermostatköpfe mit Null-Stellung. Wenn dieser auf 0 steht, wird nie wärme angefordert.

Hoffe geholfen zu haben.

MfG Nosferatu

selbstverständlich denn die umgebungswärme zählen die zähler

Hallo ceriny,

also ein Teil der Heizkosten gehen über die Grundfläche…
Das wird pauschal abgerechnet.
Dann reagieren die Ablesegeräte natürlich auf die Zimmertemperatur. (z.B. Sommerwärme, Wärme aus anderen Wohnungen) diese Einflüsse sind in den anderen Wohnungen auch vorhanden. Und gehen Pauschal in die Wärmekosten ein.
Da die Wohnung nicht eiskalt ist und die Wärme irgendwo herkommen muss ist es klar, dass Du einen Teil davon bezahlen musst. trotzdem wirst Du sehen, dass Du deutlich weniger zahlst wie die anderen…

Grüße ULI

Das ist rechtlich eine gute Frage.
Aus der Technischen sicht kommt es darauf an wo der Wärmemängenzähler montiert ist. Ist dieser am Heizkörper und dieser ist wirklich abgedreht, so darf dieser nichts Zählen. Sitzt der Zähler im Vorlauf der Zubringerleitung, so ist es sehr möglich dass der Zähler zählt, da dabei trotzdem Wärmemänge abgegeben wird. Am besten von einem unabhängigen Fachmann begutachten lassen. http://www.solar-crystal.at

Die Heizkostenabrechnung erfolgt nach einem vereinbarten Schlüssel nach Verbrauchsmessung und Wohnfläche, z.B. 40/70 oder 40/60. Aber nie nur nach der Verbrauchsmessung

hier musst du schon den Rechtsanwalt fragen

Das ist eine verzwickte Geschichte , am besten sie wenden sich mal an einen Verbraucherschutz

Hi Ceriny !
Wie Du ja selber erwähnst , profitierst Du vom Heizen der anderen !
Eine gewisse Beteiligung wäre also durchaus gerecht !

Nur , ob der Betragsanteil der Dir errechnet wurde Deinem Verbrauch tatsächlich entspricht , ist natürlich noch eine anderere Frage !
Dazu brauchts genauerer Informationen der Abrechnung und Ablesewerte !
Rd

Hallo,
leider war ich in Urlaub und anschließend krank und dann musste ich beruflich längere Zeit weg.
Deshalb komme ich erst jetzt dazu auf die Anfrage zu antworten.
Tja leider kann das jetzt niemand mehr nachvollziehen.
Die Wärme wurde anscheinend verbraucht und muss auch bezahlt werden. Wer oder Wo die Wärme verbraucht wurde ist hier zweitrangig.
Vermutlich sind die Ventile defekt oder nicht dicht.
Ich würde den Vermieter auffordern, dass ganz schnell in Ordnung bringen zu lassen.
Aber ohne Mieterschutzbund oder Anwalt wir es schwierig werden, die Kosten nicht zu bezahlen.
MfG
Uli