Heizkosten, obwohl nie geheizt?

Heizkosten, obwohl nie geheizt??

Hallo zusammen,
ich hab heute für meine Wohnung die erste Heizkostenablesung gehabt und auch wenn es Winter war, ich habe NIE geheizt. Das liegt daran, dass das kleine Stück Wasserrohr vor dem Regler, vermutlich durch den Heizkreislauf des Hauses, kontinuierlich warm ist und genug Wärme abgibt, außerdem die anderen Wohnungen in den Flur heizen usw.
Heute bei der elektronischen Ablesung hatte ich dann allerdings doch deutliche Verbrauchswerte, hab auch gefragt und es hieß, es gehe nicht darum, ob ich hätte heizen wollen oder nicht, es sei ja Wärme hier angekommen durch das veraltete Heizleitungssystem und folglich müsste ich die auch bezahlen.
Meine Frage: Stimmt das? Zahle ich für Wärme, bzw für das warme Wasser im Heizkörper, wenn ich es nicht „angefordert“ habe?

Vielen Dank schon im Vorraus für eine Antwort! :smile:
LG, ceriny

Heizkosten, obwohl nie geheizt??

Das ist primär keine technische Frage sondern eine rechtliche Frage und damit hier verkehrt.

Unzweifelhaft ist „Wärme angekommen“ und du hast offenbar von der Gebäudeerwärmung insgesamt profitiert.

Mur logisch, das es berechnungsfähige Heizkosen gibt.
Es wird idR. auch ein gewisser Teil der Heizkosten als „Grundwärme“ berechnet und nur ein Teil der Heizkosten (meist 50 -70%) wird über die sog. Heizkostenverteiler abgerechnet.
Auch ist ein Mieter regelmässig verpflichtet die Räume temperiert zu halten wenn es eine Zentralheizung gibt.

Näheres ist sicher im Mietvertrag fixiert.
So viel zu den technischen Aspekten.

Der Rest ist Mietrecht/ Verbraucherrecht.

Moin!
Nichts verbraucht? Quatsch! Die Nachbarn heizen evtl für Dich mit und deshalb wird die Abrechnung sicher teilweise über den Verbrauch, teilweise über die Wohnfläche abgerechnet. Abgesehen davon solltest Du die Wohnung schon beheizen, um Schimmelbildung zu vermeiden! Ein „dicker Pulli“ hat Schimmelbildung noch nie verhindert. Und die verschimmelte Wohnung aufgrund dieser „Geiz ist geil“-Mentalität richtet u.U. große Gebäudeschäden an, an denen sich der Mieter dann unschuldig fühlt? Nö, Du! So auch nicht! Kann der Vermieter nachweisen, dass Schäden durch extrem fehlerhaftes Heizen u. Lüften entstanden sind, wird er Schadensersatz fordern! Und das völlig zurecht.
Schädigst Du niemanden anderen dadurch, sollte es Dein Problem sein, solange Du mit Deinen Schimmelbedigten Atemwegserkrankungen nicht zum Arzt marschierst und uns Beitragszahler belastest.
Gruß Walter

Hallo,

Geiz kann krank machen.

Ann-Kathrin