Hallo, nachdem meine letzte Frage wohl nicht richtig gestellt war versuche ichs jetzt nochmal… Entschuldigung fürs vorige.
Können beim Alg II Heizkosten auch rückwirkend erstattet werden wenn z.B. der Nachweis des Heizungsbetreibers vorweg (Jahresendabrechnung) noch nicht vorhanden war? Also der monatliche Heizkostenanteil,nicht die Jahresnachzahlung.
Hallo,
Heizkostennachzahlungen werden in dem monat übernommen, wenn sie anfallen.
Die monatl. Heizkostenvorauszahlung abzüglich evtl. der Warmwasserpauschale wird ebenfalls bezahlt. Sofern sie wirklich bezahlt wurde auch rückwirkend, da der Bescheid entsprechend geändert wird, oder eben im nächsten Bescheid berücksichtigt wird.
Falls dies nicht freiwillig durch den Sachbearbeiter gemacht wird, dann eben über einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X.
Fragt allerdings sich, ob sich das lohnt, wenn es z.B. nur ein Monatsabschlag ist.
TM