Heizkosten SGB II

Die Bezieher von ALG II haben Ansoruch auf volle Erstattung ihrer Heizkosten, auch wenn sie ausnahmsweise in einer größeren Wohnung leben als eigentlich vorgesehen. Die Heizkosten dürfen nicht nur für Regelwohnungen anerkannt werden. so das Sozialgericht Düsseldorf. Eine Trennung der Heiz- von den Unterkunftskosten sei nicht möglich. Zudem habe der Gesetzgeber bei unangemessenen Heizkosten keine Sanktionen vorgesehen. AZ: S 23 AS 119 / 06

Hallo!!!
alles schön und gut, aber das ist nur 1 Entscheidung 1 bestimmten Sozialgerichtes. Andere entscheiden wieder anders.
Dieses ‚Urteil‘ ist also nicht bindend und nicht zwingend übertragbar auf alle Fälle in der BRD. Erst ab - glaube ich - LSG kann man davon ausgehen, dass sich andere Gerichte daran orientieren.

Wirklich bindend sind meines Wissens nur Entscheidungen von Bundesgerichten. In diesem Falle das BSG.

Marion

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

So ist es!
Hallo Marion!

Genau so ist es!

Ich weiß nicht, wer sich hinter diesem Autor verbirgt, aber nach dem, was er im Arbeitsrechtsbrett so von sich gegeben hat, sollte man ihn keinesfalls ernst nehmen!

LG
Guido

So ist das nun einmal in Deutschland!! Die „Rechtspflege-Mafia“ macht was sie will. (Zitat: Wenn das Recht und seine Pflege auf der Strecke bleiben, was bleibt dann übrig? Die „Rechtspflege-Mafia“!)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]