Heizkosten und Dämmung

Hallo

Natürlich nur ein rein fiktiver Fall:

Die Heizungsanlage einer Mietwohnung (separate Heiztherme) war verstellt. Zusätzlich ist das Haus nur mangelhaft gedämmt. Die Größe der Wohnung nehmen wir mal mit 90qm an. Die Energieversorger wollen 300 Euro Nachzahlung (bei 75 Euro Abschlag)

Meine Fragen:

Muß der Vermieter sich an diesen 300 Euro Kosten beteiligen? (Die Heizung lief ja nur ineffektiv)
Kann der Mieter aufgrund der schlechten Dämmung und falsch eingestellten Heizung (klappt teilweise nicht) eine Mietminderung in Anspruch nehmen?

danke und gruß Maboe

Moin,

Die Heizungsanlage einer Mietwohnung (separate Heiztherme) war
verstellt. Zusätzlich ist das Haus nur mangelhaft gedämmt. Die
Größe der Wohnung nehmen wir mal mit 90qm an. Die
Energieversorger wollen 300 Euro Nachzahlung (bei 75 Euro
Abschlag)

Na, passt doch. 25% Steigerung. Genau so viel hat sich Primärenergie im letzten Jahr verteuert.

Meine Fragen:

Muß der Vermieter sich an diesen 300 Euro Kosten beteiligen?
(Die Heizung lief ja nur ineffektiv)
Kann der Mieter aufgrund der schlechten Dämmung und falsch
eingestellten Heizung (klappt teilweise nicht) eine
Mietminderung in Anspruch nehmen?

Nein. Wieso sollte er.

Hi

Wieso er das muss? mmh, vielleicht weil er auch Schuld daran hat (und somit Kosten tragen muss), da die Wohnung ja schlecht isoliert bzw. die Heizung ineffektiv läuft. Oder reicht es vollkommen aus, wenn der Vermieter sich bemüht, die Mängel zu beseitigen sprich den Heizungsdienst beauftragt (der die Mängel nicht beseitigen kann). Trägt der Mieter dann das Risiko?

Hallo

es gibt Häuser, die sind eben wenig oder schlecht isoliert, das weiß man aber, wenn man eine Wohnung mietet, denn ein altes Haus ist in der Regel nicht nach den neusten bautechnischen Vorschriften gebaut.

Ob eine Heizung gut oder schlecht läuft kann eigentlich nur ein Fachmann erkennen und wissen. Eine Heizungsfirma sollte in der Lage sein, eine Heizung auf optimale Leistung einzustellen, es sei denn, dies ist wegen Veraltung der Anlage nicht möglich.

Im Zweifel gilt: gemietet wie gesehen.

Hallo,

genau aus dem Grund, den du hier schilderst gibt es demnächst den Energiepass. Den kann man sich vom Vermieter zeigen lassen, wenn man eine Wohnung neu anmieten möchte.

Gruß

Samira

Hallo

Hallo,

genau aus dem Grund, den du hier schilderst gibt es demnächst
den Energiepass. Den kann man sich vom Vermieter zeigen
lassen, wenn man eine Wohnung neu anmieten möchte.

aber ja nicht den gekürzten, den man sich für 10€s ausm Netz laden kann, der ist nix wert, weil der VM alles selber passend machen kann!!!

Gruß

Samira

Der Kater

es sei denn, dies ist wegen Veraltung der Anlage
nicht möglich.

Dann wäre da der Schornsteinfegermeister, der die Anlage stilllegt.

Hi

soll ja auch Anlagen geben, die alt sind, die Werte noch bringen oder trotzdem nicht über alle technischen Raffinessen verfügen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

soll ja auch Anlagen geben, die alt sind, die Werte noch
bringen oder trotzdem nicht über alle technischen Raffinessen
verfügen.

Stimmt, soll es geben. Wo soll dann bitte der Grund für eine Kostenbeteiligung des VM liegen. Gemietet wi egesehen. Alte Wohnung billig gemietet und dann versucht eine Luxusmodernisierung rauszuschinden. Zum Glück sind hier die Gerichte einsichtig. Zum Glück auch für den M, denn sonst könnte das mit dem Mieten richtig teuer werden. Welcher VM würde sonst das Risiko eingehen eine alte Wohnung billig zu vermieten?
Ein Tipp von mir: Dreh einfach mal die Heizung runter, wenn du dir die Kosten nicht erlauben willst oder kannst.

Hi

Ein Tipp von mir: Dreh einfach mal die Heizung runter, wenn du
dir die Kosten nicht erlauben willst oder kannst.

Ich bin Vermieter :smile: