Heizkosten und Mangel an der Mietsache

Moin moin,
Nehmen wir an A lebt zusammen mit B in einer Dachgeschosswohnung. Nach dem ersten Winter und der ersten Betriebskostenabrechnung stellt sich heraus, dass die Wohnung überaus schlecht isoliert sein muss, die Nachzahlung ist entsprechend hoch und auch der neue Abschlag. A und B sind stark beruflich gebunden und kaum zu Hause, dementsprechend sind A und B umso mehr erstaunt über die hohen Kosten. Sind A und B. aus der Wohnung wird die Heizung runtergedrehr oder ausgeschaltet! Die Vermieter wurde in der Folge schon mehrmals auf die mangelde Isolation hingewiesen. Ohne dass die Vermieter zwar anstalten machen eine Nachisolation anzubieten, wäre dies auch kaum möglich ohne die ganze Wohnung bzw. due Dachschhrägen, Kniestock…u.s.w. Die Heizkosten für die wenig benutzte Dachgeschosswohnung von ca. 50 m² betragen ca. 110,00 EUR für die wenig benutzte Wohnung. Dies entspricht mehr als 1/3 der Kaltmiete!

Frage 1:
Ab wann darf eine mangelnde Isolation als Mangel an der Mietsache beszeichnet werden, bzw. ab wann spricht man von einem deutlichen Missverhältnis für das der Vermieter einstehen muss?

Frage 2
A und B sind nun auch endlich ausgezogen. Die Heizkostenendabrechnung wurde erstellt und diese ist noch einmal höher ausgefallen. In wieweit kann der Vermieter nachträglich nach Beendigung des Mietvertrages zur (Mit)tragung der Nachzahlung an den Energieliefer herangezogen werden? (A und B zahlten direkt an den Energieversorger und hatten eigenen Zähler)

Danke für eure Antworten.

Hallo

eine Wohnung mietet man wie gesehen. Man kann einen Vermieter nicht zwingen eine zusätzliche oder nachträgliche Isolierung vorzunehmen.
Anscheinend handelt es sich hier um ein älteres Haus, da muss man als Mieter mit rechnen, dass die Isolierung nicht dem neuesten Stand entspricht.

Und es ist immer wieder der gleiche Fehler:
jeder meint, runterdrehen oder abdrehen der Heizung bei Abwesenheit spart Heizkosten - dabei ist das Gegenteil der Fall.

Gruß

eine Wohnung mietet man wie gesehen. Man kann einen Vermieter
nicht zwingen eine zusätzliche oder nachträgliche Isolierung
vorzunehmen.
Anscheinend handelt es sich hier um ein älteres Haus, da muss
man als Mieter mit rechnen, dass die Isolierung nicht dem
neuesten Stand entspricht.

Das kann man so wohl kaum sagen… Als Mieter schaut man sich die Wohnung selbstverständlich an. Das Haus ist etwa in den 60 ern errichtet und das Dach wurde vor etwa 15 Jahren neu ausgebaut. Als Mieter geht man sehr wol mit realistischen Vorstellungen ran - man erwartet kein Niedrigenergiehaus, aber auch nicht den Fall, dass man für die Umwelt heizt. Zudem ist ein Mangel an der Isolation für den Mieter nicht erkennbar, bzw. erst nach einer Heizperiode. Insoweit darf man von einem verstekten Mangel sprechen.

oder als cleverer Mieter fragt man einfach mal nach der Nebenkostenabrechnung des Vorjahres, dem Energiepass oder folgt jedem andern Tipp des Mieterschutzbundes…
wobei man noch überprüfen müsste, ob die Heizkostensteigern vielleicht sogar zu der normalen Steigerung der Energiekosten passt… und wenn man dann auch noch falsch Heizt… das muss die Schuld des Vermieters sein.
gruss

Hallo

wie definiert man „mangelnde Isolierung“?

Es handelt sich hierbei nicht um einen versteckten Mangel, ggf. lediglich darum, dass das Haus nicht auf dem neuesten Stand ist, und das ist kein Mangel, weder ein versteckter - noch ein offensichtlicher.

Gruß

Hallo

Und es ist immer wieder der gleiche Fehler:
jeder meint, runterdrehen oder abdrehen der Heizung bei
Abwesenheit spart Heizkosten - dabei ist das Gegenteil der Fall.

Ach, seit wann, ich dachte immer die Physik täuscht sich nicht.

Kannst du das in irgend einer Form belegen?

Gruß
Stefan