Ok, der Vermieter wird erstmal für funktionstüchtige Heizungen
sorgen müssen, bevor weiter über die Auftrennung der Kosten
geredet werden kann.
Zitat:
“Bei einer Zentralheizung muss man die jeweils pro Wohnung
verbrauchte Wärme messen. Grundsätzlich ist
verbrauchsabhängige Abrechnung nach Heizkostenverordnung
vorgeschrieben - wobei aber die HeizkVO auch Ausnahmefälle
aufzählt, in denen darauf verzichtet werden darf. Dann ist
gem. § 556a BGB nach anteiliger Wohnfläche/Heizfläche
aufzuteilen - soweit nichts anderes vereinbart ist
(Personenzahl halte ich für wenig praktikabel und
unangebracht).
Zu dem Punkt, wie sich die Kosten berechnen lassen, lese ich
heraus, dass man, wie in dem Ausnahmefall 2Familienhaus mit
Vermieter als eine Partei, auch nur nach Wohnfläche gehen
kann, also auf den Verbauch verzichten kann.
So ist es
Wird der Vermieter aber nicht wollen. Das wäre ja zu seinem Nachteil.
Oft will gerne der Kleinst-VM auf Verbrauchsmessung verzichten, weil er ja ebenfalls für die Verbrauchserfassung/-abrechnung in seinem Wohnbereich zahlen müsste.
Vereinbart wurde nix im Vertrag, es steht nur drin, dass die
Heizkosten in den Nebenkosten mit enthalten sind. Wie sie
zustande kommen, ist mir auch ein Rätsel. Alles nur blöde
Schätzerei. Die sagen sogar, dass sie die Müllkosten nicht
berechnen können. Nurmal so nebenbei.
Für die Müllgebühren gibt es Jahres-Endabrechungen - i.d.R. kann man sogar (kostenlos) einen Leistungsnachweis anfordern, in dem jede einzelne Entleerung datumsmässig aufgeführt ist.
Genauso kann i.d.R. jeder Vermieter jede der einzelnen Betriebskosten-Positionen errechnen und belegen.
Heißt das jetzt, dass der Vermieter nur nach Wohnfläche gehen
kann?
JA
Und wenn er den Verbrauch mit einberechnen will, hat er für Zähler zu sorgen?
JA
Sprich müssten wir Mieter was für diese Zähler zahlen?
JA - gemäß Betriebskostenverordnung § 2 Abs. 4, 5 bzw. 6 gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten „die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung“
http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/index.html
Wie will man denn den Verbrauch schätzen? Nach Personen ist
Quatsch, aber nach bisherigem Eigen-Verbrauch kann man ja auch
nicht gehen. Dann können wir ja auch unseren aus der alten
Wohnung nehmen und sagen, den Rest, der übrig bleibt,
verursachte der Weihnachtsmann oder Frau Holle.
Bei einer Zentralheizung kann man entweder den Verbrauch messen - oder pauschal nach Wohnfläche umlegen > „den Verbrauch schätzen“ geht halt mal nicht.
Ich würde diese Heizkosten wiefolgt auftrennen:
Warmwasser 20% von den Heizkosten abziehen, die sind ja in den
Nebenkosten als Betrag in den Wasserkosten schon erwähnt.
Vorsicht - Denkfehler:
Vorsicht: die 20% sind rein Wasser- Erwärmungskosten für Warmwasser. Die Frisch-/Abwassergebühren sind eine andere Sache …
Von den restlichen 80% die Hälfte für Wohnflächenaufteilung und die andere über geschätzem (da keine Zähler vorhanden) Verbrauch (wie auch immer man schätzen würde, ich würd jetzt 2/3 Mieter, 1/3 die Vermieter, da diese nen Holzofen haben und definitiv seltener mit Heizung heizen).
Verbrauchserfassung-/abrechnung kostet … jede Partei
Grob 20 Euro jährlich pro Heizkörpermessgerät (Miete inkl. Eichaustausch/alle 5 Jahre) plus Abrechnungskosten mind. 100 Euro je Wohneinheit
Also bei z.B. 10 Heizkörpern je Wohnung
10*20 = 200 + 100 = 300 Euro je Wohnung
Mit diesem Wissen sollte sich 2 Parteien auf eine vernünftige und einigermassen gerechte Heizkosten-Verteilung auch ohne Verbrauchsmessung verständigen können. Denn mit Messung wird’s schon mal vorneweg für jeden um 300 Euro/Jahr teurer.
Erst einmal nen ganz herlichen Dank @ Rudi
Bitte