Heizkosten und Problem-Heizungen

Hallo!
Ich habe gleich mehrere Fragen.

Fast täglich muss eine gerade neu eingebaute Heizung entlüftet werden. Woran liegt das? Gibt es da nicht unnötigen Wärme/Energieverlust?

Die zweite Problemheizung: Sie wird nur zu max. 1/3 warm, selbst bei komplettem Aufdrehen. Beim Entlüften kommt nix raus. Die Heizung gluckert ab und zu. Also kommt da immer erneut Luft rein? Auch am Ventil der Stift lässt sich gut bewegen. Der Wasserstand im Keller ist i.O. Was kann man denn nun noch tun als Laie? Was könnte es für ne Ursache haben, dass die Heizung nicht ganz warm wird?

Nun eine Frage zur Abrechnung der Heizkosten.
Wenn zwei Parteien sich in einem Haus die Heizung teilen, wie kann man den Verbrauch pro Partei herausbekommen?
Berechnet sich das pro Person oder geht das über die Wohnfläche, oder beides, wenn ja in welchem Verhältnis?

Wieviel macht die Warmwasserversorgung bei dem Ölverbrauch aus? Und was verbraucht eine Wärmepumpe(also es kommt sofort heißes Wasser)?

Wie funktionieren Wärmemengenzähler bzw Heizkostenverteiler?
Können diese Zähler bei den oben genannten Problem-Heizungen richtig funktionieren? Also wäre da richtiges Messen möglich?

Entsteht ein höherer Ölverbrauch durch die beiden nicht richtig funktionierenden Heizungen?

Fragen über Fragen, aber ich hoffe, es kann mir jemand ein paar Antworten liefern.

LG Mauri

bezüglich der vielen technischen Fragen vielleicht besser
http://www.haustechnikdialog.de/forum.asp?thema=15387

Bei einer gerade erst eingebauten Heizung würde ich umgehend die Fachfirma beizitieren …
bzw. unbedingt Vermieter/Eigentümer informieren, der als Vertragspartner der Installationsfirma die Anlage bezahlt hat > Gewährleistungsansprüche bzw. vielleicht erstmal Fertigstellung und (ordnungsgemäße) Inbetriebnahme!!

Nun eine Frage zur Abrechnung der Heizkosten.

Wenn zwei Parteien sich in einem Haus die Heizung teilen, wie kann man den Verbrauch pro Partei herausbekommen? Berechnet sich das pro Person oder geht das über die Wohnfläche, oder beides, wenn ja in welchem Verhältnis?

Bei einer Zentralheizung muss man die jeweils pro Wohnung verbrauchte Wärme messen > Wärmemengenzähler oder Heizkörpermessgeräte.
Allerdings sollte man sich bewusst sein, dass „Messen“ natürlich auch wieder zusätzlich Geld kostet (Messgerätemiete bzw. -anschaffung/alle 5 Jahre Eichaustausch + jährlicher Ablese-/Abrechnungsaufwand)
Grundsätzlich ist verbrauchsabhängige Abrechnung nach Heizkostenverordnung vorgeschrieben - wobei aber die HeizkVO auch Ausnahmefälle aufzählt, in denen darauf verzichtet werden darf. Dann ist gem. § 556a BGB nach anteiliger Wohnfläche/Heizfläche aufzuteilt - soweit nichts anderes vereinbart ist (Personenzahl halte ich für wenig praktikabel und unangebracht).
http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/index…
http://dejure.org/gesetze/BGB/556a.html

Wieviel macht die Warmwasserversorgung bei dem Ölverbrauch aus?

Man sagt normalerweise so ca. 20% des Jahresverbrauchs
Allerdings spielen da viele Faktoren mit > verbrauchte Warmwassermenge, Effizienz der Heizungsanlage, auf wieviel Grad wird das WW erwärmt, Speichergröße, wieviel „Komfortsicherheit“, Leitungen gedämmt etc. etc

Und was verbraucht eine Wärmepumpe(also es kommt sofort heißes Wasser)?

Das ist dann wohl keine Wärmepumpe sondern eine Warmwasser-Umwälzpumpe … :wink:
Die verbrauchte Strommenge hängt vom Gerät/der Einstellung und der angeforderten/verbrauchten Leistung ab.
Ständiges Umwälzen = Komfort, der zwar heute üblicherweise erwartet wird, aber natürlich auch kostet …
Dazu hat i.d.R. auch die Heizung eine Umwälzpumpe, um die Wärme dorthinzubringen, wo sie „abgenommen“ wird.

Ok, der Vermieter wird erstmal für funktionstüchtige Heizungen sorgen müssen, bevor weiter über die Auftrennung der Kosten geredet werden kann.

Zitat:
“Bei einer Zentralheizung muss man die jeweils pro Wohnung verbrauchte Wärme messen. Grundsätzlich ist verbrauchsabhängige Abrechnung nach Heizkostenverordnung vorgeschrieben - wobei aber die HeizkVO auch Ausnahmefälle aufzählt, in denen darauf verzichtet werden darf. Dann ist gem. § 556a BGB nach anteiliger Wohnfläche/Heizfläche aufzuteilen - soweit nichts anderes vereinbart ist (Personenzahl halte ich für wenig praktikabel und unangebracht).

Zu dem Punkt, wie sich die Kosten berechnen lassen, lese ich heraus, dass man, wie in dem Ausnahmefall 2Familienhaus mit Vermieter als eine Partei, auch nur nach Wohnfläche gehen kann, also auf den Verbauch verzichten kann. Wird der Vermieter aber nicht wollen. Das wäre ja zu seinem Nachteil.
Vereinbart wurde nix im Vertrag, es steht nur drin, dass die Heizkosten in den Nebenkosten mit enthalten sind. Wie sie zustande kommen, ist mir auch ein Rätsel. Alles nur blöde Schätzerei. Die sagen sogar, dass sie die Müllkosten nicht berechnen können. Nurmal so nebenbei.

Heißt das jetzt, dass der Vermieter nur nach Wohnfläche gehen kann? Und wenn er den Verbrauch mit einberechnen will, hat er für Zähler zu sorgen? Sprich müssten wir Mieter was für diese Zähler zahlen?
Wie will man denn den Verbrauch schätzen? Nach Personen ist Quatsch, aber nach bisherigem Eigen-Verbrauch kann man ja auch nicht gehen. Dann können wir ja auch unseren aus der alten Wohnung nehmen und sagen, den Rest, der übrig bleibt, verursachte der Weihnachtsmann oder Frau Holle.

Ich würde diese Heizkosten wiefolgt auftrennen:
Warmwasser 20% von den Heizkosten abziehen, die sind ja in den Nebenkosten als Betrag in den Wasserkosten schon erwähnt.
Von den restlichen 80% die Hälfte für Wohnflächenaufteilung und die andere über geschätzem (da keine Zähler vorhanden) Verbrauch (wie auch immer man schätzen würde, ich würd jetzt 2/3 Mieter, 1/3 die Vermieter, da diese nen Holzofen haben und definitiv seltener mit Heizung heizen).

Erst einmal nen ganz herlichen Dank @ Rudi

Ok, der Vermieter wird erstmal für funktionstüchtige Heizungen
sorgen müssen, bevor weiter über die Auftrennung der Kosten
geredet werden kann.

Zitat:
“Bei einer Zentralheizung muss man die jeweils pro Wohnung
verbrauchte Wärme messen. Grundsätzlich ist
verbrauchsabhängige Abrechnung nach Heizkostenverordnung
vorgeschrieben - wobei aber die HeizkVO auch Ausnahmefälle
aufzählt, in denen darauf verzichtet werden darf. Dann ist
gem. § 556a BGB nach anteiliger Wohnfläche/Heizfläche
aufzuteilen - soweit nichts anderes vereinbart ist
(Personenzahl halte ich für wenig praktikabel und
unangebracht).

Zu dem Punkt, wie sich die Kosten berechnen lassen, lese ich
heraus, dass man, wie in dem Ausnahmefall 2Familienhaus mit
Vermieter als eine Partei, auch nur nach Wohnfläche gehen
kann, also auf den Verbauch verzichten kann.

So ist es

Wird der Vermieter aber nicht wollen. Das wäre ja zu seinem Nachteil.

Oft will gerne der Kleinst-VM auf Verbrauchsmessung verzichten, weil er ja ebenfalls für die Verbrauchserfassung/-abrechnung in seinem Wohnbereich zahlen müsste.

Vereinbart wurde nix im Vertrag, es steht nur drin, dass die
Heizkosten in den Nebenkosten mit enthalten sind. Wie sie
zustande kommen, ist mir auch ein Rätsel. Alles nur blöde
Schätzerei. Die sagen sogar, dass sie die Müllkosten nicht
berechnen können. Nurmal so nebenbei.

Für die Müllgebühren gibt es Jahres-Endabrechungen - i.d.R. kann man sogar (kostenlos) einen Leistungsnachweis anfordern, in dem jede einzelne Entleerung datumsmässig aufgeführt ist.
Genauso kann i.d.R. jeder Vermieter jede der einzelnen Betriebskosten-Positionen errechnen und belegen.

Heißt das jetzt, dass der Vermieter nur nach Wohnfläche gehen
kann?

JA

Und wenn er den Verbrauch mit einberechnen will, hat er für Zähler zu sorgen?

JA

Sprich müssten wir Mieter was für diese Zähler zahlen?

JA - gemäß Betriebskostenverordnung § 2 Abs. 4, 5 bzw. 6 gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten „die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung“
http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/index.html

Wie will man denn den Verbrauch schätzen? Nach Personen ist
Quatsch, aber nach bisherigem Eigen-Verbrauch kann man ja auch
nicht gehen. Dann können wir ja auch unseren aus der alten
Wohnung nehmen und sagen, den Rest, der übrig bleibt,
verursachte der Weihnachtsmann oder Frau Holle.

Bei einer Zentralheizung kann man entweder den Verbrauch messen - oder pauschal nach Wohnfläche umlegen > „den Verbrauch schätzen“ geht halt mal nicht.

Ich würde diese Heizkosten wiefolgt auftrennen:
Warmwasser 20% von den Heizkosten abziehen, die sind ja in den
Nebenkosten als Betrag in den Wasserkosten schon erwähnt.

Vorsicht - Denkfehler:
Vorsicht: die 20% sind rein Wasser- Erwärmungskosten für Warmwasser. Die Frisch-/Abwassergebühren sind eine andere Sache …

Von den restlichen 80% die Hälfte für Wohnflächenaufteilung und die andere über geschätzem (da keine Zähler vorhanden) Verbrauch (wie auch immer man schätzen würde, ich würd jetzt 2/3 Mieter, 1/3 die Vermieter, da diese nen Holzofen haben und definitiv seltener mit Heizung heizen).

Verbrauchserfassung-/abrechnung kostet … jede Partei
Grob 20 Euro jährlich pro Heizkörpermessgerät (Miete inkl. Eichaustausch/alle 5 Jahre) plus Abrechnungskosten mind. 100 Euro je Wohneinheit
Also bei z.B. 10 Heizkörpern je Wohnung
10*20 = 200 + 100 = 300 Euro je Wohnung
Mit diesem Wissen sollte sich 2 Parteien auf eine vernünftige und einigermassen gerechte Heizkosten-Verteilung auch ohne Verbrauchsmessung verständigen können. Denn mit Messung wird’s schon mal vorneweg für jeden um 300 Euro/Jahr teurer.

Erst einmal nen ganz herlichen Dank @ Rudi

Bitte

so… stuben-heizkörper (also der, der nicht mehr warm wurde) wurde repariert. der ausgang, wo man entlüftet, war verkrustet, sprich total verstopft. nun bekommt man’s wieder mollig warm. *grins*

öl wurde auch getankt. die rechnung wird demnächst eintrudeln. aber ich denk bzw ich hoffe, vermieter und mieter werden eine einigermaßen gerechte aufteilung finden.

dann schöne weihnachten und nen guten rutsch!