Moin Experten,
nehmen wir mal an, es gäbe ein Haus in Rheinland-Pfalz mit drei Wohnungen, alle im Wohneigentum. Eine davon sei vermietet, die anderen von den Eigentümern selber bewohnt.
Vor einigen Jahren sei in der Eigentümerversammlung eine Aufteilung der Heizkosten 60/40 (60% Verbrauch / 40% Fläche) beschlossen worden. Jetzt sei eine Firma mit der Hausverwaltung betraut worden, die jetzt die erste Hausabrechnung vorlegt - mit einer Aufteilung 70/30. Auf Nachfrage sei gesagt worden, dass müsse so sein, weil nur eine Aufteilung 50/50 oder 70/30 erlaubt sei.
Die Frage: ist dem so? Und wenn ja: welches Gesetz/Verordnung sagt das?
Gruß
Stefan