Heizkosten: Verteilerschlüssel

Moin Experten,

nehmen wir mal an, es gäbe ein Haus in Rheinland-Pfalz mit drei Wohnungen, alle im Wohneigentum. Eine davon sei vermietet, die anderen von den Eigentümern selber bewohnt.

Vor einigen Jahren sei in der Eigentümerversammlung eine Aufteilung der Heizkosten 60/40 (60% Verbrauch / 40% Fläche) beschlossen worden. Jetzt sei eine Firma mit der Hausverwaltung betraut worden, die jetzt die erste Hausabrechnung vorlegt - mit einer Aufteilung 70/30. Auf Nachfrage sei gesagt worden, dass müsse so sein, weil nur eine Aufteilung 50/50 oder 70/30 erlaubt sei.

Die Frage: ist dem so? Und wenn ja: welches Gesetz/Verordnung sagt das?

Gruß
Stefan

Moin,

Vor einigen Jahren sei in der Eigentümerversammlung eine
Aufteilung der Heizkosten 60/40 (60% Verbrauch / 40% Fläche)
beschlossen worden. Jetzt sei eine Firma mit der
Hausverwaltung betraut worden, die jetzt die erste
Hausabrechnung vorlegt - mit einer Aufteilung 70/30. Auf
Nachfrage sei gesagt worden, dass müsse so sein, weil nur eine
Aufteilung 50/50 oder 70/30 erlaubt sei.

Die Frage: ist dem so? Und wenn ja: welches Gesetz/Verordnung
sagt das?

Die Antwort von Rudi auf den vorherigen Artikel beantwortet deine Frage incl. Fundstelle.
Aber vor einer entsprechenden Intervention würde ich erst mal den Taschenrechner fragen.

vnA