Hallo,
Wenn ein Ehepaar eine Wohnung im Haus des Vermieters mietet, welche genau gleich geschnitten ist wie die Wohnung des Vermieterehepaares, dann lassen sich die Heizkosten bei nicht vorhandenem Zähler dennoch leicht errechnen (m² oder Personenzahl).
Wenn der Vermieter nun aber einen Wintergarten anbaut, wie kann dann berechnet werden???
Der Vermieter geht von einer positiven Energiebilanz seines Wintergartens aus (und heizt wohl auch entsprechend, z.B. in Abwesenheit)der Mieter sieht sich schon als Finanzspritze für diesen Luxus.
Gibt es da Regelungen?
Der Mieter wohnt erst seit ca 1 Jahr dort und kann deshalb keine langfristigen Kosten anführen, bzw deren Steigerung nachweisen.
Danke
Gruß
M.