Heizkosten-Verteilung und Wintergarten

Hallo,

Wenn ein Ehepaar eine Wohnung im Haus des Vermieters mietet, welche genau gleich geschnitten ist wie die Wohnung des Vermieterehepaares, dann lassen sich die Heizkosten bei nicht vorhandenem Zähler dennoch leicht errechnen (m² oder Personenzahl).
Wenn der Vermieter nun aber einen Wintergarten anbaut, wie kann dann berechnet werden???

Der Vermieter geht von einer positiven Energiebilanz seines Wintergartens aus (und heizt wohl auch entsprechend, z.B. in Abwesenheit)der Mieter sieht sich schon als Finanzspritze für diesen Luxus.

Gibt es da Regelungen?

Der Mieter wohnt erst seit ca 1 Jahr dort und kann deshalb keine langfristigen Kosten anführen, bzw deren Steigerung nachweisen.

Danke

Gruß
M.

Hallo,

Wenn ein Ehepaar eine Wohnung im Haus des Vermieters mietet,
welche genau gleich geschnitten ist wie die Wohnung des
Vermieterehepaares, dann lassen sich die Heizkosten bei nicht
vorhandenem Zähler dennoch leicht errechnen (m² oder
Personenzahl).

Ganz so einfach nicht, der eine mag es wärmer, der andere…, eine Wohnung im 1. Stock profitiert von der unteren Wohnung etc. Die Aufteilung der Heizkosten nach m² sind Mumpiz, mehr noch die nach Personenzahl (sollen dabei die 80 Watt, die eine Person abgibt, berücksichtigt werden?).

Wenn der Vermieter nun aber einen Wintergarten anbaut, wie
kann dann berechnet werden???

Eine hübsche Aufgabe für Ingenieurstudenten, aber keine verlässliche Abrechnungsmethode.

Der Vermieter geht von einer positiven Energiebilanz seines
Wintergartens aus (und heizt wohl auch entsprechend, z.B. in
Abwesenheit)der Mieter sieht sich schon als Finanzspritze für
diesen Luxus.

Ja, das kann man so sehen.

Gibt es da Regelungen?

Der Mieter hat Anspruch auf Abrechnung der Heizkosten nach einem anerkannten Verfahren.

Der Mieter wohnt erst seit ca 1 Jahr dort und kann deshalb
keine langfristigen Kosten anführen, bzw deren Steigerung
nachweisen.

Wolfgang D.

Hallo,

die Vorschriften der Heizkostenverordnung ist klar. Wenn nivhts anderes vereinbart ist, ist nach der Wohnfläche die Kostenverteilung vorzunehmen. Da hier Ausnahmen möglich sind, insbesondere wenn Mieter und Vermieter alleine in einem Haus wohnen, sollte in solchen Fällen ein Mieterverein oder Anwalt zur Beratung herangezogen werden.

Gruss Günter

Wenn ein Ehepaar eine Wohnung im Haus des Vermieters mietet,
welche genau gleich geschnitten ist wie die Wohnung des
Vermieterehepaares, dann lassen sich die Heizkosten bei nicht
vorhandenem Zähler dennoch leicht errechnen (m² oder
Personenzahl).
Wenn der Vermieter nun aber einen Wintergarten anbaut, wie
kann dann berechnet werden???

Der Vermieter geht von einer positiven Energiebilanz seines
Wintergartens aus (und heizt wohl auch entsprechend, z.B. in
Abwesenheit)der Mieter sieht sich schon als Finanzspritze für
diesen Luxus.

Gibt es da Regelungen?

Der Mieter wohnt erst seit ca 1 Jahr dort und kann deshalb
keine langfristigen Kosten anführen, bzw deren Steigerung
nachweisen.

Danke

Gruß
M.