Heizkosten von 2009 auf 2010 explodiert

Hallo zusammen,

zu folgendem Beispiel bräuchte ich eure Hilfe.

Ein Mieter wohnt durchgehend 2 Jahre in einer Wohnung.

Die Heizungskosten 2009 betrugen ca. 1100,-€
im darauffolgenden Jahr betragen diese bei nur leicht gesteigertem Verbrauch plötzlich 2000,-€

Die Hausverwaltung erklärt den gesteigerten Preis mit dem Höheren Gaspreis im Jahr 2010.

Da ich Laie bin und keine Details kenne, kam mir das alles sehr Spanisch vor. Da der Gaspreis von 2009 auf 2010 nur um 3% gestiegen ist. Der Betrag sich aber fast verdoppelt hat.

Liegt diese Preissteigerung nun wirklich im Rahmen und der Möglichkeiten? Oder wird hier irgendwie geschummelt?

Hallo auch,

Ein Mieter wohnt durchgehend 2 Jahre in einer Wohnung.

Die Heizungskosten 2009 betrugen ca. 1100,-€

wie hoch war die Vorrauszahlung und worauf beruht die Höhe der Vorrauszahlung und wie hoch war der Gas-/Oel-Verbrauch bzw. wieviel "Heizeinheiten wurden berechnet?

im darauffolgenden Jahr betragen diese bei nur leicht
gesteigertem Verbrauch plötzlich 2000,-€

siehe weiter oben

Die Hausverwaltung erklärt den gesteigerten Preis mit dem
Höheren Gaspreis im Jahr 2010.

blabla

Da ich Laie bin und keine Details kenne,

solltest du aber…steht alles in der Abrechnung

kam mir das alles
sehr Spanisch vor. Da der Gaspreis von 2009 auf 2010 nur um 3%
gestiegen ist. Der Betrag sich aber fast verdoppelt hat.

ohne detaillierte Angabe zu deinen Rechnungen kann man nur mutmaßen

Gruß Angus

Jeder Mieter hat das Recht, die Rechnungen, die in die NK fallen, einzusehen, wobei die Heizkostenrechnung eigentlich immer der NK beigefügt sein sollte. Hier sieht man den gesamten Verbrauch, die gesamten Kosten, kann auch den Preis zum Vorjahr vergleichen.

Rechnungen kann man im Büro/Wohnung Vermieter etc. einsehen oder sich ggf. Kopien zusenden lassen, ca. 30 c das Stück.

Rechnungen kann man im Büro/Wohnung Vermieter etc. einsehen
oder sich ggf. Kopien zusenden lassen, ca. 30 c das Stück.

Es besteht in der Regel keine Pflicht zur Zusendung von Kopien durch den VM, auch nicht gegen Kostenübernahme. Ausgenommen ist der Fall, daß der Ort zur Einsichtnahme (und ggf. eigenhändiger Kopie) der Unterlagen unzumutbar weit vom Ort der Mietsache entfernt ist.

Gruß

osmodius

Hallo, oft sind solche „Sprünge“ an Heizkosten leider die Summe mehrerer „Gleichzeitigkeiten“: mal salopp formuliert: der Energiepreis erhöht sich, gleichzeitig haben wir einen kalten Winter, gleichzeitig sind evtl. Dichtungen an Fenstern usw. durch Alterung versprödet und gleichzeitig hat sich das Lüftungsverhalten geändert, da andere Personen in der Wohnung leben (neuer Partner usw.)- Der vorliegende Sprung ist durchaus nicht ungewöhnlich, aber aus der Ferne in Unkenntnis der Sachlage sehr sehr schwer zu beantworten.- Gruß, Achim