Heizkosten: Welcher Ölpreis darf berechnet werden?

Liebe Experten,

nehmen wir an, Person A wohnt seit einigen Jahren zur Miete und zahlt die Nebenkostenabrechnung, ohne allzu detaillierte Angaben vom Vermieter zu verlangen. Nun hat Person A ihren Mietvertrag gekündigt und erwartet die finale Nebenkostenabrechnung. Nehmen wir an, der Vermieter teilt mit, dass er soeben neues Heizöl gekauft habe und darauf basierend nun die Abrechnung erstellen werde, d.h. das im vergangenen Jahr verbrauchte Öl wird nun durch das neu gekaufte ersetzt, woraus sich der Preis für den Verbrauch ergibt. Nehmen wir an, dies erscheine der Person A widersinnig. Hätte sie in diesem Fall das Recht, die Heizkosten für das vergangene Jahr basierend auf dem letztjährigen Ölpreis, also nach dem Preis für das tatsächlich verbrauchte Öl zu bezahlen?

Danke!

Gruß,
Beechen

Hallo Beechen,

der Vermieter kann auf keinen Fall den jetzt sehr hohen Preis in Rechnung stellen!

Gruß!

Horst

Hallo Horst,

vielen Dank für die Antwort! :smile:

Gruß

Beechen