Heizkosten wenn keine Heizung in der Wohnung

Hallo,
wir wohnen in einer WEG bestehend aus 5 Parteien alles Eigentümer (inkl. mir).

Nun zu meinem Problem.
Wir haben in unserer DG Wohnung einen Kamin stehen und beheizen damit die ganze Wohnung, die normale Heizung wird nicht benutzt und aus diesem Grund möchten wir uns vom Gesamten Heizungssystem abkappen, soll heisen, wir haben die Möglichkeit an der Steigleitung die Wohnung vom Heizkreislauf zu trennen (der Absperrhahn befindet sich in der Wohnung drunter).
Das Problem ist das wir durch die 30/70 Regelung der Heizkostenverordnung jedes jahr 300-500 € bezahlen müssen obwohl wir sie „nicht“ nutzen, bzw. eben doch durch die Rohre die in unserem Fußboden verlaufen und aus diesem Grund möchten wir uns komplett abkapseln.
Wer kann mir sagen wie ich da vorgehen muss einfach mit dem anderen Eigentümer reden und dann bei Techem (die machen die Abrechnung) bescheidgeben ? Wie sieht es rechtlich aus, gibt es dazu etwas falls sich ein Eigentümer querstellt und damit nicht einverstanden ist?
Im enddefekt würden alle davon Profitieren weil weniger Öl verbraucht wird, vorallem weil wir eine Einrohrheizung haben.

Gruß
Eddy

Hallo,

natürlich „nutzt“ ihr die Heizungsanlage des Hauses.

Denn als Bewohner der DG-Wohnung „Profitiert“ ihr ja von den unter euch liegenden beheizten Wohnungen, da Wärme bekanntermaßen aufsteigt.

Der sogenannte Allgemeinkostenanteil bei der Berechnung der Heizungskosten soll ja gerade das „Ungleichgewicht“ der verschiedenen Wohnungen (EG/DG oder Etage) ausgleichen.

Sonst würden sich ja alle Leute auf DG oder Etagenwohnungen stürzen und Erdgeschoßwohnungen (bzw. solche die über Kellern oder Durchfahrten liegen ) währen nicht zu vermieten.

Hallo,
die Warmwasserbereitung laeuft bei Euch auf der Etage? Wenn ihr im Winter 2 Wochen verreist, heizt jemand den Kamin gegen einfrieren der Wasserleitungen?
Gruss Helmut

Hi,

dann halt so:
http://www.bfw-gohl.de/wiki/heizung/demontage-und-verplomben-von-heizkoerpern

Gruß,
lemmy

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Hallo,

Du solltest Dich über sachgerechte Antworten nicht mit dem Vorwurf sie seien „pampig“ echauffieren.

Was Du willst, ist das eine. Was es für die anderen Eigentümer für Konsequenzen hat, ist das andere. Und sie wären in der Tat nicht gut beraten, wenn sie Deinem Ansinnen 1:1 nachkommen würden, weil es offenkundig für die wasserführenden Leitungen (incl. Heizungsleitungen) Risiken bergen kann.

http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__7.html

  1. (…) Der so bestimmte Verbrauch der einzelnen Nutzer wird als erfasster Wärmeverbrauch nach Satz 1 berücksichtigt. Die übrigen Kosten sind nach der Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum zu verteilen; es kann auch die Wohn- oder Nutzfläche oder der umbaute Raum der beheizten Räume zu Grunde gelegt werden.

vdmaster

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Nicht falsch aber auch nicht richtig argumentiert.
Denn gäbe es im ebenerdigen Mehrfamilienhaus keine Allgemeinkosten ?

MfG
duck313

Servus,

die Verteilung 30/70 bezieht sich auf die Gesamtkosten, auf die die Allgemeinkosten sämtlicher Heizungsarten und -systeme einen vergleichsweise winzigen Einfluss haben. Wenn diese Gewichtung eine Art Verhältnis von fixen zu variablen Kosten abbilden sollte, müsste z.B. bei Fernheizungsanschluss 10/90 oder 5/95 gewichtet werden. Wird es aber nicht.

Es geht tatsächlich darum, dass in einem Mehrfamilienhaus die meisten Räume nach fünf von sechs Seiten andere Räume mitheizen.

Schöne Grüße

MM

Hi,
ja wir möchte für diese und so ähnliche Fälle evtl. eine elektrische Fussbodenheizung einbauen.
Jedoch lohnt sich das nur wenn die 30% komplett oder zum teil wegfallen.

Naja so einfach ist das auch nicht.
Die DG wohnung hat ja auch genug nachteile, wer beheizt mich von oben.
Ich beheize mit dem Kamin auch die Nachbarn von unten bzw. sorge dafür das sie es von oben warm haben.
Beteiligt sich ja auch keiner an meinen Holzkosten :slight_smile: .

Spaß bei Seite wie unten geschrieben geht es mir um das rechtliche.

Puh, eine elektrische Fußbodenheizung - da kann man das Geld auch gleich verbrennen. Abgesehen vom Aufwand und den Kosten für die Installation. Und was mit dem Warmwasser? Auch eine separate Lösung?

Ansonsten: Wenn kein einstimmiger Beschluss gefasst wird, dann wird es nichts mit dem Abkopplung.

Hi,
ich weiß zwar nicht wieso ihr auf allem anderen rumreitet, von wegen die armen Wasserleitungen usw. aber ok.

Wir haben eine Zentralheizung für Warmwasser und Heizungswasser, eine Anlage. Wenn ich mich davon abkoppeln würde bedeutet das nicht das ich nicht mehr die Ungezählten anteile von der Wasserleitung bezahlen will oder ich kein Warmwasser mehr habe.
Die Wasserleitung kann auch nicht einfrierern weil die weiterhin läuft.
die Heizungsleitung kann auch nicht einfrieren und selbst wenn dies passieren könnte, kann man das Wasser dort immer noch ablassen. dieses argument bitte vergessen, selbst wenn nicht alles stimmen sollte, es geht um was anderes.

Die Wohnung wird auch nicht auskühlen, weil wir für den Fall evtl. eine Fußbodenheizung (alternative Heizung) einbauen wollen.
und wir wissen was das für ein Aufwand ist, aber es würde gerade perfekt passen weil wir dem kompleten boden erneuer.
und das geld ist auch nicht aus dem fenster geworfen, klar kostet Elektrische wärme um einiges mehr, aber wenn man diese wie geplant einsetzt muss das nicht teuerer sein wie die 30% im Jahr.

Die Nachbaren wären schön blöd wenn sie dem zustimmten, ja stimmt, wenn sie das machen ohne eine gesetzliche grundlage.
Ohne klare Aussage würde ich das auch nicht machen bzw. versuchen. Deswegen suche ich ja sowas.
Klar ist sie müssten dann meinen Anteil komplett oder nur zum Teil bezahlen.
Nur zur Zeit muss ich ja auch für etwas Zahlen was wir nicht oder nur minimal nutzen und sie profitieren auch von meinem Kamin (zumindest ein Nachbar). Wie schon gesagt evtl. sagt der Gesetzgeber, ok keine Heizung aber sie Profitieren von der Wärme vom Nachbar unter ihnen. Das ist ja OK, aber das können dann keine 30% sein.
Wenn bei uns nach der beheizten Wohnfläche abgerechnet wird, dann wird es interessant. denn dann müssten wir nichts oder evtl. viel weniger bezahlen (wenn ich die Stelle in der Heizkostenverordnung richtig verstehe).

Ich weiß auch nicht wie viele sich von euch mit der Einrohrheizung auskennen, aber die ist nunmal total unwirtschaftlich, Da immer Warmes Wasser durchflist egal ob die Heizkörper genutzt werden oder nicht.
Man hat eine permanente Fußbodenheizung.
Das ist bei der Zweirohrheizung nicht so, Man hat eine Fußbodenheizung wenn Heizkörper genutzt werden, aber wenn alle Heizkörper aus sind (in der Wohnung), dann sind auch die Rohre im Fußboden kalt und es fließt kein Warmes wasser mehr ungezählt durch.

Zu unserer Wohnung bzw. Haus, es ist 2 Stöckig Haus (EG, 1 Etage und DG). im EG und 1 Etwage wohnen jeweils 2 Parteien. Die zwei DG wohnungen, wurden vor Jahren zu einer Umgebaut, d.h. ich habe nur Fremdwärme von unten.
Keine Seitliche Nachbarwärme alles Außenwände. d.h. auch das alle Rohre im DG nur in meiner Wohnung verlaufen und durch keine Andere. Somit ist es kein Problem, obwohl Einrohrheizung uns abzukoppeln.

Ich kann jetzt auch nicht auf alles eingehen, meine Frage ist relativ einfach bzw. was ich suche irgendwelche Gesetzestexte die mir recht oder unrecht geben.

Ich habe mal Techem angeschrieben um zu erfahren wie bei uns der Ungezählte teil zustande kommt, ob er durch die reine Wohnfläche berechnet ist oder durch die beheitze fläche. Dazu kommt noch das wenn es die Wohnfläche ist man überprüfen müsste wie die Dachschrägen berechnet wurden.
Wenn es mit der beheizten Fläche berechnet wir, ist das eh ein Problem, da die Nachbar genau so wie wir in einigen Zimmern keine Heizung haben.

Hallo!

Ihr seid gut, das geht schlicht nicht. Es bedeutet doch, alle übrigen Hausbewohner sollen mehr zahlen !
Ihr zahlt anteilig mit, damit die Heizung betriebsbereit vorgehalten wird. Ob ihr sie nutzt oder nicht bleibt euch überlassen. Euer Verbrauchsanteil ist ja Null, den zahlt ihr nicht. Es verbleibt aber ein Allgemeinanteil.

Die anderen müssten ja schon selten dämlich sein, wenn sie sich darauf einließen !
Wie man andenken kann, man würde dabei Brennstoff sparen und deshalb würden die Gesamtkosten niedriger weißt wohl auch nur Du.
Anders herum, weil Ihr weniger heizt sinken womöglich die Gesamtkosten und eurer Anteil sinkt ebenfalls.

Mit Einrohrheizung hat es nichts zu tun, denn wenn ihr eure Wohnung absperren könnte, dann ändert sich ja für die anderen eben nichts. Sonst ginge es ja nicht mal ansatzweise, wenn eurer Rohr auch noch in Nachbarwohnung durchläuft !

MfG
duck313

Hallo,

Ich werde mich hier zur technischen Möglichkeit sicher nicht auslassen. Der obige Satz macht mich äußerst stutzig. Wieso ist es jetzt auf einmal ein Problem, wenn die Berechnung der 30%-Kosten bisher schon nach der Fläche der beheizten (beheizbaren) Räume erfolgt? Ist das nur deswegen problematisch, weil dann Deine finanziellen Erwägungen nicht mehr aufgehen?

Du willst doch gerade, dass der Faktor beheizt/beheizbar in die Berechnung einfliesst, da sich nur so finanziell niederschlagen kann, dass Du die Beheizbarkeit Deiner Räume abschaffst.

Sehr freundlich geschieben :slight_smile: .
Aber es würde einiges ausmachen wenn wir uns abkappseln, einfach mal Einrohrheizung googln.

Gruß

Hi,
deswegen Frage ich ja, das ist mir ja bekannt das wir von der Wohnung unten drunter Profitieren, wenn es nicht gerade Sparfüchse sind.
Die Wartung der Heizungsanlage läuft z.B. nicht in die 30%, die wird separat verrechnet (mach die Abrechnung für das Haus, deswegen weiß ich das), genau so wie Schornsteinfegen die sind da auch nicht drin.
Es ist ja nicht so das ich gar nichts Zahlen will, nur man ärgert sich halt wenn die Heizkosten (70%) gleich null sind und die anderen Kosten (30%) dann 500€.

Mir bringt es auch nichts wenn hier jemand sich angegriffen fühlt und das für ungerecht hät und deswegen pampig wird. Mir passt es auch nicht das Mörder nach 10Jahren guter Führung frei kommen, aber wenn das Gesetz es so vorsicht ist es nun mal so.
Deswegen frage ich ja auch nach irgendwelche Gesetzestexte damit es auch rechtens ist, ist jemanden ein solcher Text bekannt ob er nun zu meinen Gunsten ist oder gegen mich spielt keine Rolle.

Gruß
Eddy

Stärk diese Aussage nicht mein vorhaben:

Für den verbrauchsunabhängigen Anteil der Heizkosten (30-50 %) kann als Verteilerschlüssel die
Wohnfläche in Quadratmeterzahl, die Anzahl der in der Wohnung lebenden
Personen oder auch die beheizte Wohnfläche für maßgeblich erklärt
werden.
Zu den beheizten Flächen gehören nur die Zimmer der Wohnung, die
einen eigenen Heizkörper besitzen. Heizkörperfreie Räume zählen nicht,
auch dann nicht, wenn sie indirekt über einen Nachbarraum mit beheizt
werden.

Hi,
habe mich evtl. etwas falsch ausgedrück.
Ich weis nicht wie zur Zeit abgerechnet wird, das kann ich aus den Unterlagen bei Techem nicht rauslesen, deswegen habe ich die angeschrieben um das nach zu fragen.
In der Unterlagen sind die qm² der gesamten Wohnung angegeben, aber evtl. gehen die davon aus, das das auch gleichzeitig die beheizten räume sind.
Falls dem so sein sollte, dann wird es bei allen Wohnungen zur Zeit falsch berechnet.
Weil die anderen Parteien z.B. auch keine Heizung im Flur/Küche/Abstellräume haben.

Hallo,

dazu:
ich weiß zwar nicht wieso ihr auf allem anderen rumreitet, von wegen die armen Wasserleitungen usw. aber ok.

Weil diese die Eigenart haben , einzufrieren bei Frost und ungeheizter Wohnung.

Könntest Du uns das bitte schriftlich geben ???
Die Wasserleitung kann auch nicht einfrieren , weil die weiterhin läuft.

Läßt du also alle Wasserhähne bei dir ständig geöffnet ???

Weil ansonsten „läuft“ da nämlich nix…

Und dazu:
Zu unserer Wohnung bzw. Haus, es ist 2 Stöckig Haus (EG, 1 Etage und DG). im EG und 1 Etage wohnen jeweils 2 Parteien. Die zwei DG-Wohnungen , wurden vor Jahren zu einer Umgebaut, d.h. ich habe nur Fremdwärme von unten

Also profitierst du ja gleich doppelt von 2 Mietern mit Wärme.

Außerdem gibt es da ja auch keinen Grund zu klagen, denn es kam ja wohl nicht überaschend , das die Wohnung eine so große Wohnfläche hat.
Im Gegenteil ,ich gehe stark davon aus ,das sie genau deswegen von dir genommen wurde.

Und das:
Ich weiß auch nicht wie viele sich von euch mit der Einrohrheizung auskennen, aber die ist nunmal total unwirtschaftlich, Da immer Warmes Wasser durchflist egal ob die Heizkörper genutzt werden oder nicht.
Man hat eine permanente Fußbodenheizung.

bezweifle ich ganz stark, weil wenn dem so wäre müsstest du Stepptanz machen in der Wohnung :smile:

Einrohr-Heizungen arbeiten mit höheren Vorlauf-Temperaturen, weil sie keine seperate Rückführung haben und die letzte Wohnung ja auch noch mit entprechendem heißen Wasser für die Heizkörper versorgt werden muß.

Fußbodenheizungen arbeiten aber mit wesentlich niedrigeren Vorlauftemperaturen.

Zwischen 25 und 35 Grad je nach den Witterungsverhältnissen.

Außerdem sind Fußbodenheizungen „träge“, das heißt sie haben eine lange Aufheiz und ebenso eine lange Auskühlphase.

Die Ideale Lösung für Euch ist:

Kauft ein Einfamilienhaus…:slight_smile:

Hi,
ich will die Wohnung auch nicht auskühlen lassen, steht oben irgendwo.

Und ja ich Profitiere von Zwei Wohnungen unter mir, ABER ich bezahle auch den entsprechenden anteil der Ungezählten Wärme.
Und nochmal die Frage wer bezahlt die Einheiten an dem Holz womit ich den Fußboden heize bzw. die Decke der Wohnung unter mir.

Das mit der Spepptanz, naja wort wörtlich muss man das ja nicht nehmen.
Es ist auch nicht nur die Vorlauftemperatur sondern halt auch die Tatsache das das Wasser immer zirkuliert auch wenn nicht geheizt wird in der Wohnung.

Und träge sind Fußbodenheizungen auch nicht wirklich bzw. das hängt von dem Material ab unter dem sie arbeiten.

Einfamilienhaus wäre natürlich perfekt, aber im Frankfurter Raum sind die nicht für alle erschwinglich. Evtl. ändert sich das, wenn ich das Geld was ich sparen könnte durch die 30% die ich nicht mehr zahlen muss :wink:

Also wie gesagt mir geht es um die rechtliche Sache wenn ihr dazu etwas habt dann immer her damit.
Der Verweis auf bfw-gohl.de hat mir nicht gesagt ob ich das darf oder nicht, sondern nur das es evtl. nicht wirtschaftlich ist.

Gruß
Eddy

Hallo,

entschuldige , aber ich glaube kaum, das ihr da eine Fußbodenheizung besitzt.
Weil das hier:
Und träge sind Fußbodenheizungen auch nicht wirklich bzw. das hängt von dem Material ab unter dem sie arbeiten.

einfach Blödsinn ist. FB-Heizungen sind aus dem einfachen Grunde „träge“ ,weil sie eben mit sehr niedrigen Temperaturen arbeiten und die Luft ein schlechter Wärmeleiter ist.

Bis ich da die 100 Kubikmeter Raumluft auf 20 Grad hoch geheizt habe ,dauert das halt.

Demgegenüber sorgt natürlich ein normaler Platten-oder Rohrheizkörper unter dem Fenster mit seinen 60 Grad Vorlauftemperatur für eine anständige Luftbewegung (sieht man ja schön an Gardinen vor dem Fenster).