Heizkosten

Ist ein Vermieter einer Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus dazu verpflichtet einen separaten Zähler für die Heizung des Mieters anbringen zu lassen?

Falls ja: Wie hoch sind in etwa die Kosten dafür?

Dürfen die Heizkosten andernfalls mit 1 € pro qm berechnet werden? Die Wohnung ist 1995 gebaut worden und gut wärmeisoliert. Im Mietspiegel der Stadt sind 0,80 € pro qm angesetzt. Der Mieter heizt „normal“, also nicht besonders sparsam, aber auch nicht übermäßig.

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Der Vermieter einer Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus braucht die Heizkosten für die vermietete Einliegerwohnung nicht verbrauchsabhängig abzurechnen. Die Heizkostenverordnung gilt nur für Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen.

Ist im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter die Heizkosten als Mietnebenkosten zu tragen hat, gibt es zwei Möglichkeiten: die Nebenkostenpauschale oder die Nebenkostenvorauszahlung.

Bei der Nebenkostenpauschale ist von angemessenen Heizkosten auszugehen. Bei der Nebenkostenvorauszahlung sind die tatsächlich entstandenen Heizkosten jährlich nach einem angemessenen Verteiler exakt abzurechnen.

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"Bei der Nebenkostenpauschale ist von angemessenen Heizkosten

auszugehen."

Welche Kosten sind denn „angemessen“?

"Bei der Nebenkostenpauschale ist von angemessenen Heizkosten

auszugehen."

Welche Kosten sind denn „angemessen“?

Orientieren könnte man sich zum Beispiel an den Heizkosten, die im Laufe des letzten Jahres entstanden sind. Im Hinblick darauf, dass damit gerechnet werden kann, dass die Heizkosten voraussichtlich steigen werden, weil höhere Kosten für Erdöl und Gas zu erwarten sind, könnten die Werte auch etwas angehoben werden.

Im übrigen müsste eine Nebenkostenpauschale zwischen Vermieter und Mieter vereinbart werden. Sie müssen sich also einigen, wenn ein Vertrag zustande kommen soll.

Hallo,

gute und korrekte Antwort. Kleine Ergänzung. Der VM kann hier auch nach der Wohnfläche die Kosten verteilen sofern es keine andere Vereinbarung gibt.

Gruss Günter

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Verpflichtet isr er nicht. Doch besser wäre, man „erfindet“ einen Vertelierschlüssel, alleine schon, um Ärger zu vermeiden. Vielleicht Beispiel so:

http://gpl-geldpolitikleben.blogspot.de/2016/03/nebenkostenabrechnung-und-heizkosten.html