Ist ein Vermieter einer Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus dazu verpflichtet einen separaten Zähler für die Heizung des Mieters anbringen zu lassen?
Falls ja: Wie hoch sind in etwa die Kosten dafür?
Dürfen die Heizkosten andernfalls mit 1 € pro qm berechnet werden? Die Wohnung ist 1995 gebaut worden und gut wärmeisoliert. Im Mietspiegel der Stadt sind 0,80 € pro qm angesetzt. Der Mieter heizt „normal“, also nicht besonders sparsam, aber auch nicht übermäßig.