Heizkosten

Hallo,
Ein fiktiver Vermieter erstellt eine Nebenkostenabrechnung. Es geht speziell um die Heizkosten. Auf dieser taucht die Position "Messdienstkosten"auf.
Daraus erlese ich als Laie, das es die Kosten für die Ablesung der Messgeräte an den Heizungen sind.
Wenn jetzt ein Hausbewohner, der Sohn des Vemieters, die Ablesung in den Wohnungen macht, dürfen diese Kosten dann auftauchen? Kann es sein, das noch andere Kosten unter messdienstkosten entstehen, außer die der Ablesung?
Danke schonmal.
Gruß
roleover

Hallo!

Entscheidend ist doch, ob zu dem Posten „Messdienstkosten“ ein Preis genannt wird und man den auch als Originalrechnung beim Vermieter einsehen könnte.
Und mit dem Ablesen allein hat man noch keine Abrechnung !
Das ist ja die Hauptaufgabe der Dienstleister.

Hat Vermieter keine Rechnung über den Posten, dann fällt es unter seine Verwaltungskosten und kann nicht umgelegt werden.
Nur wenn er es extern vergibt und dafür eine Rechnung bekommt. Und dann spielt es auch keine Rolle, ob es der Sohn wäre.
Kann doch sein, der hat so einen Ablesedienst.

Unter dem Posten könnte auch Miete von Heizkostenverteilern oder ähnlichen Geräten auftauchen.

MfG
duck313

Hallo,
Danke erstmal für die Antwort.
Die Nebenkostenabrechnung wurde erstellt und die Messdienstkosten wurden in einer Summe aufgeführt.
Der Sohn ist von Beruf Sohn und kümmert sich etwas um das Haus. Hat also keinen Ablesedienst oder dergleichen.
Der Vermieter muss also, um die Kosten geltend zu machen, eine Rechnung vorlegen können. Habe ich das richtig verstanden?

Mal zur Sicherheit…der Vermieter hat die Nebenkosten von einer beauftragten Firma erstellen lassen. Das Ablesen selber hat der Sohn übernommen. Beziehen sich die Messdienstkosten nur auf das Ablesen?

Gruß
roleover

Nein, sie beziehen sich nicht nur auf das Ablesen, sondern auf die Auswertung der Ergebnisse, die dann die Grundlage für die Heizkostenabrechnung sind.
MfG
airblue21

Stimmt nicht ganz, Eigenleistungen des Vermieters, die im Rahmen der Nebenkostenverordnung anfallen, kann dieser sehr wohl zu den üblichen Konditionen Netto umlegen.

Nein, das Ablesen ist der kleinste Teil der Ablese/Abrechenkosten.
Die Zusammenstellung und Abrechnung macht die Arbeit.