Heizkostenablesung

Titel: Heizungskosten
> > kann mir jemand sagen ob es korrekt ist, wenn die Gebürhen für die
> > Ablesung von 13344,96 auf 14175,97 6,23 % in einem Jahr steigen,
> > Ablesebenachrichtigungen, Fahrt- u. Versankosten. die mit der
> > Ablesung zu tun haben. Kann eine Erhöhung um mehr als 6 % eigentlich angesetzt werden.
> > Kann mir jemand weiterhelfen.

Danke

Preissteigerung bei Dienstleistungen
Moin, Hans,

Kann eine Erhöhung um mehr
als 6 % eigentlich angesetzt werden.

Ja, ja und nochmals ja. Es gibt kein Gesetz, das einem Anbieter von Dienstleistungen verbietet, seine Preise zu erhöhen - wenn er mag, bis ins Uferlose.

Verwechsle das bitte nicht mit Mietkosten, für die gibt es eine Begrenzung. Diese Nebenkosten sind aber keine Miete, sondern in voller Höhe umlagefähig.

Gruß Ralf

Gebürhen für die Ablesung von 13344,96 auf 14175,97 …steigen

Hallo,
die Gebuehren fuer die Ablesung liegen bei einigen 100 EUR, oder gehts um einen Stadtteil? In Deinen Zahlen duerfte Geld fuer Gas oder Oel enthalten. Dieses ist eher 30 Prozent teurer geworden in einem Jahr.
Gruss Helmut