Heizkostenabrechng. 2-Familienwohnhaus $ 7 HeizkostenV

Liebe/-r Experte/-in,
es ist folgender Fall zu bewerkstelligen.
Zweifamilienwohnhaus bestehend aus 2 Eigentumswohnungen mit anteiligem Gemeinschaftseigentum.
EG = Nießbrauchsnutzung (Eltern v. eigentüm)

  1. St. + ausgebautes DG bildet ebenfalls eine Wohneinheit (Eigentumsanteil) getrennte Grundbucheintragungen.

beide Wohneinheiten haben eine eigene Heizung.

  1. Stock und Dg fußbodenheizung
    EG Warmluftheizung.

Die Wohnung im 1. Stock (125 qm) ist vermietet. Im DG 60qm wohnt der Eigentümer und hat 1 Zimmer untervermietet.Ganze Woche nicht da nur sonntags. (DG keine Küche).

Das Gebäude entspricht der Wärmeschutzver-
ordnung vom 16.8.94 .

Ist hier die Heizkostenabrechnung wie bei einem 2-Familienwohnhaus durchzuführen.
Eine Umlage nach qm durch Ölverbrauchsmessung mit Braun HZ 3 Messer kann durchgeführt werden. Es ist ein gemeinschaftlicher Tank mit 10 000 l. vorhanden.

Eine Wärmemessung und Warmwassermessung ist für DG und 1. Stock nicht möglich.

Heizung und Warmwasseraufbereitung ist miteinander verbunden.

Über eine Hilfestellung wäre ich sehr dankbar.

Es grüsst Rolando Furioso

Meiner Meinung nach handelt es sich der Nutzung und der Heizkostenverordnung nach nicht mehr um ein 2-Familien-Haus, sondern um ein 3-Familien-Haus.
EG Eltern des Eigentümers
1.OG vermietet
DG Eigentümer
sind 3 Parteien und somit greift die Heizkostenverordnung!
Bei einer Abrechnung nach m² könnte der Mieter im 1.OG 15% der Kosten kürzen.
Warmwasser muss nach Personen verteilt werden, wenn keine Zähler eingebaut werden können.

Zunächst vielen Dank für deine schnelle Hilfe.
Der § 3 der Wärmeschutzverordnung in dem es heisst: " Für kleine Wohngebäude bis zu 2 Vollgeschossen und nicht mehr als 3 Wohneinheiten gilt die Verpflichtung nach Satz 1 als erfüllt, wenn die Anforderungen nach anlage 1 Ziffer 7 eingehalten werden. "

könnte der hier eine Rolle spielen ?.

Seltener Fall! Ich würde die einzelnen Verbräuche den Verursachern in Rechnung stellen, sollte mit Ölzählern kein Problem sein. Ist ja keine gemeinschaftliche Heizungsanlage.

Vergleichbar mit zwei Gasetagenheizungen in zwei Wohnungen, 2 Gaszähler und fertig.

Hallo, am besten für jeden Nutzer einen Wärmemengenzähler einbauen. Es ist doch nur ein Wärmeerzeuger (Kessel) vorhanden!

M.f.G.

Hallo, am besten für jeden Nutzer einen Wärmemengenzähler
einbauen. Es ist doch nur ein Wärmeerzeuger (Kessel)
vorhanden!

M.f.G.

Sicherlich haben Sie übersehen, dass hier 2 Heizungen vorhanden sind beide mit Öl betrieben. Eg ist eine reine Warmluftheizung 1. Stock ist eine Fußbodenheizung.

Hallo, dann die Nutzer des Ölkessels mit Wärmemengenzählern erfassen. Die Warmluftheizung ist auf Ölbasis? und wired wie verteilt?

M.f.G.

Hallo, dann die Nutzer des Ölkessels mit Wärmemengenzählern
erfassen. Die Warmluftheizung ist auf Ölbasis? und wired wie
verteilt?

M.f.G.

Danke für deine Hilfe.

mfG Rolando

Hallo,

eine Abrechung ist für die beiden Nutzeinheiten ist möglich (nicht aber für die untervermietete Einheit).

Vorraussetzung:
Fußbodenheizung erfassen mit Wärmemengenzähler.
Luftheizung (erfassen mit Wärmemengenzähler)
Warmwasser: Kaltwasserzufluss erfassen mittels Kaltwasserzähler (kein separater Boiler vorhanden, ansonsten Einsatz Wärmemengenzähler!!!)
Ob dies sinnvoll wirtschaftlich ist, müssen Sie selbst entscheiden (bei gemieteter MEssausstattung ca. 150Euro im Jahr zuzügl. evtl. Abrechungskosten , bei WW auch über Wärmemengenzähler ca. 210 Euro im Jahr

In der EnEV geht es nur um den zulässigen Energiebedarf und nicht um die Abrechnungspflicht nach HKVO.

Für den Wärmebedarf ist die EnEV zutreffend - für die Abrechnung die HKVO - demnach dürfte der Passus keinerlei Rolle spielen.

Hallo Rolando,
wegen Computerproblemen kann ich erst jetzt antworten.
Ich besitze ein Zweifamilienhaus, das von versch. Familiengliedern bewohnt wird und habe ähnliche Pro
bleme (Mix aus Fußbodenheizung und Heizkörpern, ein Gas-
heizung mit zentraler WW-Versorgung).
Diese technisch zu lösen ist mir bisher auch nicht
gelungen. Darum muß man es einvernehmlich lösen.
Tut mir leid, daß ich keinen besseren Rat habe.
Grüße
Willi