Hallo zusammen,
mal angenommen, in einem Mietvertrag steht folgende Klausel:
Die Heizkosten werden zu 50% über die Verdampferröhrchen und zu 50% über einen Verteilerschlüssel, der sich aus der Wohnungsgröße ergibt, abgerechnet.
Ist das zulässig?
Viele Grüße,
Annette.