Heizkostenabrechnung

Hallo zusammen,

mal angenommen, in einem Mietvertrag steht folgende Klausel:

Die Heizkosten werden zu 50% über die Verdampferröhrchen und zu 50% über einen Verteilerschlüssel, der sich aus der Wohnungsgröße ergibt, abgerechnet.

Ist das zulässig?

Viele Grüße,

Annette.

KORREKT ---- owT

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