Hallo liebe Experten,
nehmen wir mal an, in einem Hochhaus mit 30 und mehr Wohnungen, das über ein Fern-Heiz-Kraftwerk beliefert wird, steht die Heizungsablesung an.
Nun nehmen wir weiter an, eine Person in diesem Haus (selbst Eigentümer der Wohung) konnte an einem Samstag nicht anwesend sein. Hat selber die Heizung abgelesen und dieses mit einem Schreiben und einer entsprechenden Information an die Tür gehängt. Diese Person hätte auch noch in dem Schreiben darauf Aufmerksam gemacht das es an den nächsten beiden Samstagen eine Nachablesung stattfinden könnte. Mit der Erklärung das sie ja berufstätig sei und es nicht möglich ist so kurzfristig Urlaub zu bekommen.
Spinnen wir mal weiter: Die Ablesende Firma würde nun ein Zettel an die Tür hängen mit der Information über eine Zweitablesung an einem Wochentag (zur besten Tageszeit natürlich
).
Nehmen wir weiter an, die Person würde jetzt aus oben genannten Gründen nicht anwesend sein, aber nicht ohne die Heizungsfirma erneut zu informieren mit entsprechenden Ausweich Zeiten und Terminen.
Wie würdet Ihr hier die rechtliche Lage einschätzen?
Würde der Verbrauch geschätzt und die Person der Nebenkostenabrechnung wiedersprechen, aus Gründen der Nichtablesung.
Wie würde hier die rechtliche Situation eingeschätzt?
Bin gespannt auf eure Antworten!
Gruß
YESTER