In meiner Wohnung werden jährlich von techem die Verdunstungsröhrchen abgelesen. Mit Verweis auf viele nicht vermietete/nicht zugängliche Wohnungen rechnet die Firma den Verbrauch nicht nach der festgelegten 50:50 Quote um, sondern legt die entstandenen Kosten unabhängig von den Messergebnissen ausschließlich nach qm (lt.Teilungserklärung) um.
- Nach der Heizkostenverordnung hat man Anspruch auf verbrauchsabhängige Abrechnung. Ist so ein Vorgehen irgendwie sachlich gedeckt?
- Meines Wissens haben Gerichte den Mietern zugestanden, bei nicht verbrauchsabhängiger Heizabrechnung pauschal 15% abzuziehen. Ist diese Information aktuell?
Danke.
In meiner Wohnung werden jährlich von techem die
Verdunstungsröhrchen abgelesen. Mit Verweis auf viele nicht
vermietete/nicht zugängliche Wohnungen rechnet die Firma den
Verbrauch nicht nach der festgelegten 50:50 Quote um, sondern
legt die entstandenen Kosten unabhängig von den
Messergebnissen ausschließlich nach qm (lt.Teilungserklärung)
um.
- Nach der Heizkostenverordnung hat man Anspruch auf
verbrauchsabhängige Abrechnung. Ist so ein Vorgehen irgendwie
sachlich gedeckt?
Hallo,
gegen diese Art der Abrechnung Widerspruch einlegen. Wenn bei Dir abgelesen wird, hat der Vermieter dafür zu sorgen, dass in den anderen Räumen abgelesen werden kann. Dieses Vorgehen ist nicht gedeckt.
- Meines Wissens haben Gerichte den Mietern zugestanden, bei
nicht verbrauchsabhängiger Heizabrechnung pauschal 15%
abzuziehen. Ist diese Information aktuell?
Richtig, dies ist korrekt.
Gruss Günter
Danke für die zügige Antwort:
Das ganze ist nicht so einfach. Das Gebäude ist in 26 ETW aufgeteilt worden. Dabei ist der Umwandler Konkurs gegangen, bei den anschließenden Zwangsversteigerungen wurden nur 10 ETW veräußert. Die restlichen Einheiten verblieben juristisch dem pleitegegangenen Umwandler (da die Bank mangels Erfolg die weiteren Versteigerungen einstellen ließ) der sich allerdings nicht um die Wohnungen kümmert; die deswegen zum Teil leerstehen und zu denen kein Zugang möglich ist. Der Vermieter (Eigentümer der einen(!) Wohnung) hat keine Möglichkeit Zugriff auf die verschlossenen Wohnungen zu nehmen. Zusätzlich komplizierend ist, dass das Konkursverfahren schon seit ca.3 Jahren läuft. In dieser Zeit ist eine verbrauchsabhängige Abrechnung nicht passiert.
Hallo,
aber wenn hier das Konkursverfahren läuft, dann ist doch ein Konkursverwalter bestellt. Dann gehen die Forderungen an diesen von Dir. Er ist Dein Ansprechspartner. Wenn die Bank hier nun nichts mehr unternommen haben sollte, dann können alle Mieter, die hier mit einem weiteren Schaden rechnen müssen die Zwangsverwaltung verlangen und gleichzeitig die Mieten unter Vorbehalt zahlen. Im Notfall sind Mängel zur Beseitigung aufzufordern bei der Bank und danach - wenn nichts geschieht - wird der Bank erklärt, dass die Arbeit selbst in Auftrag gegeben wird und die Kosten mit der Miete verrechnet werden. Bei den Nebenkosten wiederum kann man den Einbehalt erklären und entweder bei einer Nachforderung nicht zahlen oder bei einem nicht erstatteten Guthaben mit der Miete verrechnen. - Leider - gilt dies nicht für Ansprüche die vor der Zeit des Konkursverfahrens liegen. Wie steht es mit der Kaution ? Ist geklärt - wenn eine bezahlt wurde - wo die Kaution ist ? Wenn sie nicht mehr vorhanden ist, saofort zur nächsten Polizeistelle und Strafanzeige wegen Verdachtes der Veruntreuung von Kautionsgeldern.
Gruss Günter