Hallo
Im Mietvertrag von Person X heist es : eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung ist aus technischen Gründen nicht möglich.
Was genau muss sich Person X darunter vorstellen ? Was sind technische Gründe ?
Gruß
Ida Ifda
Hallo
Im Mietvertrag von Person X heist es : eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung ist aus technischen Gründen nicht möglich.
Was genau muss sich Person X darunter vorstellen ? Was sind technische Gründe ?
Gruß
Ida Ifda
Hallo,
Im Mietvertrag von Person X heist es : eine
verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung ist aus technischen
Gründen nicht möglich.Was genau muss sich Person X darunter vorstellen ? Was sind
technische Gründe ?Gruß
Ida Ifda
werden wohl keine technischen Geräte (wie Ableseröhrchen oder eigener Gaszähler) vorhanden sein, um die Heizkosten verbrauchsabhängig zu berechnen - am besten Wohnung genau anschauen, ob Röhrchen etc. vorhanden oder am allerbesten - weil´s der ja in den Mietvertrag geschrieben hat - Vermieter fragen…
Viel Gruß Tara
Hallo !
Es gibt unter § 11 in der Heizkostenverordnung(bei Bedarf unter diesem Begriff googeln) die Liste der Ausnahmen von der Pflicht,verbrauchsabhängig abzurechnen.
Unter anderem,wenn die Ausstattung mit der Meßtechnik unverhältnismässig aufwändig und teuer wäre und diese Kosten in keinen Verhältnis zu den möglichen Einsparungen stünde.
Die Meßtechnik und den Einbau zahlt ja der Mieter mit 11 % der Einbaukosten.
MfG
duck313
Dann gilt aber auch § 12:
„(1) Soweit die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser entgegen den Vorschriften dieser
Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, hat der Nutzer das Recht, bei der nicht
verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten den auf ihn entfallenden Anteil um 15 vom Hundert zu kürzen.
Dies gilt nicht beim Wohnungseigentum im Verhältnis des einzelnen Wohnungseigentümers zur Gemeinschaft der
Wohnungseigentümer; insoweit verbleibt es bei den allgemeinen Vorschriften.“
vnA
Hallo !
Bist Du sicher ?
Wenn die in der VO genannten Ausnahmen zulässig sind,dann muss auch nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden,dann darf man auch nicht kürzen !
Das Kürzen ist eine Art finanzieller Zwang durch den Mieter,die Abrechnung nach Vorschrift verbrauchsabhängig zu machen,wenn es grundsätzlich gemacht werden müsste. Vermieter also keine Meßgeräte hat anbringen lassen,obwohl möglich und nicht zu teuer.
Wenn man die Ausnahmen nutzen kann,dann muss man es nicht und das muss m.E. nach dem VO-Text der Mieter dann hinnehmen.
Es heistt doch klar dort " wenn ENTGEGEN den Vorschriften… nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wird… dann darf gekürzt werden".
Die Ausnahmeregelung ist aber NICHT entgegen der VO.
MfG
duck313
Guter Ansatz.
Zur Beantwortung bin ich als Nichtjurist nicht in der Lage.
vnA
Danke euch für euere Antworten
Gruß Ida