Seit dem 1. Januar 2014 besteht für den Vermieter eine neue Regelung zur Abrechnung der Heizkosten. Demnach darf der Vermieter für die Ablesung der Heizkosten nur noch geeichte Heizwärmemessgeräte verwenden.
Der Vermieter stellt Heizkostenverteiler, Modell METRONA OPTRONIC (Hersteller: BRUNATA Hürth) zur Verfügung.
Diese Heizwärememessgeräte funktionieren auf dem eigentlich längst veralteten Verdunstungsprinzip, bei dem natürlich auch Messwerte entstehen, wenn der Heizkörper unbenutzt bleibt.
Sind diese Messgeräte noch gültig ???