Seit dem 1. Januar 2014 besteht für den Vermieter eine neue Regelung zur Abrechnung der Heizkosten. Demnach darf der Vermieter für die Ablesung der Heizkosten nur noch geeichte Heizwärmemessgeräte verwenden.
Der Vermieter stellt Heizkostenverteiler, Modell METRONA OPTRONIC (Hersteller: BRUNATA Hürth) zur Verfügung.
Diese Heizwärememessgeräte funktionieren auf dem eigentlich längst veralteten Verdunstungsprinzip, bei dem natürlich auch Messwerte entstehen, wenn der Heizkörper unbenutzt bleibt.
hallo, da kann ich leider nicht weiterhelfen, frage doch mal bei einer Heizungsfirma die müßten es doch wissen ob diese Zähler noch reell ablesen. Drücke dir die Daumen
Diese Presseveröffentlichungen sind schlichtweg falsch. Die Vorgaben der letzen Heizkostenverordnung (2009) sind eindeutig: § 5 Ausstattung zur Verbrauchserfassung (1): „Zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs sind Wärmezähler oder Heizkostenverteiler, zur Erfassung des anteiligen Warmwasserverbrauchs Warmwasserzähler oder andere geeignete Ausstattungen zu verwenden.“
Heizkosten dürfen Verdunster sein (nach DIN EN 835) oder elektronisch (nach DIN EN 834). Von einem generellen Verbot von Heizkostenverteilern kann keine Rede sein.
Nur eine Einschränkung gibt es: Verdunstungsheizkostenverteiler, die vor 1981 eingebaut wurden, waren nur bis zum 31.12.2013 zulässig, weil es für diese Geräte noch keine technischen Regeln gab. Erkennbar sind solche Heizkostenverteiler neben der sichtbaren Alterung am niedrigen Montagepunkt (meistens 59 %). Seit 1981 müssen Heizkostenverteiler „im oberen Drittel“ montiert sein.
Stand der Technik sind heute elektronische Heizkostenverteiler, am besten mit Funkübertragung der Verbrauchswerte. Keine Frage. Dennoch gibt es noch genug (zulässige) Verdunsterausstattungen, was hauptsächlich am unschlagbar Preis dieser Geräte im Vergleich zu anderen Systemen liegt.
Ergänzend würde ich noch anmerken, dass Verdunster zwar ungenauer messen, dies aber in allen Wohneinheiten, sodass es nur zu einer sehr marginalen Ungleichverteilung der Kosten kommen kann. Funksysteme sind erheblich teurer und dürften sich daher eher spürbar in der Abrechnung niederschlagen.
Hallo, Ihr Vermieter hat nichts Verwerfliches getan. Die Produkte der Fa. Brunata / Metrona sind bundesweit erfolgreich im Einsatz. Die Heizkostenverteiler (HKV) dürfen durchaus weiterhin nach dem gängigen Verdunstungsprinzip betrieben werden (vorausgesetzt sie wurden nach 1981 eingebaut). Diese HKV werden standardmäßig überfüllt (ca. 110%), um die von Ihnen genannte Verdunstung in der heizfreien Zeit auszugleichen. Wichtiger ist, daß die HKV nicht mit Heizk.verkleidungen oder Möbelstücken zugestellt werden und damit die Verdunstung „angekurbelt“ wird. Auch sollte man dem Ableser über die Schulter schauen und sich erklären lassen, was er wo abgelesen hat, bevor man seine Unterschrift unter das Ableseprotokoll gibt.
Die Alternative zu den Verdunstern hieße elekronische Messung, das bedeutet allermeistens höhere umlegbare Anschaffungs~ und Unterhaltungskosten.
Mein Rat: bei den bisherigen HKV bleiben, es besteht kein Grund zur Sorge.