Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgendes Problem mit meinem Vermieter. 2007 hat dieser beschlossen, ab sofort mit Ista abrechnen zu lassen. Daraufhin wurden an jeder Heizung Ista-Messgeräte angebracht.
Jetzt haben wir Januar 2010 und noch keine Abrechnung für 2008 erhalten.
Stimmt es, dass wir nicht bezahlen müssen, da der Abrechnungszeitraum schon ein Jahr zurückliegt? Wie oll ich vorgehen? Unser Vermieter hat sich gar nicht gemeldet! Andere Mietparteien haben ihre Abrechnung auch noch nicht bekommen! Soll ich mich mit der Ista direkt in Verbindung setzen? Bin natürlich nicht besonders scharf drauf die Nachzahlung zu bezahlen!
Wir ziehen außerdem im April aus, da der Vermieter seit drei Jahren nicht hinbekommt einen Waschmaschinenanschluss zu installieren!
Vielen dank für ihre Antwort!
Mfg
Stimmt, die Abrechnung 2008 ist somit verjährt - immer 12 Monate nach Abrechnungszeitraum-Ende sind keine Nachforderungen mehr geltend zu machen.
Sie müssen Ihren Vermieter auffordern eine Abrechnung zu erstellen. Macht er das nicht, können Sie die zukünftigen Vorauszahlungsleistungen einstellen.
Ista kann da nichts für Sie tun, weil sie im Auftrag des Vermieters tätig sind.
Ich nehme mal an, dass Ihr Vermieter ein bisschen nachlässig ist - wenn er einen Waschmaschinenanschluss seit 3 Jahres installieren lassen soll und schafft das nicht, könnte es gut sein, dass er genauso wenig Lust hat, eine Abrechnung zu erstellen.
Wenn Sie denken, etwas nachzahlen zu müssen, lassen Sie das doch einfach ungeachtet laufen. Sollten Sie denken, etwas zurück zu bekommen (Guthaben) würde ich ihn anschreiben und auf die nicht vorgelegte Abrechnung 2008 verweisen und die Vorauszahlungen einstellen.
Vielen Dank für ihre schnelle Antwort.
Ich habe den Vermieter nun am 11.01.10 angerufen und wollte wissen was nun mit der Abrechnung von 2008 ist. Er sagte, „er säße gerade daran“…
Falls er mir nun doch noch die Abrechnung zukommen läßt, wie soll ich mich verhalten?
Sie brauchen die Abrechnung nicht zu akzeptieren, da sie nach den gesetzlichen Regeln verjährt ist. Aber oftmals lohnt ein Blick auf die letzte Zeile: Guthaben oder Nachzahlung? Bei einem Guthaben können Sie sich ja das Geld auszahlen lassen - bei einer Nachzahlung können Sie sich auf die Verjährung beziehen.
Grüße
Andreas Völker
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ein Problem sehe ich da für Sie nicht, eher für Ihren Vermieter!^^
- Der Vermieter muss über die Nebenkosten abrechnen
- Es bleibt ihm hierfür 1 Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes Zeit, diese Abrechnung an den Mieter weiter zu geben.
- Aus Abrechnungen, die nach dieser Frist dem Mieter zugehen, können keine Nachzahlungen erhoben werden, Guthaben, sind auszuzahlen!!!
- Rechnet der Vermieter nicht pflichtgemäß ab, so ist der Mieter dazu berechtigt, die Vorruaszahlungen an den Vermieter zurück zu halten, um den Druck auf diesen erhöhen zu können, pflichgemäß abzurechnen.
Teilen Sie ihrem Vermieter also schriftlich mit, dass Sie die Abrechnung bis zum 15. Februar haben wollen und das Sie keine Vorrauszahlungen mehr bezahlen.
O.g. gilt natürlich nur für Leistungen, über die er nicht abrechnet. Wenn er Wasser oder Grundsteuer abrechnet, können sie da natürlich nicht Vorrauszahlungen zurück halten. Meist setzt sich so eine Warmmiete aber aus Kaltmieter+Nebenkostenvorrauszahlung+Heizkostenvorrauszahlung, zussammen