Wie kann man in einem Haus (Zweitwohnung!)ohne Ablesegeräte die Heizkosten abrechnen?
Nach m²? > Mieter (ganzjährig)= 25% der m² Vermieter(neun Wochen jährlich) = 75% der m²
Aber was macht man mit der Zeit?
Hallo, dafür gibt es sicher keine befriedigende Lösung - außer man bringt Heizkostenverteiler an. Ich glaube nicht, dass solche Fälle in der Heizkostenverordnung geregelt sind. Da ist wohl eine Rechtsberratung vom Mieterverein oder von Haus und Grund erforderlich. Viele Grüße
Wie kann man in einem Haus (Zweitwohnung!)ohne Ablesegeräte
die Heizkosten abrechnen?
Nach m²? > Mieter (ganzjährig)= 25% der m² Vermieter(neun
Wochen jährlich) = 75% der m²
Aber was macht man mit der Zeit?
Hallo, dafür gibt es sicher keine befriedigende Lösung - außer
man bringt Heizkostenverteiler an. Ich glaube nicht, dass
solche Fälle in der Heizkostenverordnung geregelt sind. Da ist
wohl eine Rechtsberratung vom Mieterverein oder von Haus und
Grund erforderlich. Viele Grüße
Trotzdem vielen Dank. Das Problem ist, dass man dann nicht nur die 3 Verteiler der Mieterin, sondern noch weitere 9 (in unserem Anteil) sowie mehrere Kalt- und Warmwasseruhren installieren müsste. Ich werde versuchen, pauschale Nebenkosten zu vereinbaren.
Herzl. Gruß!
Nicki
Wie kann man in einem Haus (Zweitwohnung!)ohne Ablesegeräte
die Heizkosten abrechnen?
Nach m²? > Mieter (ganzjährig)= 25% der m² Vermieter(neun
Wochen jährlich) = 75% der m²
Aber was macht man mit der Zeit?
bei uns 30% Vermieter 70 wir abgerechnet aber mit ablesegerät. Ich würde mich mal bei dem Mieterverein erkundigen. Ich würde es paulschal abrechnen . Ein frohes Osterfest wünsche ich noch:Wie kann man in einem Haus (Zweitwohnung!)ohne Ablesegeräte
die Heizkosten abrechnen?
Nach m²? > Mieter (ganzjährig)= 25% der m² Vermieter(neun
Wochen jährlich) = 75% der m²
Aber was macht man mit der Zeit?
Für die Heizkosten gibt es Gesetze, die schreiben vor, dass Heizkostenabrechnung müssen vom Vermieter durch vorgeschriebenes Verfahren (zum Teil - nach Wohnfläche, zum Rest - nach Ablesegeräte) ermöglich werden. Die Zeit, während eine Wohnung bewohnt und/oder geheizt wurde, spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist aber die festgelegte Abrechnungsperiode, z. B. von 01.01.20XX bis 31.12.20XX. Wo kauft oder mietet man Ablesegeräte, kann man bei großen Vermieter-Firmen nachfragen.
Mit freundlichem Gruß
Alex384
Wie kann man in einem Haus (Zweitwohnung!)ohne Ablesegeräte
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Nach m²? > Mieter (ganzjährig)= 25% der m² Vermieter(neun
Wochen jährlich) = 75% der m²
Aber was macht man mit der Zeit?
Hi, spweit ich weis sind sind an den Heizungen ablesegeräte vorgeschrieben.Es hätten bei instalation der Heizungen eigentlich direkt welche an angebracht werden müßen. erkundige dich am besten mal bei deinem Stromversorger
Wie kann man in einem Haus (Zweitwohnung!)ohne Ablesegeräte
die Heizkosten abrechnen?
Nach m²? > Mieter (ganzjährig)= 25% der m² Vermieter(neun
Wochen jährlich) = 75% der m²
Aber was macht man mit der Zeit?
Tut mir leid,mein Sohn hat das selbe Problem,ist leider noch nicht gelöst-kann leider keine Hilfe leisten
Zdenka
Trotzdem vielen Dank! Nicki.
Vielen Dank! Müsste viele Geräte einbauen.Ich versuche es mit Pauschalnebenkosten.Nicki
Vielen Dank! Ich müsste viele Verteiler, (Warm)wasseruhren und Zähler einbauen.Ich werde pauschale Nebenkosten versuchen.Nicki.
Ohne Verteiler gilt die m²-Regelung.Die ist aber auf Grund der Zeiten(1 Jahr gegen 9 Wochen)ungerecht. Falls die Zeit nicht berücksichtigt werden kann,versuche ich es mit pauschalen Nebekosten.Ansonstem müsste ich Verteiler,(Warm)wasseruhren und Zähler zu Hauf anbringen.Nicki
Ohne Verteiler gilt die m²-Regelung.Die ist aber auf Grund der Zeiten(1 Jahr gegen 9 Wochen)ungerecht. Falls die Zeit nicht berücksichtigt werden kann,versuche ich es mit pauschalen Nebekosten.Ansonstem müsste ich Verteiler,(Warm)wasseruhren und Zähler zu Hauf anbringen.Nicki.
Es müssen Erfassungsgeräte montiert werden, alles andere hat keinen rechtlichen Bestand!
M.f.G.
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die Heizkosten abrechnen?
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Wochen jährlich) = 75% der m²
Aber was macht man mit der Zeit?
Hallo,
im RAhmen der Vorschriften der Heizkostenverordnung gibt es keine passende Abrechnungsmodalität. Da Sie mit den zwei Nutzeinheiten dieser nicht unterliegen, können Sie letztenendes im Rahmen der Vertragsautonomie vereinbaren, was Sie wollen. Dies kann m.E. nur eine Pauschallösung sein.
MfG
freixenetter
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die Heizkosten abrechnen?
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Wochen jährlich) = 75% der m²
Aber was macht man mit der Zeit?
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Nach m²? > Mieter (ganzjährig)= 25% der m² Vermieter(neun
Wochen jährlich) = 75% der m²
Aber was macht man mit der Zeit?
Hallo pico95,
sind in dem Haus nur zwei Wohnungen, von denen der Vermieter eine selbst nutzt? Dann sind die Vorschriften zur verbrauchsabhängugen Abrechnung lt. Heizkostenverordnung nicht zwingend anzuwenden. D.h. der Vermieter kann sich mit seinem Mieter nach Gusto einigen. Üblicherweise verteilt man die Kosten dann nach Fläche, unabhängig von der Nutzungszeit.
Gruß
ziegen1
Wie kann man in einem Haus (Zweitwohnung!)ohne Ablesegeräte
die Heizkosten abrechnen?
Nach m²? > Mieter (ganzjährig)= 25% der m² Vermieter(neun
Wochen jährlich) = 75% der m²
Aber was macht man mit der Zeit?
Die m²-Abrechnung ist die einzige Variante, die verwendet werden kann. Die unterschiedlichen Nutzungszeiträume setzt man mit der Gradtagstabelle ins Verhältnis. In der Gradtagstabelle sind alle Monate eines Jahres mit der Heizitensität aufgelistet.
Monat Tage Gradtage
Gesamt Tag
Januar 31 170,000 5,484
Februar 28 150,000 5,357
März 31 130,000 4,194
April 30 80,000 2,667
Mai 31 40,000 1,290
Juni 30 13,043 0,435
Juli 31 13,478 0,435
August 31 13,478 0,435
September30 30,000 1,000
Oktober 31 80,000 2,581
November30 120,000 4,000
Dezember31 160,000 5,161
Hat jetzt ein Nutzer von 01.01.-31.03. mit 100 m² in der Wohnung gewohnt, werden 450 Gradtage also 45% der m² angesetzt = 45,00 m². Da der andere Nutzer das ganze Jahr im Haus war, bekommt er die ganzen m² angerechnet (z.B. 120m²).
Im Beispiel wären nun die Kosten des Brennstoffes (und der Heiznebenkosten wie Wartung, Betriebsstrom, Schornsteinfeger usw.) zusammengezählt und durch die kompletten (echt vorhandenen m²) geteilt: im Beispiel wären das 220m². Wären nun 1250.-- Gesamtkosten entstanden, kostete der m² € 5,68181818181 x der m² der Wohnung, die komplett bewohnt war, kämen € 681,81 zusammen. In der anderen Wohnung wären es € 568,82 und davon werden nur die 45% weiterberechnet - den Rest von den verbleibenden 55% muss der Vermieter tragen!
normalerweise, wenn man nicht nach Verbrauch abrechnen kann oder möchte, ist die Größe der Wohnung und die Monate in denen man in der Wohnung gemeldet ist ausschlaggebend.
Versuche eine gütige Einigung durch Pauschalbetrag, aber vorsicht bei einem Pauschalbetrag gibt es weder Nachzahlung, noch Rückzahlung. Am bsten den Verbrauch ermitteln und dann prozentual verteilen.
Schönes Wochenende.