Ich bewohne eine 65qm²OG Wohnung in einem älteren 2 Familienhaus.Meine Heizung wird durch eine Gasetagenheizung mit eigenen Gaszähler betrieben.Die Warmwasseraufbreitung erfolgt über eine kombinierte Heizungsanlage der unteren Wohnung mit einem Gasbrenner.Ich habe einen eigenen Warmwasserzähler nachdem ich den Verbrauch von Warmwasser abrechne und zahle, gem. Formel Warmwasserberechnung.Nun soll ich für die Vorhaltung des Warmwassers - 200 l Boiler - pro Tag ca. 0,45 € zusätzlich zahlen.Die Begründung ist,dass ich bisher immer nur den Verbrauch gezahlt habe.Wenn ich im Urlaub war, habe ich kein Warmwasser verbraucht und auch nicht gezahlt.Weitere Begründungen sind die Stromkosten für die Ladepumpe und Grundgebühren für den Gaszähler der unteren Hezungsanlage.Sind diese Kosten angebracht??? Vielen Dank für die Antworten.
Hallo, in Rechnung gestellt werden darf nur der Wasserverbrauch Kaltwasser für Warmwasser und die Erwärmungskosten, alles ander ist nicht zulässig!
M.f.G.
normaler weise berechnet man grundkosten und verbrauchskosten. die verbrauchskosten wurden ihnen bisher bereits in rechnung gestellt nun kommen die grundkosten dazu, ich sehe da keinen verstoss drin.
natürlich nur ein grundkostenanteil an den kosten für die erwärmung des warmwasser´s, nicht der gesamten heizung.
dazu muss natürlich die gesamte warmwassermenge gemessen werden, nicht nur ihre.