Heizkostenabrechnung?

Hallo,ich habe meine Nebenkostenabrechnung für 2009 erhalten und obwohl ich Heizkosten gespart habe, endet diese mit eine hohen Nachzahlung. Letztes Jahr habe ich mehr Heizungseinheiten verbraucht und habe trotzdem Geld zurück bekommen.Meine Vermieterin sagte mir, sie hätte (im letzten Jahr) zu einem günstigeren Anbieter gewechselt,deshalb Rückzahlung. Nun in diesem Jahr ist die Gesamtrechnung für Gas um 145 % höher (3-Familienhaus). Ich habe Einsicht in die Originalrechnungen verlangt, aber noch nicht bekommen. Ich vermute, dass im letzten Jahr der Gaszähler falsch abgelesen wurde und wir das nun dieses Jahr ausgleichen müssen.Durch die Nachzahlung steigt auch meine monatliche NK-Vorauszahlung. Muss ich nun den „Fehler“ des Vermieters ausbügeln?

wenn sich die Zahlungen auf den vorherigen abrechungszeitraum beziehen, müssen Sie nicht ausgleichen. das müssen Sie allerdings nachweisen. Sie müssten also Einblick in die beiden letzten Jahresrechnungen nehmen.

freix

Hallo tft4,

nehmen Sie bitte Einblick in die Originalrechnungen für 2009 und auch für 2008, denn das ist Ihr gutes Recht.
Dann sehen Sie, ob alles mit rechten Dingen zugeht.
Ob hier ein Fehler des Vermieters vorliegt oder nicht, kann und will ich nicht beurteilen.
Damit bin ich auch schon mit meinem Beitrag am Ende.
Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Bis zur Klärung sollten wir mal abwarten mit dem was wer wann wie macht.

Anbieterwechsel kann schon mal schwierig sein, Sie brauchen also Einblick in die Orginalunterlagen. Also Notfalls schriftlich widersprechen und die Belege einsehen wollen. Kann auch sein, das dort noch gar nicht abgerechnet wurde… Flexstrom hat bei mir auch nie abgerechnet, erst 1,5 Jahre nach Kündigung und vielen Schreiben.

Hallo, sorry für meine späte Antwort. Die Frage ist hier, ob der Vermieter tatsächlich einen Fehler gemacht hat. Zunächst musst Du ja einen Ablesefehler nachweisen. Ob Du dann haften musst, kann ich leider nicht verbindlich sagen, da hilft aber bestimmt der Mieterverein.

VIele Grüße

Susanne

Also ich würde mal prüfen, ob die Gasrechnung den gleichen Zeitraum umfasst, wie die Heizkostenabrechnung.