Heizkostenabrechnung

Hallo,

ich habe meine Heizkostenabrechnung für den Zeitraum März 2009 bis Februar 2010 immer noch nicht erhalten.
Meine Ex-Vermietergesellschaft sagt, zwischen Ablesung und Rechnungserhalt würde 1 Jahr vergehen.
Nun bin ich aus dieser Wohnung vor 1 1/2 Monaten ausgezogen und ich warte nun auf 2 Abrechnungen.
Die letzte soll dann erst im Januar 2012 kommen!!

Ist so ein langer Zeitraum zwischen Ablesung und Rechnungsstellung üblich und rechtens? Mich ärgert das ziemlich!

Hallo,

Die Heizkostenverordnung besagt, dass spätestens 12 Monate nach Ende des letzten Abrechnungszeitraumes die Abrechnung vorliegen muss. Wenn der Zeitraum bei Euch also vom 01.03.-28.02. geht, hätte Dir die Abrechnung zum 28.02.2010 spätestens heute zugehen müssen.

Üblich ist so ein langer Zeitraum absolut nicht. Da reizt Dein Vermieter die Frist aus. Wenn der Vermieter alle seine Angaben beim Abrechnungsunternehmen eingereicht hat, dauert es meistens nur ein paar Tage, bis die Abrechnung fertig ist.

Und wenn Du zum 31.12.2010 ausgezogen bist, dann kann die Abrechnung frühestens nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes, hier also nach dem 28.02.2011 erstellt werden und sie muss Dir bis spätestens 29.02.2012 vorliegen.

Wie gesagt, leider macht der Vermieter hier nichts falsch, aber üblich und verständlich ist das Ausreizen der Frist sicher nicht.

Viele Grüße

Susanne

Hallo

Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. In Ausnahmefällen kann die Erstellung der Heizkosten- und Warmwasserkostenabrechnung etwas länger dauern, wenn beispielsweise Rückfragen bestehen oder benötigte Unterlagen angefordert werden müssen.
Es kommt auch drauf an, ob es noch eine manuelle Abrechnung ist oder eine Online Abrechnung, die würde schneller gehen. Der Vermieter kann sich ein Jahr Zeit lassen. Nach dem Gesetz muss 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes die Abrechnung vorliegen, sonst kann der Vermieter sein Recht auf Nachzahlungen verlieren.

Hallo,

hier sit die Antwort ziemlich einfach. Es sind max.12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums erlaubt!

soweit ich weiss (bin kein Jurist): ja!

Für großen Vermieter machen die Ablesung und Abrechnung spezielle Ablesefirmen, die ihre Berichte erst nach 4 bis 6 Monaten an den Ihren Vermieter senden, dann kann auch der Vermieter die Daten nochmal nach seinen Vorschriften umgestalten, was noch ein Paar Wohchen dauert.
Das ärgert nicht nur Sie.
Aber für März 09 bis Feb 10 sollte Heizkostenabrechnungen schon im August - September 2010 den Mietern geschickt worden.
Rufen Sie einfach Ihren Vermieter an.
Mit freundlichen Gruß
Alex384

Hallo,

die Abrechnung für 2009 muß bis zum 31.12.2010 24 Uhr soviel ich weiß bei dir sein. Die Abrechnung für 2010 mußt du wieder bis 31.12.2011 haben auch wenn du ausgezogen bist hat das kein Einfluß auf eine frühere Abrechnung. Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiter helfen. Noch eine schöne Woche

Hallo Thommiethecat,

theoretisch hat der Vermieter/Verwalter 12 Monate Zeit, dem Mieter die Abrechnung zuzustellen. D.h. 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes (bei Dir wohl 28.2.10). Danach sind Nachforderungen an Dich verjährt, es sei denn, der Vermieter hat die Verspätung nicht zu verantworten. Guthaben muss er aber auskehren. Ich würde nochmal schriftlich die Abrechnung anmahnen und dann ggfs. zum Mieterverein gehen.

Gruß

ziegen1

Hallo,

die Abrechnung in einem ganzen Haus erfolgt immer zu einem festen Zeitpunkt z.B. 01.01. - 31.12.j.J. oder 01.03.-28.02.j.J. und muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes vorliegen. Wird z.B. über das Kalenderjahr (also 01.01.-31.12.) abgerechnet und zieht ein Mieter irgendwann zwischendrin aus, muss er auf das Ende des Abrechnungszeitraumes (hier der 31.12.) warten, bis dieser Mieterwechsel mit allen anfallenden Kosten abgerechnet werden kann. Eine Abrechnung „zwischendurch“ - wie z.B. bei einem Stromzähler - ist grundsätzlich niemals möglich, da es sich bei einer Heizkostenabrechnung um eine Kostenverteilung (also eine Verteilungsrechnung) und um keine exakte Messung in physikalischen Einheiten handelt.

Hallo,

ein Vermieter hat genau 365 Tage Zeit eine Nebenkostenabrechnung zu stellen. Wenn diese Zeit verstrichen ist und dann eine Nachzahlung gefordert wird, brauchst du sie nicht begleichen. Solltest du allerdings Geld wiederbekommen, hast du auch nach einem Jahr Anspruch darauf!
Sollte also der Abrechnungszeitraum 01.03.2009-28.02.2010 sein, hat der vermieter Zeit bis zum 28.02.2011 (also immer genau ein Jahr dazurechnen). Das liegt daran, dass eine frühere vorgezogene Abrechnung für einen einzelnen ausgezogenen Mieter oftmals gar nicht möglich ist, da der vermieter ja selbst auf die Abrechnungen der Versorgungsträger warten muss.
Also könnte dein Vermieter für die erste Abrechnung keine Ansprüche geltend machen. Kannst also beruhigt mal nachfragen, ob du die endlich mal bekommst, schließlich könntest du noch was wiederbekommen, wenn die NKA das ergibt.
Mit der zweiten Abrechnung läuft es wie zuvor erwähnt.
Bei Vermietern mit nur !-2 Wohnungen oder so klappt das oft acuh schneller nach dem Auszug. Aber wenn du sagst es ist eine Vermietergesellschafft, dann dauert das sicher noch! Wundert mich nur, dass die die erste Abrechnung noch nicht gestellt haben. Die müssen doch genauu wissen, dass sie nicht mehr als 365Tage zeit haben. Aber eins kann noch sein: Sollte er allerdings nachweislich (!) selbst noch nicht alle Rechnungen der jeweiligen Versorger vorliegen haben, kann die Abrechnung auch später erstellt werden. Ich meine es ist Anfang März, und jetzt knapp ein Jahr um.
Vielleicht fragst du mal nach.
Gruß LenaLaus

Hallo,

normalerweise liest der Mieter beim Auszug seinen Zähler ab und übermittelt diesen Stand an den Versorger. Danach erfolgt dann die Abrechnung. Wie es in Deinem Fall ist, kann ich leider nicht sagen, da ich da keine Erfahrung habe. Aber es ist schon ein ziemlich langer Zeitraum, der da veranschlagt ist.
Hoffe, etwas geholfen zu haben
MfG
Sabine Kruse

Hier kann ich leider nicht helfen.

MfG
urknall75

Moin, ich denke mal, hier wurde schon alles geschrieben. Einfach mal googeln, Urteile und Nebenkostenabrechnung. Ich bin mir nicht ganz sicher, glaube aber, man kann die Vorrauszahlungen zurückfordern, da nicht abgerechnet wurde.
Richtig ist, dass der Vermieter ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes Zeit hat, mit ihnen abzurechnen.
Dieses Datum wird von ihnen aber nicht genannt und somit ist eine Beantwortung schwer möglich.Es könnte also sein, dass Ihr Vermieter noch bis Ende des Monats Zeit hat.^^