Mein Sohn ist im Oktober aus einer Wohnung ausgezogen und hat nun (heute) den Bescheid erhalten, dass von seiner Kaution Heizkostennachzahlungen aus dem Jahr 2001 und 2002 abgezogen werden.
Darf das der Vermieter einfach? Uns war überhaupt nicht klar, das Nachzahlungen geleistet werden müssen. Bis wann muss ein Vermieter die Heizkosten abrechnen?
Würde mich über eine schnelle Antwort freuen.
Grüsse Renate
Hallo Rebate,
soweit ich weiss, kann der Vermieter deines Sohnes Zahlungen geltend machen, binnen 12 Monaten.
Eine Heizkostennachzahlung aus dem Jahr 2001 kann somit normalerweise nicht geltend gemacht werden. Ausser diese Nachzahlung ergibt sich aus einem wichtigen Grund, den der Vermieter nicht zu vertreten hat. Dies kann zum Beispiel sein, dass die Heizungsfirma die Abrechnung nicht rechtzeitig erstellt hat oder ihm was nachbelastet hat.
Für 2002 hat der Vermieter Dir die Abrechnung ordnungsgemäß vorgelegt.
Fordere den Vermieter doch auf, er soll Dir die Originalabrechnung zukommen lassen. Er muss dich die Abrechnung einsehen lassen. Entweder du kommst zu ihm oder er kann Dir 0,25 Euro pro Kopie in Rechnung stellen.
Hat der Vermieter Deinem Sohn schon einen Teil der Kaution bezahlt und nur einen kleinen Betrag für sich behalten? Dann ist es korrekt, denn der Vermieter kann einen kleinen Betrag einbehalten, um evtl. anfallende Nebenkosten damit noch zubegleichen. Den restbetrag muss er Euch natürlich erstatten.
Markus
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Darf er nicht Ausschlussfrist abgelaufen für 2001 zu teil
Ich glaube ab Setember 2001 gilt die Auschlussfrist §556 BGB glaube ich
Heizkostenabrechnung ist bis zum 31.12.2003 für 2002 zu erstellen.
Einfach abziehen ist nicht drin.
Rückzahlung verlangen sonst zum Anwalt.
Johannes.
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